Beschluss: Beschlussfassung vertagt

Abstimmung: Ja: 12

Beschluss:

 

Auf Antrag des Vorsitzenden wird dieser Tagesordnungspunkt vertagt. In der nächsten Ratssitzung soll der zuständige Mitarbeiter des Fachbereiches 2 „Bauen und Umwelt“ an der Ratssitzung teilnehmen.


Sachverhalt:

 

In der Sitzung des Ortsgemeinderates vom 05.09.2023 wurden die aus dem Konzept zur Starkregen- und Hochwasservorsorge zur Realisierung anstehenden Maßnahmen durch das Planungsbüro Hömme im Detail vorgestellt.

 

Zu den hochpriorisierten Maßnahmen zählt die Renaturierung des Henkersbaches, welche im Konzept wie folgt beschrieben ist und nun umgesetzt werden soll:

 

Renaturierung des Henkersbaches, ggf. im Rahmen der Aktion Blau Plus:

         Entfernung der gepflasterten Bachsohle und Herstellung eines naturnahen Bachbettes

         Anlage einer naturnahen Böschung, Umsetzung von Maßnahmen zur Böschungssicherung

         Aufweitung des Abflussquerschnitts vor dem Brückendurchlass an der Gerolsteiner Straße unter Nutzung der sich im Eigentum der Gemeinde, in Fließrichtung rechtsseitig befindlichen Fläche, um nachfolgenden

·         Gewässerabschnitt einschließlich der Durchlass- und Einlassbauwerke zu entlasten

         ggf. Entfernung von Lagerungen, Schuppen und Stegen am Gewässer

         Installation eines Treibgutfangs in Ortsrandlage unter Berücksichtigung einer guten Zugänglichkeit zu Unterhaltungszwecken

         bauliche Optimierung des Einlassrostes westlich der Gerolsteiner Straße

         Gebrauch des Vorkaufsrechts bei Verkauf von Bachgrundstücken

 

Vorbehaltlich der Zustimmung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses des Verbandsgemeinderates in seiner Sitzung am 02.11.2023 ist in Bezug auf Gewässerbaumaßnahmen und Renaturierungen innerhalb der Ortslagen vorgesehen, dass die Umsetzung derartiger Maßnahmen in der Trägerschaft der Gemeinden steht. Da die Gemeinden nicht antragsberechtigt sind, werden die Förderanträge durch die Verbandsgemeinde gestellt, welche die bewilligten Fördermittel mittels einer Vereinbarung an die Gemeinden weiterleitet. Die reine Unterhaltungsverpflichtung an den Gewässern 3. Ordnung verbleibt entsprechend den Vorschriften des Landeswassergesetzes jedoch bei der Verbandsgemeinde.

 

Die durch Fördermittel nicht gedeckten Kosten in Höhe von 10 % verbleiben bei der Ortsgemeinde.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Der Eigenanteil der Ortsgemeinde Pelm wird im Haushaltsplan 2024 veranschlagt.