Sitzung: 07.11.2023 Ortsgemeinderat
Beschluss: Beschlussfassung vertagt
Abstimmung: Ja: 12
Vorlage: 2-0553/23/29-044
Beschluss:
Auf Antrag des Vorsitzenden wird
dieser Tagesordnungspunkt vertagt. In der nächsten Ratssitzung soll der
zuständige Mitarbeiter des Fachbereiches 2 „Bauen und Umwelt“ an der
Ratssitzung teilnehmen.
Sachverhalt:
In der Sitzung des Ortsgemeinderates vom 05.09.2023
wurden die aus dem Konzept zur Starkregen- und Hochwasservorsorge zur
Realisierung anstehenden Maßnahmen durch das Planungsbüro Hömme im Detail
vorgestellt.
Zu den hochpriorisierten Maßnahmen zählt die
Renaturierung des Henkersbaches, welche im Konzept wie folgt beschrieben ist
und nun umgesetzt werden soll:
Renaturierung des Henkersbaches, ggf. im Rahmen der
Aktion Blau Plus:
•
Entfernung der gepflasterten Bachsohle und
Herstellung eines naturnahen Bachbettes
•
Anlage einer naturnahen Böschung, Umsetzung
von Maßnahmen zur Böschungssicherung
•
Aufweitung des Abflussquerschnitts vor dem
Brückendurchlass an der Gerolsteiner Straße unter Nutzung der sich im Eigentum
der Gemeinde, in Fließrichtung rechtsseitig befindlichen Fläche, um
nachfolgenden
·
Gewässerabschnitt einschließlich der
Durchlass- und Einlassbauwerke zu entlasten
•
ggf. Entfernung von Lagerungen, Schuppen und
Stegen am Gewässer
•
Installation eines Treibgutfangs in
Ortsrandlage unter Berücksichtigung einer guten Zugänglichkeit zu
Unterhaltungszwecken
•
bauliche Optimierung des Einlassrostes
westlich der Gerolsteiner Straße
•
Gebrauch des Vorkaufsrechts bei Verkauf von
Bachgrundstücken
Vorbehaltlich der Zustimmung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses
des Verbandsgemeinderates in seiner Sitzung am 02.11.2023 ist in Bezug auf
Gewässerbaumaßnahmen und Renaturierungen innerhalb der Ortslagen vorgesehen,
dass die Umsetzung derartiger Maßnahmen in der Trägerschaft der Gemeinden
steht. Da die Gemeinden nicht antragsberechtigt sind, werden die Förderanträge
durch die Verbandsgemeinde gestellt, welche die bewilligten Fördermittel
mittels einer Vereinbarung an die Gemeinden weiterleitet. Die reine
Unterhaltungsverpflichtung an den Gewässern 3. Ordnung verbleibt entsprechend
den Vorschriften des Landeswassergesetzes jedoch bei der Verbandsgemeinde.
Die durch Fördermittel nicht gedeckten Kosten in Höhe von
10 % verbleiben bei der Ortsgemeinde.
Finanzielle
Auswirkungen:
Der
Eigenanteil der Ortsgemeinde Pelm wird im Haushaltsplan 2024 veranschlagt.