Beschluss:
Der Ortsgemeinderat beschließt Mitglied
im Forstzweckverband Gerolsteiner Land zu werden und stimmt der Verbandsordnung
in der Fassung des vorgelegten Entwurfs zu und sich am Erwerb der Anlagegüter,
wie im Sachverhalt dargelegt, zu beteiligen.
Sachverhalt:
Der Ortsgemeinderat hat in seiner
Sitzung am 24.05.2023 beschlossen, sich am Forstzweckverband Gerolsteiner Land
zu beteiligen und den Ortsbürgermeister beauftragt, gemeinsam mit der
VG-Verwaltung alle notwendigen Schritte zur Gründung des Forstzweckverbandes in
die Wege zu leiten. Die notwendige Verbandsordnung wird dem Rat zur
abschließenden Beratung und Entscheidung vorgelegt.
Inzwischen konnte der Entwurf der
Verbandsordnung mit der Kommunalaufsicht als Errichtungsbehörde nach dem Gesetz
über die kommunale Zusammenarbeit seitens der VG-Verwaltung abgestimmt werden.
Der Sitzungsvorlage liegt dieser
Entwurf als Anlage bei.
Neben dem Beschluss über die
Verbandsordnung und damit auch über die Mitgliedschaft im Forstzweckverband ist
weiterhin zu entscheiden, ob sich die Ortsgemeinde an dem Erwerb von
Anlagegütern durch den Forstzweckverband, die in der beigefügten Anlage
aufgeführt sind, die im Eigentum der Ortsgemeinden Pelm und Birresborn stehen,
beteiligt.
Haushaltsrechtlich bedarf es
hierzu der Einstellung eines Investitionskostenzuschusses in Höhe von 1.146,62
€ in den Haushaltsplan 2024, der durch den Verkaufserlös (Verkauf Waldarbeiterfahrzeug)
in Höhe von 1.1.39,60 € fast vollständig mitfinanziert wird, sodass noch ein
Betrag von 7,02 € über Eigenmittel zu finanzieren ist.
Ein Gemeinderatsmitglied stellt eine Frage zur
Verbandsordnung des Zweckverbandes „Forstzweckverband Gerolsteiner Land“, was
Waldbewirtschaftung bedeutet. Herr Göser erklärt, dass damit gemeint ist, der
zuständige Förster verteilt die Aufgaben an die verschiedenen Mitarbeiter, die
im Wald anfallen.
Eine weitere Frage eines Ratsmitgliedes ist,
ob die Gemeinde weiterhin die Holzpreise festlegt. OB Schüller und Förster
Göser erklären, dass sich daran nichts ändern wird.