Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Nohn erteilt gemäß
§ 36 BauGB sein Einvernehmen für das Bauvorhaben.
Ausschließungsgründe nach § 22 GemO:
Ratsmitglied
Gabriele Esselen-Mindermann hat an der Beratung und Beschlussfassung gemäß § 22
Gemeindeordnung (GemO) nicht teilgenommen.
Sachverhalt:
Der Vorsitzende informiert über den
Bauantrag „Neubau einer Futterküche“ auf dem Grundstück Gemarkung Nohn, Flur 6,
Flurstück 35/1.