Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

 

Ein jugendlicher Einwohner fragt zur Nutzung des Jugendraumes durch die örtliche Jugend. Beigeordneter Koch bittet ihn sich diesbezüglich an Herrn Ortsbürgermeister Weidig zu wenden, da dieser im Detail über die aktuelle Sachlage informiert sei.