Sitzung: 22.11.2023 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13
Vorlage: 1-0403/23/35-025
Beschluss:
Nach ausführlicher Beratung beschließt
der Ortsgemeinderat das Brennholz 2023/2024 zu den Konditionen vom Vorjahr zu
veräußern.
Sachverhalt:
Gemäß § 32 Absatz 2 Ziffer 10 der
Gemeindeordnung beschließt der Ortsgemeinderat über die Festsetzung
privatrechtlicher Entgelte, hierzu gehört auch die Festsetzung des
Brennholzpreises.
Im Vorjahr wurde der
Brennholzpreis auf 60,00€/fm Laubholz festgesetzt und die Abgabemenge auf 15fm
pro Haushalt begrenzt.