Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13

Beschluss:

 

Nach ausführlicher Beratung beschließt der Ortsgemeinderat das Brennholz 2023/2024 zu den Konditionen vom Vorjahr zu veräußern.


Sachverhalt:

 

Gemäß § 32 Absatz 2 Ziffer 10 der Gemeindeordnung beschließt der Ortsgemeinderat über die Festsetzung privatrechtlicher Entgelte, hierzu gehört auch die Festsetzung des Brennholzpreises.

 

Im Vorjahr wurde der Brennholzpreis auf 60,00€/fm Laubholz festgesetzt und die Abgabemenge auf 15fm pro Haushalt begrenzt.