Sitzung: 02.11.2023 Bau-, Planungs- und Umweltausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Befangen: 1
Vorlage: 2-0520/23/01-228
Beschluss:
Der Ausschuss empfiehlt dem
Verbandsgemeinderat, den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 BauGB für die
Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes „FF-PVA Auf Alscheid – OG
Kalenborn-Scheuern“ zu fassen. Das Verfahren soll im Parallelverfahren nach § 8
BauGB durchführt werden. Die Verwaltung wird beauftragt die landesplanerische
Stellungnahme einzuholen und bei positiver landesplanerischer Stellungnahme das
frühzeitige Beteiligungsverfahren nach §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 BauGB
durchzuführen.
Ausschließungsgründe
nach § 22 GemO:
Ausschussmitglied Dietmar
Johnen hat an der Beratung und Beschlussfassung gemäß § 22 Gemeindeordnung
(GemO) nicht teilgenommen.
Sachverhalt:
In seiner Sitzung am 06.09.2023 hat der Ortsgemeinderat
Kalenborn-Scheuern für die nachfolgend dargestellte gemeindeeigene Fläche einen
Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan zur Errichtung von
Freiflächen-Photovoltaik gefasst. Gleichzeitig wurde bei der Verbandsgemeinde
die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes für diesen Bereich beantragt.
Freiflächen-Photovoltaikanlagen sind keine privilegierten Vorhaben nach § 35
BauGB, sodass die Aufstellung eines Flächennutzungsplanes und eines
Bebauungsplanes mit der Ausweisung als „Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaik“ erforderlich
ist.
Nach dem Kriterienkatalog der Verbandsgemeinde sind neben
einem nicht dargestellten WSG Zone 3, teilweise Vorranggebiete Landwirtschaft
(Dunkelbraun) auf der Fläche vorhanden. Die Ortsgemeinde möchte diesem
Vorbehalt mit der Planung einer sog. Aggri-Photovoltaikanlage begegnen. Sollte
dies im Rahmen der Bauleitplanung nicht möglich sein, sind die Vorranggebiete
Landwirtschaft entsprechend des Kriterienkataloges von der Überplanung
ausgeschlossen.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Kosten der Bauleitplanung
werden mit Abschluss eines städtebaulichen Vertrages durch den Projektträger
übernommen. Für die Verbandsgemeinde fallen keine Kosten an.