Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Befangen: 1

Beschluss:

 

Der Ausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat, den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 BauGB für die Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes „FF-PVA Auf Alscheid – OG Kalenborn-Scheuern“ zu fassen. Das Verfahren soll im Parallelverfahren nach § 8 BauGB durchführt werden. Die Verwaltung wird beauftragt die landesplanerische Stellungnahme einzuholen und bei positiver landesplanerischer Stellungnahme das frühzeitige Beteiligungsverfahren nach §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.


Ausschließungsgründe nach § 22 GemO:

 

Ausschussmitglied Dietmar Johnen hat an der Beratung und Beschlussfassung gemäß § 22 Gemeindeordnung (GemO) nicht teilgenommen.

 

Sachverhalt:

 

In seiner Sitzung am 06.09.2023 hat der Ortsgemeinderat Kalenborn-Scheuern für die nachfolgend dargestellte gemeindeeigene Fläche einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan zur Errichtung von Freiflächen-Photovoltaik gefasst. Gleichzeitig wurde bei der Verbandsgemeinde die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes für diesen Bereich beantragt.

 

Ein Bild, das Karte, Text, Diagramm, Reihe enthält.

Automatisch generierte Beschreibung

 



Freiflächen-Photovoltaikanlagen sind keine privilegierten Vorhaben nach § 35 BauGB, sodass die Aufstellung eines Flächennutzungsplanes und eines Bebauungsplanes mit der Ausweisung als „Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaik“ erforderlich ist.

 

Nach dem Kriterienkatalog der Verbandsgemeinde sind neben einem nicht dargestellten WSG Zone 3, teilweise Vorranggebiete Landwirtschaft (Dunkelbraun) auf der Fläche vorhanden. Die Ortsgemeinde möchte diesem Vorbehalt mit der Planung einer sog. Aggri-Photovoltaikanlage begegnen. Sollte dies im Rahmen der Bauleitplanung nicht möglich sein, sind die Vorranggebiete Landwirtschaft entsprechend des Kriterienkataloges von der Überplanung ausgeschlossen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Kosten der Bauleitplanung werden mit Abschluss eines städtebaulichen Vertrages durch den Projektträger übernommen. Für die Verbandsgemeinde fallen keine Kosten an.