Sitzung: 02.11.2023 Bau-, Planungs- und Umweltausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 15
Vorlage: 2-0518/23/01-227
Beschluss:
Der
Ausschuss nimmt den beschriebenen Sachverhalt zustimmenden zur Kenntnis und
beschließt, aktuell nur die Treibgutfänge/Gitterrechen der einzelnen Gemeinde
der ehem. VG Gerolstein und des Cluster 0 umzusetzen. In den Folgejahren sollen
dann auch die Treibgutfänge/Gitterrechen der Cluster 1, 2 und 3 gebündelt
umgesetzt werden.
Die
Priorisierung der größeren Rückhaltebecken
oder Retentionsräume erfolgt nach Genehmigung des Clusters 1.
Sachverhalt:
Inzwischen wurden die
Hochwasserschutzkonzepte (HWSK) einzelner Gemeinden der ehem. VG Gerolstein und
für alle Gemeinden der ehem. VG Hillesheim (Cluster 0) genehmigt.
Vorab ist zu erwähnen, dass die
HWSK nicht nur Projekte der Kommunen, sondern auch Maßnahmen für den
Landesbetrieb Mobilität, die Bahn AG, u.ä. vorsehen, auf welche die VG keinen
Einfluss hat. Es werden auch Maßnahmen für die individuelle Eigenvorsorge vorgeschlagen,
welche erfahrungsgemäß leider nur sehr schleppend angenommen werden, obwohl die
Betroffenen hier oft die Möglichkeit haben, eine große Wirkung mit
überschaubarem Einsatz zu erzielen.
Aus den Städten/Ortsgemeinden,
deren HWSK genehmigt sind, kommen nun vermehrt Anfragen auf die VG zu, in denen
die Umsetzung einzelner Maßnahmen gewünscht wird. Um hier zu einer
einheitlichen Lösung zu kommen, wäre zu klären nach welcher Vorgabe die
Verwaltung die Maßnahmen bei einer beschränkten Kapazität umsetzen soll.
Die kommunalen Projekte der
Ortsgemeinden, Städte und Verbandsgemeinde sind i.d.R. förderfähig. Um erste
Maßnahmen zeitnah umsetzen zu können empfiehlt die Verwaltung, im ersten
Schritt die in den Konzepten vorgeschlagenen Treibgutfänge und ggf. Gitterrechen
oberhalb der Ortslagen umzusetzen. Hier könnten Maßnahmen gebündelt werden, so
dass eine Umsetzung möglichst unbürokratisch möglich wäre. Da die Maßnahmen im
Zuständigkeitsbereich der jeweiligen Stadt/Ortsgemeinde liegen, wären vorab
Vereinbarungen mit den betreffenden Kommunen zu schließen, in denen die
Finanzierung, der Grunderwerb und die spätere Unterhaltung zu klären sind.
Diese wäre aktuell bei den Maßnahmen der einzelnen Gemeinden der ehem. VG
Gerolstein und dem Cluster 0 (Hillesheim) möglich.
Da die Konzepte des Cluster 1
noch nicht genehmigt sind und die im Cluster 2 u. 3 noch nicht fertig gestellt
wurden, würden diese in einem weiteren Schritt folgen.
Bei den vorgeschlagenen Mulden,
Verwallungen und Retentionsräumen kleinerer Bauart, bis ca. 40.000 € im
Einzelfall, können Gemeinden 3 Angebote in Eigeninitiative einholen, damit die
VG einen entsprechenden Förderantrag über MIP Wasser einstellen kann. Sobald
die Finanzierung gesichert ist, kann die Maßnahme umgesetzt werden, wobei hier
ggf. vorab noch eine Beratung durch ein Fachbüro erforderlich wird. Da es sich
hier i.d.R. nur um Erdbewegungen handelt, ist eine vollumfängliche Betreuung
durch ein Büro nach HOAI in den meisten Fällen nicht erforderlich.
Bei den großen Rückhaltebecken
oder Retentionsräumen ist die Fördersumme für die gesamte Verbandsgemeinde auf
250.000 € begrenzt. Wenn aktuell einzelne Becken in Gemeinden der ehem. VG
Gerolstein und aus dem Cluster 0 (Hillesheim) in die Umsetzung kommen würden,
blieben für Becken in den Clustern 1, 2 oder 3 keine Mittel mehr übrig. Daher
schlägt die Verwaltung vor, zumindest die Genehmigungen des Clusters 1
abzuwarten, bevor Maßnahmen vom BPU priorisiert werden.
Link
zum Stand der Konzepte: https://hochwasserschutz-konzept.de/verbandsgemeinde-gerolstein/
Finanzielle Auswirkungen:
Anfallende
Kosten sollen vollständig über Fördermittel und Eigenanteile der
Städte/Ortsgemeinden finanziert werden.