Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15

Beschluss:

 

Der Ausschuss nimmt den beschriebenen Sachverhalt zustimmenden zur Kenntnis und beschließt, aktuell nur die Treibgutfänge/Gitterrechen der einzelnen Gemeinde der ehem. VG Gerolstein und des Cluster 0 umzusetzen. In den Folgejahren sollen dann auch die Treibgutfänge/Gitterrechen der Cluster 1, 2 und 3 gebündelt umgesetzt werden.

 

Die Priorisierung der größeren Rückhaltebecken oder Retentionsräume erfolgt nach Genehmigung des Clusters 1.


Sachverhalt:

 

Inzwischen wurden die Hochwasserschutzkonzepte (HWSK) einzelner Gemeinden der ehem. VG Gerolstein und für alle Gemeinden der ehem. VG Hillesheim (Cluster 0) genehmigt.

 

Vorab ist zu erwähnen, dass die HWSK nicht nur Projekte der Kommunen, sondern auch Maßnahmen für den Landesbetrieb Mobilität, die Bahn AG, u.ä. vorsehen, auf welche die VG keinen Einfluss hat. Es werden auch Maßnahmen für die individuelle Eigenvorsorge vorgeschlagen, welche erfahrungsgemäß leider nur sehr schleppend angenommen werden, obwohl die Betroffenen hier oft die Möglichkeit haben, eine große Wirkung mit überschaubarem Einsatz zu erzielen.

 

Aus den Städten/Ortsgemeinden, deren HWSK genehmigt sind, kommen nun vermehrt Anfragen auf die VG zu, in denen die Umsetzung einzelner Maßnahmen gewünscht wird. Um hier zu einer einheitlichen Lösung zu kommen, wäre zu klären nach welcher Vorgabe die Verwaltung die Maßnahmen bei einer beschränkten Kapazität umsetzen soll.

 

Die kommunalen Projekte der Ortsgemeinden, Städte und Verbandsgemeinde sind i.d.R. förderfähig. Um erste Maßnahmen zeitnah umsetzen zu können empfiehlt die Verwaltung, im ersten Schritt die in den Konzepten vorgeschlagenen Treibgutfänge und ggf. Gitterrechen oberhalb der Ortslagen umzusetzen. Hier könnten Maßnahmen gebündelt werden, so dass eine Umsetzung möglichst unbürokratisch möglich wäre. Da die Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich der jeweiligen Stadt/Ortsgemeinde liegen, wären vorab Vereinbarungen mit den betreffenden Kommunen zu schließen, in denen die Finanzierung, der Grunderwerb und die spätere Unterhaltung zu klären sind. Diese wäre aktuell bei den Maßnahmen der einzelnen Gemeinden der ehem. VG Gerolstein und dem Cluster 0 (Hillesheim) möglich.

 

Da die Konzepte des Cluster 1 noch nicht genehmigt sind und die im Cluster 2 u. 3 noch nicht fertig gestellt wurden, würden diese in einem weiteren Schritt folgen.

 

Bei den vorgeschlagenen Mulden, Verwallungen und Retentionsräumen kleinerer Bauart, bis ca. 40.000 € im Einzelfall, können Gemeinden 3 Angebote in Eigeninitiative einholen, damit die VG einen entsprechenden Förderantrag über MIP Wasser einstellen kann. Sobald die Finanzierung gesichert ist, kann die Maßnahme umgesetzt werden, wobei hier ggf. vorab noch eine Beratung durch ein Fachbüro erforderlich wird. Da es sich hier i.d.R. nur um Erdbewegungen handelt, ist eine vollumfängliche Betreuung durch ein Büro nach HOAI in den meisten Fällen nicht erforderlich.

 

Bei den großen Rückhaltebecken oder Retentionsräumen ist die Fördersumme für die gesamte Verbandsgemeinde auf 250.000 € begrenzt. Wenn aktuell einzelne Becken in Gemeinden der ehem. VG Gerolstein und aus dem Cluster 0 (Hillesheim) in die Umsetzung kommen würden, blieben für Becken in den Clustern 1, 2 oder 3 keine Mittel mehr übrig. Daher schlägt die Verwaltung vor, zumindest die Genehmigungen des Clusters 1 abzuwarten, bevor Maßnahmen vom BPU priorisiert werden.

 

Link zum Stand der Konzepte: https://hochwasserschutz-konzept.de/verbandsgemeinde-gerolstein/

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Anfallende Kosten sollen vollständig über Fördermittel und Eigenanteile der Städte/Ortsgemeinden finanziert werden.