Beschlüsse:
Feststellung
der Jahresergebnisse 2020, 2021 und 2022
Der Rat
stellt die Jahresabschlüsse 2020, 2021 und 2022 fest.
Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
8 Ja-Stimmen
Beschluss zu c)
Erteilung der
Entlastung für die Haushaltsjahre 2020, 2021 und 2022
Der Rat
erteilt die Entlastung für die Haushaltsjahre 2020, 2021 und 2022.
Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
5 Ja-Stimmen 3 Sonderinteresse
Sachverhalt:
a) Bericht zur Rechnungsprüfung der Jahresabschlüsse 2020,
2021 und 2022
Gemäß § 113 Abs. 3 der GemO hat der Rechnungsprüfungsausschuss
jeweils über Art und Umfang sowie über das Ergebnis ihrer Prüfung einen
Prüfbericht zu erstellen. Der Prüfbericht ist den Ratsmitgliedern zugegangen.
Der Vorsitzende der Rechnungsprüfung trägt das Ergebnis der Prüfung vom
10.10.2023 vor.
b)
Feststellung
der Jahresergebnisse 2020, 2021 und 2022
Nach §
114 Absatz 1 Gemeindeordnung (GemO) beschließt der Rat über die Feststellung
des geprüften Jahresabschlusses und entscheidet in einem gesonderten Beschluss
über die Entlastung des Ortsbürgermeisters, der Beigeordneten, soweit diese den
Ortsbürgermeister vertreten haben.
Der
Jahresabschluss ist vorab gemäß § 110 Absatz 2, Satz 2 durch den
Rechnungsprüfungsausschuss zu prüfen.
Diese
Prüfung ist am 10.10.2023 erfolgt. Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen
geführt.
c) Erteilung der Entlastung für die Haushaltsjahre 2020, 2021
und 2022 gem. § 114 GemO
Der Rechnungsprüfungsausschuss der Ortsgemeinde Kerpen hat die
Jahresabschlüsse 2020, 2021 und 2022 am 10.10.2023 nach den Grundsätzen des §
113 GemO geprüft. Zur Prüfung haben die Ergebnis- und Finanzrechnung, der
Rechenschaftsbericht sowie die Kassenbelege vorgelegen. Die Prüfung hat zu
keinen Einwendungen geführt. Nach § 114 Absatz 1 Gemeindeordnung (GemO)
beschließt der Rat über die Entlastung des Ortsbürgermeisters, der
Beigeordneten, soweit diese den Ortsbürgermeister vertreten haben, sowie des
Bürgermeisters und der Beigeordneten der Verbandsgemeinde, soweit diese den
Bürgermeister vertreten haben.