Sitzung: 26.10.2023 Ortsgemeinderat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 1
Vorlage: 1-0469/23/14-027
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat beschließt die
Hundesteuersatzung in der Fassung des vorgelegten Entwurfs mit folgenden
Änderungen: 1. Hund 80 € und für jeden weiteren Hund 140 €.
Sachverhalt:
Im Rahmen der Haushaltsplanung 2023 beabsichtigte der
Ortsgemeinderat zum 01.01.2024 folgende Erhöhung der Hundesteuersätze:
-
Hundesteuer für den ersten Hund: 100,00 EUR (gegenüber
bisher 70,00 EUR)
-
Hundesteuer für jeden weiteren Hund: 150,00 EUR (gegenüber
bisher 120,00 EUR)
Da die Ortsgemeinde die Hundesteuersätze in der
Hundesteuersatzung festlegt, ist eine Änderung der Hundesteuersatzung
erforderlich.
Damit die Hundesteuersatzung auf dem aktuellen Stand der
Rechtslage ist, empfiehlt die VG-Verwaltung die Neufassung der
Hundesteuersatzung zum 01.01.2024 auf der Grundlage des aktualisierten
Satzungsmusters des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland- Pfalz vom 31.08.2023.
Der beigefügte Entwurf der Neufassung der
Hundesteuersatzung basiert auf diesem Satzungsmuster.
Finanzielle
Auswirkungen:
Durch die Erhöhung der
Hundesteuersätze für nichtgefährliche Hunde ist ein Mehrertrag in Höhe von
derzeit 1.485 EUR zu erwarten (Stand 12.10.2023).