Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 1

Beschluss:

 

Der Ortsgemeinderat beschließt die Hundesteuersatzung in der Fassung des vorgelegten Entwurfs mit folgenden Änderungen: 1. Hund 80 € und für jeden weiteren Hund 140 €.


Sachverhalt:

 

Im Rahmen der Haushaltsplanung 2023 beabsichtigte der Ortsgemeinderat zum 01.01.2024 folgende Erhöhung der Hundesteuersätze:

 

-          Hundesteuer für den ersten Hund:                  100,00 EUR (gegenüber bisher 70,00 EUR)

-          Hundesteuer für jeden weiteren Hund:        150,00 EUR (gegenüber bisher 120,00 EUR)

 

Da die Ortsgemeinde die Hundesteuersätze in der Hundesteuersatzung festlegt, ist eine Änderung der Hundesteuersatzung erforderlich.

Damit die Hundesteuersatzung auf dem aktuellen Stand der Rechtslage ist, empfiehlt die VG-Verwaltung die Neufassung der Hundesteuersatzung zum 01.01.2024 auf der Grundlage des aktualisierten Satzungsmusters des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland- Pfalz vom 31.08.2023.

Der beigefügte Entwurf der Neufassung der Hundesteuersatzung basiert auf diesem Satzungsmuster.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Durch die Erhöhung der Hundesteuersätze für nichtgefährliche Hunde ist ein Mehrertrag in Höhe von derzeit 1.485 EUR zu erwarten (Stand 12.10.2023).