Beschlüsse:
Beschluss
1 - Verfahrensumstellung:
Der Ortsgemeinderat Oberehe-Stroheich
schließt sich der Empfehlung der Verwaltung an und beschließt das
Bebauungsplanverfahren „Auf der Kirstheck“ von § 13b BauGB in das
Regelverfahren nach § 30 BauGB mit Durchführung einer Umweltprüfung und
Ausgleichbilanzierung, umzustellen. Die Verwaltung setzt sich für die derzeit
noch fehlende Ausgleichsfläche und einer möglichen Kompensation mit
entsprechenden Naturschutzmanagement-, Pflege- und Entwicklungsplanern etc. in
Verbindung.
Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Beschluss
2 – Auftragsvergabe:
Der Ortsgemeinderat beschließt, den
Auftrag für die Erstellung des notwendigen Umweltberichtes sowie für die
Umstellung des Verfahrens in das Regelverfahren gem. § 30 BauGB lt.
vorliegendem Angebot in Höhe von 24.348,21 € (bisher 12.690,32 €) an das
aktuell mit dem Verfahren betrauten Planungsbüro LOP, Frank Assion aus
Traben-Trarbach zu vergeben. Die Verwaltung wird gebeten, die Aufträge im Namen
der Ortsgemeinde zu erteilen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Sachverhalt:
Der
Ortsgemeinderat Oberehe-Stroheich hatte in seiner öffentlichen Sitzung am
17.08.2021 die Ausweisung eines neuen Baugebietes und damit die Aufstellung des
Bebauungsplanes „Auf der Kirstheck“ im beschleunigten Verfahren nach § 13 b
Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.
Zwischenzeitlich
erfolgte die Straßen- und Entwässerungsplanung durch das Büro IBS-Ingenieure
GbR, Alflen; diese Planung wurde sodann durch das Planungsbüro LOB, Frank
Assion, in den Bebauungsplanentwurf integriert.
Mit
Urteil vom 18.07.2023 hat das Bundesverwaltungsgericht festgestellt, dass der §
13b des BauGB europarechtswidrig ist und damit gegen höherrangiges Recht
verstößt. Diese Feststellung führt zur Unanwendbarkeit des § 13b BauGB und gilt
auch rückwirkend.
Die
entsprechende Pressemitteilung ist der Verbandsgemeinde am 19.07.2023
zugegangen, die betroffenen Ortsgemeinden wurden durch die Verbandsgemeinde
informiert.
Verschiedene
Bundesländer haben bereits vor Veröffentlichung der Urteilsbegründung
Handlungsanweisungen mit unterschiedlichem Inhalt erlassen. Das Land
Rheinland-Pfalz hat bisher keine Handlungsanweisung veröffentlicht. Der
Bund hat sich in seinen Hinweisen lediglich auf die Auswirkungen auf das
Bauleitplanverfahren beschränkt. Hier
wird unterschieden zwischen aktuell laufenden Verfahren und Verfahren, die
bereits abgeschlossen sind.
Bei
dem Verfahren „Auf der Kirstheck“ der Ortsgemeinde Oberehe-Stroheich handelt es
sich um ein aktuell laufendes Bebauungsplanverfahren mit folgenden
Auswirkungen:
Ø Das Bauleitverfahren ist aufgrund
der Unanwendbarkeit des § 13 b BauGB in das zweistufige Regelverfahren gemäß §
30 BauGB umzustellen.
Ø Dies bedeutet auch, dass eine
entsprechende Ausweisung des Plangebietes im Flächennutzungsplan (FNP)
erforderlich wird. Die Fläche „Auf der Kirstheck“ ist bisher nicht im FNP
ausgewiesen. Seitens der Verwaltung wird geprüft, ob die im FNP ausgewiesene
Fläche im Ortsteil Stroheich „Oben vor der Hard“ / südlich des Birkenweges und
die Flächen im Ortsteil Oberehe „Auf dem Dreisfeld“ - soweit notwendig - im
Tausch mit der Fläche „Auf der Kirstheck“ zurückgeholt werden kann. (siehe
Anlage). Die entsprechende Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
„Baugebiete“ ist derzeit im Verfahren.
Ø Es darf keinen Verzicht auf
naturschutzfachlichen Ausgleich geben.
Folgendes
wird seitens der Verwaltung empfohlen:
Ø Auftragserweiterung
Bebauungsplanverfahren
Ø Durchführung der Umweltprüfung
Ø Erstellung des Umweltberichtes /
Fachbeitrag Naturschutz
Ø Durchführung von zwei Öffentlichkeits-
und der Trägerbeteiligungen
Ø Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung
(§ 1a Abs. 3 BauGB) (Die Verwaltung nimmt Rücksprache mit entsprechenden
Pflege- und Entwicklungsplanern, ob und inwieweit Ausgleichmaßnahmen in den
Gemarkungen Stroheich bzw. Oberehe möglich sind.
Für
die Umstellung des Verfahrens sowie für die Durchführung des Umweltberichtes
hat die Verwaltung bereits ein Angebot vom aktuell planenden Büro vorliegen,
welches in heutiger Sitzung vergeben werden soll.
Finanzielle
Auswirkungen:
Haushaltsmittel für das Jahr 2023 sind
noch vorhanden. Für das Haushaltsjahr 2024 werden entsprechende Mittel in den
Haushaltsplan eingestellt.