Sitzung: 19.10.2023 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 12
Vorlage: 2-0533/23/17-035
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat stimmt dem Antrag
zum Neubau eines kleinen Einfamilienhauses, mit Antrag auf
bauplanungsrechtliche Befreiung bzgl. der Überschreitung der festgesetzten
Traufhöhe mit 1,80 m, in der Gemarkung Jünkerath, Flur 20, Parzelle 97 zu.
Sachverhalt:
Der Ortsgemeinde Jünkerath liegt
ein Bauantrag zum Neubau eines kleinen Einfamilienhauses mit Antrag auf
bauplanungsrechtliche Befreiung in der Gemarkung Jünkerath, Flur 20, Parzelle
97 vor.
Das Vorhaben liegt im
Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Kirchenberg, 1. Änderung“. Im
Bebauungsplan ist die Traufhöhe im Bereich des Vorhabens (WA2) mit 6 m und die
Firsthöhe mit 11 m festgelegt.
Die Bauherren beantragen eine
bauplanungsrechtliche Befreiung zur Realisierung des Hauses mit 7,80 m
Traufhöhe.
Zur Erläuterung muss hier
festgehalten werden, dass das Vorhaben mit einem Flachdach errichtet werden
soll. Hierbei stellt die Firsthöhe auch die Traufhöhe dar. Die im Bebauungsplan
festgesetzte Firsthöhe von 11 m wird mit einer Höhe von 7,80 m unterschritten,
jedoch wird zugleich die festgesetzte Traufhöhe von 6 m um 1,80 m
überschritten.
Für die Erteilung der Genehmigung
ist die Kreisverwaltung Vulkaneifel zuständig.