Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12

Beschluss:

 

Der Ortsgemeinderat stimmt dem Antrag zum Neubau eines kleinen Einfamilienhauses, mit Antrag auf bauplanungsrechtliche Befreiung bzgl. der Überschreitung der festgesetzten Traufhöhe mit 1,80 m, in der Gemarkung Jünkerath, Flur 20, Parzelle 97 zu.


Sachverhalt:

 

Der Ortsgemeinde Jünkerath liegt ein Bauantrag zum Neubau eines kleinen Einfamilienhauses mit Antrag auf bauplanungsrechtliche Befreiung in der Gemarkung Jünkerath, Flur 20, Parzelle 97 vor.

 

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Kirchenberg, 1. Änderung“. Im Bebauungsplan ist die Traufhöhe im Bereich des Vorhabens (WA2) mit 6 m und die Firsthöhe mit 11 m festgelegt.

Die Bauherren beantragen eine bauplanungsrechtliche Befreiung zur Realisierung des Hauses mit 7,80 m Traufhöhe.

Zur Erläuterung muss hier festgehalten werden, dass das Vorhaben mit einem Flachdach errichtet werden soll. Hierbei stellt die Firsthöhe auch die Traufhöhe dar. Die im Bebauungsplan festgesetzte Firsthöhe von 11 m wird mit einer Höhe von 7,80 m unterschritten, jedoch wird zugleich die festgesetzte Traufhöhe von 6 m um 1,80 m überschritten.

Für die Erteilung der Genehmigung ist die Kreisverwaltung Vulkaneifel zuständig.