Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12

Beschluss:

 

Der Ortsgemeinderat stimmt der beantragten bauplanungsrechtlichen Befreiung von der Textfestsetzung 2.0 des Bebauungsplanes „Solarpark Rabenberg“ zur Unterschreitung der Mindesthöhe der Module um 0,20 m - von 1,00 m auf 0,80 m - in der Gemarkung Jünkerath, Flur 18, Parzellen Nr. 21, 21, 25, 71, 72, und 73, zu.


Sachverhalt:

 

Der Ortsgemeinde Jünkerath liegt ein Befreiungsantrag des Betreibers der Photovoltaik-Freiflächenanlage zur Unterschreitung der Mindesthöhe der Module um 0,20 m im „Solarpark Rabenberg“ in der Gemarkung Jünkerath, Flur 18, Parzellen-Nr. 20, 21, 25, 71, 72 und 73 vor.

 

Der Antrag umfasst die bauplanungsrechtliche Befreiung von der Textfestsetzung 2.0 des Bebauungsplanes „Solarpark Rabenberg“, welcher am 15.07.2022 in Kraft getreten ist.

 

Mit Bauschein vom 20.12.2022 wurde seitens der Kreisverwaltung Vulkaneifel als zuständige Genehmigungsbehörde, entsprechend dem rechtskräftigen Bebauungsplan, eine Mindesthöhe der Modulunterkante zur Geländeoberfläche von 1,00 m genehmigt.

 

Die Antragsunterlagen wurden den Ratsmitgliedern bereits vor der Sitzung zugeleitet.