Sitzung: 19.10.2023 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 12
Vorlage: 2-0524/23/17-034
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat stimmt der beantragten bauplanungsrechtlichen
Befreiung von der Textfestsetzung 2.0 des Bebauungsplanes „Solarpark Rabenberg“
zur Unterschreitung der Mindesthöhe der Module um 0,20 m - von 1,00 m auf 0,80
m - in der Gemarkung Jünkerath, Flur 18, Parzellen Nr. 21, 21, 25, 71, 72, und
73, zu.
Sachverhalt:
Der Ortsgemeinde Jünkerath liegt ein Befreiungsantrag des Betreibers der
Photovoltaik-Freiflächenanlage zur Unterschreitung der Mindesthöhe der Module
um 0,20 m im „Solarpark Rabenberg“ in der Gemarkung Jünkerath, Flur 18,
Parzellen-Nr. 20, 21, 25, 71, 72 und 73 vor.
Der Antrag umfasst die bauplanungsrechtliche Befreiung von der
Textfestsetzung 2.0 des Bebauungsplanes „Solarpark Rabenberg“, welcher am
15.07.2022 in Kraft getreten ist.
Mit Bauschein vom 20.12.2022 wurde seitens der Kreisverwaltung
Vulkaneifel als zuständige Genehmigungsbehörde, entsprechend dem
rechtskräftigen Bebauungsplan, eine Mindesthöhe der Modulunterkante zur
Geländeoberfläche von 1,00 m genehmigt.
Die Antragsunterlagen wurden den Ratsmitgliedern bereits vor der Sitzung
zugeleitet.