Sitzung: 22.11.2023 Bau- und Umweltausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: 2-0501/23/15-063
Beschluss:
Der Bau- und Umweltausschuss der Stadt
Hillesheim nimmt die Anregungen und Hinweise aus der Offenlage zur Kenntnis.
Sie werden im Sinne des jeweiligen Abwägungsvorschlages umfassend gewürdigt und
beantwortet und im Übrigen mit Begründung zurückgewiesen. Der Ausschuss
schließt sich den Abwägungsvorschlägen des Planungsbüros und der Verwaltung in
Gänze an. Der Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat, den Abwägungs- und
Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB über die 1. Änderung der Abgrenzungs-,
Abrundungs- und Erweiterungssatzung der Stadt Hillesheim – OT Niederbettingen,
zu fassen.
Sachverhalt:
Mit Rechtskraft vom 02.05.1997, ist für den OT
Niederbettingen eine Abgrenzungs-, Abrundungs- und Erweiterungssatzung in Kraft
getreten. Hier wurde u.a. die Abgrenzung des Erweiterungsbereiches (nördlicher
Teil) abgebildet. Für den nördlichen Bereich der Satzung an der Straße „Im
Brühl“, Flur 2, Flurstücke 21, 22, 23, 24, 25, 26 und 27, wurde die Abgrenzung
erweitert mit der Textfestsetzung, dass in dem gesondert gekennzeichneten
Erweiterungsbereich nur Wohngebäude zulässig sind. Für das Flurstück 24 wurden
in der Satzung Kompensationsmaßnahmen festgelegt. Nach § 31b des Gesetzes zur
Ordnung des Wasserhaushalts, § 88 Abs. 1 des Wassergesetzes für das Land RLP,
wurde durch die SGD Nord in Koblenz als zuständige Wasserbehörde verordnet,
dass für die Kyll u.a. auch für den Bereich der VG Hillesheim (alt), ein
Überschwemmungsgebiet festgestellt. Das Überschwemmungsgebiet erstreckt sich an
der rechten Kyllseite beginnend an der Grenze zu NRW bis zur Ortslage
Trier-Ehrang. Hier ist auch der Bereich in der Gemarkung Niederbettingen, Flur
1, 2 und 3 erfasst. Bei Überschwemmungsgebieten handelt es sich um solche
Gebiete, die bei Extremhochwasser oder beim Versagen von öffentlichen
Hochwasserschutzeinrichtungen überschwemmt werden können. In
Überschwemmungsgebieten dürfen durch Bauleitpläne keine neuen Baugebiete
ausgewiesen werden. Dies gilt ebenso für Satzungen nach § 34 Abs. 4 BauGB, hier
somit die Abgrenzungs-, Abrundungs- und Erweiterungssatzung des OT
Niederbettingen.
Der Stadtrat Hillesheim hat in öffentlicher Sitzung am
15.03.2023 die Anregungen über die Aufhebung des Erweiterungsbereiches im
nördlichen Teil der Ortslage Niederbettingen für die Abgrenzungs-, Abrundungs-
und Erweiterungssatzung zur Kenntnis genommen. Gleichzeitig hat sich der Rat
dem Vorschlag der Verwaltung angeschlossen und auf Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses
der Stadt Hillesheim den Beschluss gefasst, den Erweiterungsbereich aus der
Darstellung herauszunehmen und hier keine wohnbauliche Entwicklung mehr
zuzulassen, damit hier keine Konflikte mit möglichen Überschwemmungen
entstehen. In öffentlicher Sitzung des Stadtrates am 28.06.2023, hat der Rat
den Entwurf für die 1. Änderung der Abgrenzungs-, Abrundungs- und
Erweiterungssatzung zur Kenntnis genommen. Die Änderung der Satzung erfolgt im
Verfahren nach § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren ohne Umweltprüfung.
Auf Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses hat der
Stadtrat die Offenlage der Planunterlagen beschlossen. Der Entwurf der v. g.
Satzung hat in der Zeit vom 24.07.2023 bis 24.08.2023 gem. § 3 Abs. 2 BauGB im
Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung Gerolstein öffentlich ausgelegen. Die
Bekanntmachung hierüber erfolgte am 14.07.23 im Mitteilungsblatt der VG
Gerolstein „Verbandsgemeinde Gerolstein aktuell“. Die von der Planung berührten
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom
21.07.2023 zeitgleich am Verfahren beteiligt. Für die Fortführung und den
Abschluss des Verfahrens ist nunmehr eine Vorabwägung zu den während der
Offenlage eingegangenen Stellungnahmen und Bedenken erforderlich. Der die
Abwägung an sich sowie der Satzungsbeschluss erfolgt durch den Stadtrat.
Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle
Mittel sind im Haushalt berücksichtigt.