Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7

Beschluss:

 

Der Bau- und Umweltausschuss der Stadt Hillesheim nimmt die Anregungen und Hinweise aus der Offenlage zur Kenntnis. Sie werden im Sinne des jeweiligen Abwägungsvorschlages umfassend gewürdigt und beantwortet und im Übrigen mit Begründung zurückgewiesen. Der Ausschuss schließt sich den Abwägungsvorschlägen des Planungsbüros und der Verwaltung in Gänze an. Der Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat, den Abwägungs- und Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB über die 1. Änderung der Abgrenzungs-, Abrundungs- und Erweiterungssatzung der Stadt Hillesheim – OT Niederbettingen, zu fassen.


Sachverhalt:

 

Mit Rechtskraft vom 02.05.1997, ist für den OT Niederbettingen eine Abgrenzungs-, Abrundungs- und Erweiterungssatzung in Kraft getreten. Hier wurde u.a. die Abgrenzung des Erweiterungsbereiches (nördlicher Teil) abgebildet. Für den nördlichen Bereich der Satzung an der Straße „Im Brühl“, Flur 2, Flurstücke 21, 22, 23, 24, 25, 26 und 27, wurde die Abgrenzung erweitert mit der Textfestsetzung, dass in dem gesondert gekennzeichneten Erweiterungsbereich nur Wohngebäude zulässig sind. Für das Flurstück 24 wurden in der Satzung Kompensationsmaßnahmen festgelegt. Nach § 31b des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts, § 88 Abs. 1 des Wassergesetzes für das Land RLP, wurde durch die SGD Nord in Koblenz als zuständige Wasserbehörde verordnet, dass für die Kyll u.a. auch für den Bereich der VG Hillesheim (alt), ein Überschwemmungsgebiet festgestellt. Das Überschwemmungsgebiet erstreckt sich an der rechten Kyllseite beginnend an der Grenze zu NRW bis zur Ortslage Trier-Ehrang. Hier ist auch der Bereich in der Gemarkung Niederbettingen, Flur 1, 2 und 3 erfasst. Bei Überschwemmungsgebieten handelt es sich um solche Gebiete, die bei Extremhochwasser oder beim Versagen von öffentlichen Hochwasserschutzeinrichtungen überschwemmt werden können. In Überschwemmungsgebieten dürfen durch Bauleitpläne keine neuen Baugebiete ausgewiesen werden. Dies gilt ebenso für Satzungen nach § 34 Abs. 4 BauGB, hier somit die Abgrenzungs-, Abrundungs- und Erweiterungssatzung des OT Niederbettingen.

Der Stadtrat Hillesheim hat in öffentlicher Sitzung am 15.03.2023 die Anregungen über die Aufhebung des Erweiterungsbereiches im nördlichen Teil der Ortslage Niederbettingen für die Abgrenzungs-, Abrundungs- und Erweiterungssatzung zur Kenntnis genommen. Gleichzeitig hat sich der Rat dem Vorschlag der Verwaltung angeschlossen und auf Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses der Stadt Hillesheim den Beschluss gefasst, den Erweiterungsbereich aus der Darstellung herauszunehmen und hier keine wohnbauliche Entwicklung mehr zuzulassen, damit hier keine Konflikte mit möglichen Überschwemmungen entstehen. In öffentlicher Sitzung des Stadtrates am 28.06.2023, hat der Rat den Entwurf für die 1. Änderung der Abgrenzungs-, Abrundungs- und Erweiterungssatzung zur Kenntnis genommen. Die Änderung der Satzung erfolgt im Verfahren nach § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren ohne Umweltprüfung.

 

Ein Bild, das Diagramm, Plan, Karte, Text enthält.

Automatisch generierte Beschreibung

 

Auf Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses hat der Stadtrat die Offenlage der Planunterlagen beschlossen. Der Entwurf der v. g. Satzung hat in der Zeit vom 24.07.2023 bis 24.08.2023 gem. § 3 Abs. 2 BauGB im Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung Gerolstein öffentlich ausgelegen. Die Bekanntmachung hierüber erfolgte am 14.07.23 im Mitteilungsblatt der VG Gerolstein „Verbandsgemeinde Gerolstein aktuell“. Die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 21.07.2023 zeitgleich am Verfahren beteiligt. Für die Fortführung und den Abschluss des Verfahrens ist nunmehr eine Vorabwägung zu den während der Offenlage eingegangenen Stellungnahmen und Bedenken erforderlich. Der die Abwägung an sich sowie der Satzungsbeschluss erfolgt durch den Stadtrat.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Mittel sind im Haushalt berücksichtigt.