Sitzung: 26.10.2023 Ortsgemeinderat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 1, Enthaltungen: 1
Beschluss:
Der Gemeinderat lehnt das Projekt des
LBM ab.
Sachverhalt:
1.
Beschreibung
des Vorhabens
Der Landesbetrieb Mobilität Gerolstein plant den
verkehrsgerechten Ausbau der Kreisstraße 81 Kehr – Hallschlag von der
Einmündung der K81 in die K80 bei Kehr (Baubeginn Landesgrenze) bis zur
Einmündung der K81 in die L20 in der Ortslage Hallschlag (Bauende). Der Ausbau
der K 81 hat eine Länge von 2+820,58 km. Der Streckenabschnitt zwischen Bau –
km 0+814,000 und Bau – km 1+025,000 wird von den Bauarbeiten ausgespart.
Geplant ist vorwiegend ein Bestandsausbau, zwischen Bau-km 2+583,215 und
Bauende ist ein Vollausbau vorgesehen. Die vorhandene Straße entspricht mit 4,5
m Breite nicht mehr den heutigen Anforderungen. Sie wird auf durchschnittlich
4,75 m ausgebaut (mit Aufweitungen in Kurven-bereichen) sowie beidseitigen
Banketten von jeweils 1,0 m. Ab der ehemaligen Eisenbahnbrücke bis in die
Ortslage wird ein einseitiger Gehweg mit einer Breite von 1,50 m geführt.
2.
Eingriff
Durch die Baumaßnahme zwischen den Stationen 95 bis 111 kommt
es zu Verlusten von prägenden Windschutzhecken und Bäumen im Naturpark
Nordeifel. Die zu entfernenden Hecken haben eine Gesamtlänge von etwa 300
Metern und eine Breite von rund 2,5 Metern, was zu einer Eingriffsfläche von
ungefähr 750 m2 führt.
Die Windschutzhecken sind im LANIS (Landschaftsinformationssystem der
Naturschutzverwaltung) als Strauchhecke (BD2) unter der Bezeichnung
„Windschutzhecken SW Hallschlag“ BT-5604-0144-2010 erfasst. Die in die
Windschutzhecke eingebetteten Bäume als Baumreihe nehmen eine Fläche von etwa
600 m2 ein.
Nach der Baumaßnahme ist die Fläche als Straßenrand (HC3) zu bewerten.
Vorschlag für Ausgleichfläche K 81
Kehr – Hallschlag Projekt-Nr.: A.21-09-0071.01
Der verkehrsgerechte Ausbau führt zu
einer Mehrversiegelung von 1450 m², die auszugleichen sind.
Hierbei handelt es sich gem.
Landeskompensationsverordnung um einen Eingriff besonderer Schwere (Ebs).
„Erhebliche Beeinträchtigungen von
Natur und Landschaft sind nach § 13 Satz 1 BNatSchG vorrangig zu vermeiden.
Nicht vermeidbare erhebliche Beeinträchtigungen sind nach Satz 2 BNatSchG durch
Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen oder, soweit dies nicht möglich ist, durch
einen Ersatz in Geld zu kompensieren. Im Falle von Bodenversiegelung kommt als
Kompensationsmaßnahme nur eine Entsiegelung als Voll- oder Teilentsiegelung
oder eine dieser gleichwertigen bodenfunktionsaufwertenden Maßnahme, wie die
Herstellung oder Verbesserung eines durchwurzelbaren Bodenraums,
produktionsintegrierte Maßnahmen mit bodenschützender Wirkung,
Nutzungsextensivierung oder Erosionsschutzmaßnahmen, infrage.“ (MKUEM).
3.
Ausgleich
Zur
Kompensation der Eingriffe wird vorgeschlagen, die Flurstücke 145, 140/1 und
142 des Flur 10 in der Gemarkung Hallschlag zu verwenden. Durch
landespflegerische Maßnahmen könnten dort sowohl die Beseitigung des
Abschnittes der prägenden Windschutzhecke als auch die Flächenversiegelung
durch geeignete Maßnahmen vor Ort in Hallschlag kompensiert werden.
Aufgrund
des Vorwertes der Flächen, die bereits derzeit keiner sehr intensiven Nutzung
unterliegen, ist die für den Ausgleich heranzuziehende Fläche größer als die
Eingriffsfläche.
Es
sollen bodenfunktionsaufwertende Maßnahmen sowie dem Wasserhaushalt dienliche
Maßnahmen, ergänzt durch Heckenpflanzungen vorgenommen werden.
Im
Rahmen von Auflagen zur extensiven Bewirtschaftung und Erhaltung der
Wasserflächen und Gehölzpflanzung ist eine Beweidung bzw. Mähen der Flächen
möglich und dient der Entwicklung der Flächen.
Der
unten dargestellte Vorschlag wurde als genehmigungsfähig mit der Oberen
Naturschutzbehörde abgestimmt.
Soweit
nach der abschließenden detaillierten Biotopwertberechnung – Bilanzierung ein
Überschuss zugunsten des LBM Gerolstein verbliebe, würde dieser zur
Kompensation anderer Eingriffe herangezogen, z.B. anstehende Sanierung von
Durchlässen in der aufgelassenen Bahntrasse – jetzt Kyllradweg.