Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 1, Enthaltungen: 1

Beschluss:

 

Der Gemeinderat lehnt das Projekt des LBM ab.


Sachverhalt:

 

1.       Beschreibung des Vorhabens

Der Landesbetrieb Mobilität Gerolstein plant den verkehrsgerechten Ausbau der Kreisstraße 81 Kehr – Hallschlag von der Einmündung der K81 in die K80 bei Kehr (Baubeginn Landesgrenze) bis zur Einmündung der K81 in die L20 in der Ortslage Hallschlag (Bauende). Der Ausbau der K 81 hat eine Länge von 2+820,58 km. Der Streckenabschnitt zwischen Bau – km 0+814,000 und Bau – km 1+025,000 wird von den Bauarbeiten ausgespart. Geplant ist vorwiegend ein Bestandsausbau, zwischen Bau-km 2+583,215 und Bauende ist ein Vollausbau vorgesehen. Die vorhandene Straße entspricht mit 4,5 m Breite nicht mehr den heutigen Anforderungen. Sie wird auf durchschnittlich 4,75 m ausgebaut (mit Aufweitungen in Kurven-bereichen) sowie beidseitigen Banketten von jeweils 1,0 m. Ab der ehemaligen Eisenbahnbrücke bis in die Ortslage wird ein einseitiger Gehweg mit einer Breite von 1,50 m geführt.

 

2.       Eingriff

Durch die Baumaßnahme zwischen den Stationen 95 bis 111 kommt es zu Verlusten von prägenden Windschutzhecken und Bäumen im Naturpark Nordeifel. Die zu entfernenden Hecken haben eine Gesamtlänge von etwa 300 Metern und eine Breite von rund 2,5 Metern, was zu einer Eingriffsfläche von ungefähr 750 m2 führt. Die Windschutzhecken sind im LANIS (Landschaftsinformationssystem der Naturschutzverwaltung) als Strauchhecke (BD2) unter der Bezeichnung „Windschutzhecken SW Hallschlag“ BT-5604-0144-2010 erfasst. Die in die Windschutzhecke eingebetteten Bäume als Baumreihe nehmen eine Fläche von etwa 600 m2 ein. Nach der Baumaßnahme ist die Fläche als Straßenrand (HC3) zu bewerten.

 

 

Vorschlag für Ausgleichfläche K 81 Kehr – Hallschlag Projekt-Nr.: A.21-09-0071.01

 

Der verkehrsgerechte Ausbau führt zu einer Mehrversiegelung von 1450 m², die auszugleichen sind.

Hierbei handelt es sich gem. Landeskompensationsverordnung um einen Eingriff besonderer Schwere (Ebs).

 

„Erhebliche Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft sind nach § 13 Satz 1 BNatSchG vorrangig zu vermeiden. Nicht vermeidbare erhebliche Beeinträchtigungen sind nach Satz 2 BNatSchG durch Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen oder, soweit dies nicht möglich ist, durch einen Ersatz in Geld zu kompensieren. Im Falle von Bodenversiegelung kommt als Kompensationsmaßnahme nur eine Entsiegelung als Voll- oder Teilentsiegelung oder eine dieser gleichwertigen bodenfunktionsaufwertenden Maßnahme, wie die Herstellung oder Verbesserung eines durchwurzelbaren Bodenraums, produktionsintegrierte Maßnahmen mit bodenschützender Wirkung, Nutzungsextensivierung oder Erosionsschutzmaßnahmen, infrage.“ (MKUEM).

 

3.       Ausgleich

Zur Kompensation der Eingriffe wird vorgeschlagen, die Flurstücke 145, 140/1 und 142 des Flur 10 in der Gemarkung Hallschlag zu verwenden. Durch landespflegerische Maßnahmen könnten dort sowohl die Beseitigung des Abschnittes der prägenden Windschutzhecke als auch die Flächenversiegelung durch geeignete Maßnahmen vor Ort in Hallschlag kompensiert werden.

Aufgrund des Vorwertes der Flächen, die bereits derzeit keiner sehr intensiven Nutzung unterliegen, ist die für den Ausgleich heranzuziehende Fläche größer als die Eingriffsfläche.

Es sollen bodenfunktionsaufwertende Maßnahmen sowie dem Wasserhaushalt dienliche Maßnahmen, ergänzt durch Heckenpflanzungen vorgenommen werden.

Im Rahmen von Auflagen zur extensiven Bewirtschaftung und Erhaltung der Wasserflächen und Gehölzpflanzung ist eine Beweidung bzw. Mähen der Flächen möglich und dient der Entwicklung der Flächen.

Der unten dargestellte Vorschlag wurde als genehmigungsfähig mit der Oberen Naturschutzbehörde abgestimmt.

Soweit nach der abschließenden detaillierten Biotopwertberechnung – Bilanzierung ein Überschuss zugunsten des LBM Gerolstein verbliebe, würde dieser zur Kompensation anderer Eingriffe herangezogen, z.B. anstehende Sanierung von Durchlässen in der aufgelassenen Bahntrasse – jetzt Kyllradweg.