Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8

Beschluss:

 

Die Ortsgemeinde Hallschlag stimmt der Anlage eines Parkplatzes durch den LBM Gerolstein am Kyll-Radweg auf dem Grundstück Flur 12, Flurstück 113 generell zu. Vorbehaltlich der landespflegerischen Bewertung werden weitere Einzelheiten, die sich aus dem Planungs- und Bauprozess heraus ergeben, mit der Ortsgemeinde Hallschlag abgestimmt.


Sachverhalt:

 

Anlass:

Wildes Parken am Kyll-Radweg im “Buchenweg“ in der Ortsgemeinde Hallschlag

 

Ziel der Thematisierung:

Information                  Diskussion                     Entscheidung

 

Hintergrund:

Anwohner der Gemeindestraße “Buchenweg“ beschweren sich über wildes Parken auf ihren Privatflächen. Radfahrer, die den Einstieg auf den Kyll-Radweg suchen, parken mit ihren PKW private Grünflächen und Hofeinfahrten zu und suchen von dort aus fußläufig, ebenfalls über Privatflächen, den Zugang zum Kyll-Radweg.

 

 

 

Sachstand:

Am 11. Oktober 23 fand ein Ortstermin mit Ortsbürgermeister Weicker und einem Vertreter des LBM Gerolstein, als Eigentümer des Kyll-Radweges in diesem Bereich, statt. Ursächlich für das wilde Parken im “Buchenweg“ ist die fehlende Lenkung der Touristen durch Beschilderung zum Kyll-Radweg hin und fehlende Parkmöglichkeiten am Radweg. Die Anwohner versuchen durch das Aufstellen von Parkverbotsschildern und der Absperrung von Privatflächen das wilde Parken zu unterbinden, was dazu führt, dass die öffentlichen Flächen der Gemeindestraße zugeparkt werden. Bei der Ortsbegehung wunde der große Parkplatz zwischen Hallschlag und Ormont an der L 20 besichtigt. Herr Weicker berichtete, dass dieser Parkplatz im Rahmen einer Verkehrsschau schon einmal als offizieller Parkplatz für den Kyll-Radweg abgelehnt wurde. Der LBM teilt diese Auffassung, da von hier aus die L 20 von den Radfahrern auf freier Strecke befahren und ohne Schutzeinrichtung gequert werden muss, um den Kyll-Radweg zu erreichen. Im Folgenden wurde eine Wirtschaftswegezufahrt der Ortsgemeinde Hallschlag in Augenschein genommen, die direkt zum Kyll-Radweg führt. Hier gibt es die Möglichkeit, kostengünstig einen geschotterten Parkplatz auf Bundes- und Gemeindeeigentum einzurichten.

 

Es handelt sich um die Flurstücke in der Gemarkung Hallschlag:

-          Flur 10, Flurstück 76/1, Alte Bahntrasse/Kyll-Radweg im Eigentum der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch den LBM Gerolstein

-          Flur 12, Flurstück 113, Wegeparzelle der Ortsgemeinde Hallschlag

 

Weiteres Vorgehen:

Beabsichtigt ist die Anlage eines geschotterten Parkplatzes. Hierzu ist die Quadratmeteranzahl, die auf der Parzelle der Ortsgemeinde Hallschlag in Anspruch genommen werden soll, noch unklar. Angedacht sind 4 Stellplätze mit dem Maß von 2,40 Metern Breite und 5,00 Metern Länge. Der letztendliche Flächenbedarf richtet sich nach landespflegerischen Gesichtspunkten. Eine landespflegerische Bewertung steht noch aus. Die Landespflege wird nach positivem Bescheid der Ortsgemeinde Hallschlag zur Flächennutzung durch den LBM Gerolstein beteiligt. Die Planung des Parkplatzes wird eng mit der Ortsgemeinde Hallschlag abgestimmt und dieser nach Fertigstellung nochmals zur Abstimmung im Gemeinderat bereitgestellt. Ebenfalls wird eine entsprechende StVO-Beschilderung aus der Ortsmitte von Hallschlag zum Parkplatz zur Lenkung der Touristen in Abstimmung mit der Verkehrsbehörde angestrebt. Alle anfallenden Kosten für Planung, Landespflege, Bau und Beschilderung trägt der Bund.