Beschluss:
Die Ortsgemeinde Hallschlag stimmt der
Anlage eines Parkplatzes durch den LBM Gerolstein am Kyll-Radweg auf dem
Grundstück Flur 12, Flurstück 113 generell zu. Vorbehaltlich der
landespflegerischen Bewertung werden weitere Einzelheiten, die sich aus dem
Planungs- und Bauprozess heraus ergeben, mit der Ortsgemeinde Hallschlag
abgestimmt.
Sachverhalt:
Anlass:
Wildes Parken am Kyll-Radweg im
“Buchenweg“ in der Ortsgemeinde Hallschlag
Ziel der Thematisierung:
☐
Information ☐ Diskussion ☒ Entscheidung
Hintergrund:
Anwohner der Gemeindestraße
“Buchenweg“ beschweren sich über wildes Parken auf ihren Privatflächen.
Radfahrer, die den Einstieg auf den Kyll-Radweg suchen, parken mit ihren PKW
private Grünflächen und Hofeinfahrten zu und suchen von dort aus fußläufig,
ebenfalls über Privatflächen, den Zugang zum Kyll-Radweg.
Sachstand:
Am 11. Oktober 23 fand ein Ortstermin
mit Ortsbürgermeister Weicker und einem Vertreter des LBM Gerolstein, als
Eigentümer des Kyll-Radweges in diesem Bereich, statt. Ursächlich für das wilde
Parken im “Buchenweg“ ist die fehlende Lenkung der Touristen durch
Beschilderung zum Kyll-Radweg hin und fehlende Parkmöglichkeiten am Radweg. Die
Anwohner versuchen durch das Aufstellen von Parkverbotsschildern und der
Absperrung von Privatflächen das wilde Parken zu unterbinden, was dazu führt,
dass die öffentlichen Flächen der Gemeindestraße zugeparkt werden. Bei der
Ortsbegehung wunde der große Parkplatz zwischen Hallschlag und Ormont an der L
20 besichtigt. Herr Weicker berichtete, dass dieser Parkplatz im Rahmen einer
Verkehrsschau schon einmal als offizieller Parkplatz für den Kyll-Radweg
abgelehnt wurde. Der LBM teilt diese Auffassung, da von hier aus die L 20 von
den Radfahrern auf freier Strecke befahren und ohne Schutzeinrichtung gequert
werden muss, um den Kyll-Radweg zu erreichen. Im Folgenden wurde eine Wirtschaftswegezufahrt
der Ortsgemeinde Hallschlag in Augenschein genommen, die direkt zum Kyll-Radweg
führt. Hier gibt es die Möglichkeit, kostengünstig einen geschotterten
Parkplatz auf Bundes- und Gemeindeeigentum einzurichten.
Es handelt sich um die Flurstücke in
der Gemarkung Hallschlag:
-
Flur
10, Flurstück 76/1, Alte Bahntrasse/Kyll-Radweg im Eigentum der Bundesrepublik Deutschland,
vertreten durch den LBM Gerolstein
-
Flur
12, Flurstück 113, Wegeparzelle der Ortsgemeinde Hallschlag
Weiteres Vorgehen:
Beabsichtigt ist die Anlage eines
geschotterten Parkplatzes. Hierzu ist die Quadratmeteranzahl, die auf der
Parzelle der Ortsgemeinde Hallschlag in Anspruch genommen werden soll, noch
unklar. Angedacht sind 4 Stellplätze mit dem Maß von 2,40 Metern Breite und
5,00 Metern Länge. Der letztendliche Flächenbedarf richtet sich nach
landespflegerischen Gesichtspunkten. Eine landespflegerische Bewertung steht
noch aus. Die Landespflege wird nach positivem Bescheid der Ortsgemeinde
Hallschlag zur Flächennutzung durch den LBM Gerolstein beteiligt. Die Planung
des Parkplatzes wird eng mit der Ortsgemeinde Hallschlag abgestimmt und dieser
nach Fertigstellung nochmals zur Abstimmung im Gemeinderat bereitgestellt.
Ebenfalls wird eine entsprechende StVO-Beschilderung aus der Ortsmitte von
Hallschlag zum Parkplatz zur Lenkung der Touristen in Abstimmung mit der
Verkehrsbehörde angestrebt. Alle anfallenden Kosten für Planung, Landespflege,
Bau und Beschilderung trägt der Bund.