Beschluss:
Der
Ortgemeinderat nimmt die während der frühzeitigen Offenlage nach § 3 Abs. 1 und
§ 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Anregungen und Hinweise vollumfänglich zur
Kenntnis. Die Entwurfsunterlagen werden um die Hinweise ergänzt.
Die
Verwaltung wird beauftragt, die um die obigen Hinweise ergänzten Planunterlagen
nebst Begründung und Umweltbericht zum Bebauungsplan „ehemaliges Jagdhaus
Stroheich“ gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zu veranlassen.
Sachverhalt:
Der Ortsgemeinderat Oberehe-Stroheich
hat in seiner Sitzung am 28.09.2022 den Aufstellungsbeschluss für den
vorhabenbezogenen Bebauungsplan „ehemaliges Jagdhaus Stroheich“ gemäß § 2 Abs.
1 Baugesetzbuch (BauGB) gefasst. Dieser Beschluss wurde am 16.12.2022
öffentlich bekanntgegeben.
Durch den Bebauungsplan soll die
baurechtliche Nutzung der Parzelle Flur 8, Nr. 58/1 abschließend geregelt
werden.
Der geplante Geltungsbereich ist aus nachfolgender Übersichtskarte
ersichtlich:
Der
Ortsgemeinderat hat in öffentlicher Sitzung am 17.08.2023 den
Bebauungsplanentwurf zur Kenntnis genommen und die Einleitung der frühzeitigen
Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 bzw. § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.
Die
Entwurfsunterlagen zur Änderung des Bebauungsplanes haben in der Zeit vom
04.09.2023 bis 05.10.2023 zu jedermanns Einsicht während der Dienststunden im
Rathaus Gerolstein öffentlich ausgelegen bzw. waren auf der Homepage der
Verbandsgemeinde und dem Landesserver eingestellt.
Die
Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung erfolgte im Mitteilungsblatt
„Verbandsgemeinde Gerolstein aktuell“ der Verbandsgemeinde Gerolstein vom
25.08.2023.
Die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom
01.09.2023 über die Planung informiert und hatten Gelegenheit, bis zum
05.10.2023 Stellungnahmen zum Vorentwurf des Bebauungsplanes abzugeben.
Die
jeweiligen Stellungnahmen sind aus in der als Anlage beigefügten Übersicht
ersichtlich.