Beschluss:
Der Ortsgemeinderat stimmt dem
Bauantrag zur Aufstockung einer vorhandenen 3-fach Garage mit zwei
Vollgeschossen mit je einer Wohnung und dem darin enthaltenen Antrag auf
bauplanungsrechtliche Befreiung von der Festsetzung Nr. 1.6., hier 3 in Erscheinung
tretende Geschosse anstatt 2, in der Gemarkung Jünkerath, Flur 3, Parzelle
10/88 zu.
Sachverhalt:
Der Ortsgemeinde Jünkerath liegt
ein Bauantrag zur Aufstockung einer vorhandenen 3-fach Garage mit zwei
Vollgeschossen mit je einer Wohnung für die Gemarkung Jünkerath, Flur 3,
Parzelle 10/88 vor.
Der Antrag beinhaltet einen Antrag
auf bauplanungsrechtliche Befreiung vom Textfestsetzungspunkt 1.6. des
Bebauungsplanes „Tiergarten West“ in der Fassung der 1. Änderung und
Neufassung. Hier wird beantragt, dass 3 anstatt von 2 in Erscheinung tretenden
Geschossen errichtet werden.
Bebauungen in diesem Bereich sind
bereits 3-geschossig vorhanden.
Aufgrund des Antrages auf
bauplanungsrechtliche Befreiung ist die Kreisverwaltung Vulkaneifel zuständige
Genehmigungsbehörde.