Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12

Beschluss:

 

Der Ortsgemeinderat stimmt dem Bauantrag zur Aufstockung einer vorhandenen 3-fach Garage mit zwei Vollgeschossen mit je einer Wohnung und dem darin enthaltenen Antrag auf bauplanungsrechtliche Befreiung von der Festsetzung Nr. 1.6., hier 3 in Erscheinung tretende Geschosse anstatt 2, in der Gemarkung Jünkerath, Flur 3, Parzelle 10/88 zu.


Sachverhalt:

 

Der Ortsgemeinde Jünkerath liegt ein Bauantrag zur Aufstockung einer vorhandenen 3-fach Garage mit zwei Vollgeschossen mit je einer Wohnung für die Gemarkung Jünkerath, Flur 3, Parzelle 10/88 vor.

Der Antrag beinhaltet einen Antrag auf bauplanungsrechtliche Befreiung vom Textfestsetzungspunkt 1.6. des Bebauungsplanes „Tiergarten West“ in der Fassung der 1. Änderung und Neufassung. Hier wird beantragt, dass 3 anstatt von 2 in Erscheinung tretenden Geschossen errichtet werden.

 

Bebauungen in diesem Bereich sind bereits 3-geschossig vorhanden.

 

Aufgrund des Antrages auf bauplanungsrechtliche Befreiung ist die Kreisverwaltung Vulkaneifel zuständige Genehmigungsbehörde.