Sitzung: 19.10.2023 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Befangen: 1
Vorlage: 2-0508/23/17-032
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat stimmt dem Antrag
zum Neubau einer Gewerbehalle in der Gemarkung Jünkerath, Flur 3, Parzelle
22/36 zu.
Ausschließungsgründe
nach § 22 GemO:
Der
Beigeordnete Marco Assenmacher hat an der Beratung und Abstimmung gemäß § 22
Gemeindeordnung (GemO) nicht teilgenommen.
Sachverhalt:
Der Ortsgemeinde Jünkerath liegt
ein Bauantrag zum Neubau einer Gewerbehalle in der Gemarkung Jünkerath, Flur 3,
Parzelle 22/36 vor.
Das Vorhaben liegt im
Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet-Westliche
Gewerkschaftsstraße“ und entspricht den Festsetzungen.
Es handelt sich um ein
gewerbliches Vorhaben für dessen Genehmigung die Kreisverwaltung Vulkaneifel
zuständig ist.
Die Beteiligung der Ortsgemeinde
Jünkerath erfolgt aufgrund der gewerblichen Nutzung des Vorhabens.