Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Befangen: 1

Beschluss:

 

Der Ortsgemeinderat stimmt dem Antrag zum Neubau einer Gewerbehalle in der Gemarkung Jünkerath, Flur 3, Parzelle 22/36 zu.


Ausschließungsgründe nach § 22 GemO:

 

Der Beigeordnete Marco Assenmacher hat an der Beratung und Abstimmung gemäß § 22 Gemeindeordnung (GemO) nicht teilgenommen.

 

Sachverhalt:

 

Der Ortsgemeinde Jünkerath liegt ein Bauantrag zum Neubau einer Gewerbehalle in der Gemarkung Jünkerath, Flur 3, Parzelle 22/36 vor.

 

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet-Westliche Gewerkschaftsstraße“ und entspricht den Festsetzungen.

 

Es handelt sich um ein gewerbliches Vorhaben für dessen Genehmigung die Kreisverwaltung Vulkaneifel zuständig ist.

 

Die Beteiligung der Ortsgemeinde Jünkerath erfolgt aufgrund der gewerblichen Nutzung des Vorhabens.