Sitzung: 26.10.2023 Ortsgemeinderat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 4, Nein: 3, Enthaltungen: 1
Vorlage: 1-0536/23/14-031
Beschluss:
Wahl des neuen Vertreters in den Stiftungsvorstand
„Stiftung Hermann Hack“
Liste der Stimmberechtigten:
Nr. |
Name |
Vorname |
Stimmabgabenvermerk |
1. |
Breuer |
Hans Jürgen |
ja |
2. |
Bützer |
Tim |
ja |
3. |
Colgen |
Artur |
ja |
4. |
Collas |
Walter |
ja |
5. |
Jenniges |
Karl Heinz |
ja |
6. |
Klein |
Michael |
ja |
7. |
Schneider |
Anja |
nein |
8. |
Klarhöfer |
Thomas |
ja |
Feststellung des Wahlergebnisses:
Der Vorsitzende stellt sodann unter
Hinzuziehung des Wahlvorstandes das Wahlergebnis wie folgt fest:
Thomas Klarhöfer wird als neuer
Vertreter in den Stiftungsvorstand der „Stiftung Hermann Hack“ gewählt.
Sachverhalt:
Gemäß § 5 der Satzung der „Stiftung Hermann Hack“ besteht
der Vorstand aus 7 Personen. Geborene Mitglieder sind der Ortsbürgermeister von
Hallschlag sowie Herr Elmar Scholzen. Die 5 weiteren Mitglieder wurden durch
Beschluss des Ortsgemeinderates Hallschlag vom 8. Juli 2019 für die Dauer von 5
Jahren gewählt. Gewählt wurden:
·
Petra Sonntag
·
Birgit Colgen
·
Hans-Jürgen Breuer
·
Lothar Laskowski
·
Klemens Heintges
Herr Lothar Laskowski ist aus dem Stiftungsvorstand
zurückgetreten. Scheidet ein gewähltes Mitglied vor Ablauf der Amtszeit aus,
wählt der Ortsgemeinderat ein Ersatzmitglied für den Rest der Amtszeit. Wählbar
sind Bürger:innen von Hallschlag.
Die Wahl des neuen Mitgliedes wird gemäß § 45 Abs. 2 GemO
in Verbindung mit § 33 KWG nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl durchgeführt.
Gewählt wird geheim mittels Stimmzettel. Jedes Ratsmitglied kann so viele Namen
wählbarer Personen auf dem Stimmzettel aufführen, wie Mitglieder zu wählen
sind. Auf jede Person, deren Name auf dem Stimmzettel vermerkt wurde, entfällt
eine Stimme. Einer Person können nicht mehrere Stimmen gegeben werden. In
diesem Fall kann somit nur ein Name auf den jeweiligen Stimmzettel geschrieben
werden.
Das Stimmrecht des Vorsitzenden ruht gemäß § 36 Abs. 3
Nr. 1 GemO. Vorstandsvorsitzender ist der Ortsbürgermeister Dirk Weicker.
Bildung Wahlvorstand:
Zur Durchführung der Wahl ist ein Wahlvorstand gemäß § 25
Abs. 8 MGeschO zu bilden:
1.
Ortsbürgermeister Dirk Wecker als
Vorsitzender und Wahlleiter
2.
Hans Jürgen Breuer als
Beisitzer:in
3.
Tim Bützer als
Beisitzer:in
4.
Verwaltungsmitarbeiterin Petra Sonntag als
Schriftführerin