Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 3, Enthaltungen: 1

Beschluss:

 

Wahl des neuen Vertreters in den Stiftungsvorstand „Stiftung Hermann Hack“

 

Liste der Stimmberechtigten:

 

Nr.

Name

Vorname

Stimmabgabenvermerk

1.

Breuer

Hans Jürgen

ja

2.

Bützer

Tim

ja

3.

Colgen

Artur

ja

4.

Collas

Walter

ja

5.

Jenniges

Karl Heinz

ja

6.

Klein

Michael

ja

7.

Schneider

Anja

nein

8.

Klarhöfer

Thomas

ja

 

 

Feststellung des Wahlergebnisses:

 

Der Vorsitzende stellt sodann unter Hinzuziehung des Wahlvorstandes das Wahlergebnis wie folgt fest:

 

Thomas Klarhöfer wird als neuer Vertreter in den Stiftungsvorstand der „Stiftung Hermann Hack“ gewählt.


Sachverhalt:

 

Gemäß § 5 der Satzung der „Stiftung Hermann Hack“ besteht der Vorstand aus 7 Personen. Geborene Mitglieder sind der Ortsbürgermeister von Hallschlag sowie Herr Elmar Scholzen. Die 5 weiteren Mitglieder wurden durch Beschluss des Ortsgemeinderates Hallschlag vom 8. Juli 2019 für die Dauer von 5 Jahren gewählt. Gewählt wurden:

 

·         Petra Sonntag

·         Birgit Colgen

·         Hans-Jürgen Breuer

·         Lothar Laskowski

·         Klemens Heintges

 

Herr Lothar Laskowski ist aus dem Stiftungsvorstand zurückgetreten. Scheidet ein gewähltes Mitglied vor Ablauf der Amtszeit aus, wählt der Ortsgemeinderat ein Ersatzmitglied für den Rest der Amtszeit. Wählbar sind Bürger:innen von Hallschlag.

 

Die Wahl des neuen Mitgliedes wird gemäß § 45 Abs. 2 GemO in Verbindung mit § 33 KWG nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl durchgeführt. Gewählt wird geheim mittels Stimmzettel. Jedes Ratsmitglied kann so viele Namen wählbarer Personen auf dem Stimmzettel aufführen, wie Mitglieder zu wählen sind. Auf jede Person, deren Name auf dem Stimmzettel vermerkt wurde, entfällt eine Stimme. Einer Person können nicht mehrere Stimmen gegeben werden. In diesem Fall kann somit nur ein Name auf den jeweiligen Stimmzettel geschrieben werden.

 

Das Stimmrecht des Vorsitzenden ruht gemäß § 36 Abs. 3 Nr. 1 GemO. Vorstandsvorsitzender ist der Ortsbürgermeister Dirk Weicker.

 

 

Bildung Wahlvorstand:

 

Zur Durchführung der Wahl ist ein Wahlvorstand gemäß § 25 Abs. 8 MGeschO zu bilden:

 

1.       Ortsbürgermeister Dirk Wecker                                                         als Vorsitzender und Wahlleiter

2.       Hans Jürgen Breuer                                                                                 als Beisitzer:in

3.       Tim Bützer                                                                                                  als Beisitzer:in

4.       Verwaltungsmitarbeiterin Petra Sonntag                                       als Schriftführerin