Beschluss:
Die
Jugendvertretung der Verbandsgemeinde Gerolstein empfiehlt dem Ausschuss für
Generationen, Soziales, Kultur und Sport bzw. dem Verbandsgemeinderat der
Verbandsgemeinde Gerolstein den Wahltag für die Wahl der Jugendvertretung 2024
auf Anfang Oktober 2024 festzulegen.
Die Dauer der
Wahlhandlung sollte mindestens 14 Tage und höchstens 28 Tage betragen.
Sachverhalt:
Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde
Gerolstein setzt den Wahltag und die Dauer der Wahlhandlung für die Wahl der
Jugendvertretung fest. Diese Regelung ist in der Satzung zur Einrichtung der
Jugendvertretung in der Verbandsgemeinde Gerolstein festgeschrieben.
Die erste Wahl der Jugendvertretung in der
Verbandsgemeinde Gerolstein hatte folgenden Ablauf:
- Dienstag,
03.05.2022 | Wahltag / Wahlhandlung 11:00 Uhr bis 15:00 Uhr
- Dienstag,
24.05.2022 | konstituierende Sitzung / Verpflichtung der Mitglieder:innen
- Dienstag,
19.07.2022 | Wahl des Vorstandes bzw. des Vorstandsteam
Wahltag:
In der Sitzung des Arbeitskreises „Jugendvertretung“
am 18.09.2023 hat der Vorstand der Jugendvertretung empfohlen, dass bereits in
der konstituierenden Sitzung die Wahl des Vorstandes bzw. des Vorstandsteams
erfolgen sollte. Des Weiteren soll im Kalenderjahr 2024 neben der
konstituierenden Sitzung noch eine weitere Sitzung stattfinden können.
Mit Blick auf das Wahljahr 2024 (Europa- und
Kommunalwahl am 09.06.2024), den Ferienterminen in Rheinland-Pfalz
(Sommerferien 15.07. bis 23.08.2024 / Herbstferien 14.10. bis 25.10.2024) und
unter Berücksichtigung des angestrebten neuen Wahlverfahrens wird empfohlen,
die Wahl der Jugendvertretung für Anfang Oktober 2024 zu terminieren.
Nach dem Wahltag erfolgt im weiteren Verfahren die
Feststellung und Bekanntmachung des Wahlergebnisses sowie die schriftliche
Einberufung der Mitglieder der Jugendvertretung. Die konstituierende Sitzung
könnte somit Ende Oktober, nach den Herbstferien, stattfinden. Eine weitere
Sitzung wäre Ende November / Anfang Dezember 2024 möglich.
Dauer der Wahlhandlung:
Durch das neue Wahlverfahren in der Form einer
Online-Wahl, welches vom Arbeitskreis sowie dem Vorstand der Jugendvertretung
angestrebt wird, bekommt der Begriff „Dauer der Wahlhandlung“ eine neue
Bedeutung.
Unter der Dauer der Wahlhandlung versteht man den
festgelegten Wahlabstimmungszeitraum, in welchem die Stimmabgabe (per
Smartphone, Tablet oder Computer) getätigt werden kann.
Die Wahlberechtigten sollten mindestens 14 Tage / 2
Wochen und höchstens 28 Tage / 4 Wochen die Möglichkeit haben, ihre Stimme
online abzugeben.