Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Die Jugendvertretung spricht sich für die Durchführung der Wahl der Jugendvertretung 2024 im Onlinewahlverfahren aus. Die Verwaltung wird beauftragt, dies bei der weiteren Planung zu berücksichtigen und mit dem Anbieter in Kontakt zu treten.

 

Zudem soll die Zahl der Mitglieder der Jugendvertretung für die nächste Wahlperiode von 21 Mitgliedern auf 15 Mitglieder reduziert werden.

 

Aufgrund dieser Änderungen beschließt die Jugendvertretung den Antrag zur I. Änderung zur Satzung über die Einrichtung einer Jugendvertretung in der Verbandsgemeinde Gerolstein entsprechend dem Entwurf in der Anlage.

 

Der Änderungsantrag soll dem Ausschuss für Generationen, Soziales, Kultur und Sport bzw. dem Verbandsgemeinderat in einer der nächsten Sitzungen zur Beschlussfassung vorgelegt werden.


Sachverhalt:

 

In der letzten Sitzung der Jugendvertretung hat der Vorsitzende Benjy Thömmes unter „Verschiedenes“ berichtet, dass am 18.09.2023 eine Sitzung des „Arbeitskreises Jugendvertretung“ mit dem Vorstand der Jugendvertretung und Vertretern der Verwaltung stattfindet. Thema ist der Rückblick auf die Wahl der Jugendvertretung 2022 sowie ein Ausblick auf die anstehende Wahl im Kalenderjahr 2024.

 

·      Alternatives Wahlverfahren - Onlinewahlverfahren

Da die Wahlbeteiligung von 9,28 % (128 Wähler:innen von 1.379 Wahlberechtigten) enttäuschend gering war, hat die Verwaltung im Arbeitskreis zwei mögliche alternative Wahlverfahren mit der „Onlinewahl“ sowie der ausschließlichen „Briefwahl“ vorgestellt.

 

Das Onlinewahlverfahren eines externen Dienstleisters bietet die Möglichkeit der Stimmabgabe per Handy, Tablet oder Computer über einen QR-Code bzw. einer Webadresse in die virtuelle Wahlurne. Die Anmeldung zum Wahlsystem erfolgt mit persönlicher ID und Passwort, sodass die im Grundgesetz verankerten Wahlgrundsätze (allgemein, geheim, frei, gleich, unmittelbar) erfüllt werden.

 

Aus Sicht des „Arbeitskreises Jugendvertretung“ und des Vorstandes der Jugendvertretung sprechen folgende Punkte für die Durchführung der Wahl 2024 im Onlinewahlverfahren:

o    Modernes, ansprechendes Wahlverfahren

o    Stimmabgabe im Rahmen eines Wahlzeitraum von mehreren Tagen/Wochen möglich

o    Ortsunabhängige Stimmabgabe möglich – kein persönliches Erscheinen im Wahllokal

erforderlich (Urlaub, Krankheit, Ausbildung, Schule außerhalb der VG)

o    Keine Einrichtung von Wahllokalen bzw. Bildung von Wahlausschüssen an den

Schulstandorten erforderlich = deutlich geringerer Personalbedarf

o    Problem der Vorlage der Wahlbenachrichtigung im Wahllokal entfällt

o    Verringerung des Organisations- und Verwaltungsaufwand

o    Positives Feedback aus der VG Simmern-Rheinböllen, welche die Wahl mit dem Anbieter

bereits durchgeführt hat

 

Die Mitglieder des Arbeitskreises favorisieren die „Online-Wahl“. Um eine höhere Wahlbeteiligung zu erzielen, sollte die Wahl „so einfach wie möglich“ sein. Die Vorsitzenden der Jugendvertretung teilen die Meinung des Arbeitskreises und sehen ebenfalls große Vorteile im Online-Wahlverfahren.

 

·      Anzahl der Mitglieder der Jugendvertretung

Bereits in der o.g. Sitzung wurde von der Jugendvertretung angestrebt, die Zahl der Mitglieder der Jugendvertretung für die anstehende Wahlperiode von aktuell 21 Mitgliedern auf 15 Mitglieder zu reduzieren. Ein konzentriertes und fokussiertes Arbeiten könne man sich eher mit einer geringeren Mitgliederanzahl vorstellen.

 

Aufgrund der vorgenannten geplanten Änderungen zum Wahlverfahren bedarf es eine Änderung der Satzung über die Einrichtung einer Jugendvertretung in der Verbandsgemeinde Gerolstein vom 30.07.2021.

 

Die aktuelle Fassung der Satzung sieht unter § 5 die Mitgliederzahl in Höhe von 21 Mitgliedern vor sowie unter § 6 Abs. 5 und 6 eine Urnenwahl gegen Vorlage der jeweiligen Wahlbenachrichtigung vor. Im Rahmen der vorgenannten Hauptänderungen sind weitere redaktionelle und formale Änderungen vorzunehmen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Für das Wahlverfahren der „Onlinewahl“ liegt der Verwaltung ein Angebot in Höhe von 2.575 Euro vor. Da das Angebot bereits zwei Monate alt ist und kein direkter Preisbindungszeitraum besteht, kann es zu einer geringen Preissteigerung kommen.