Sitzung: 12.10.2023 Verbandsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 27, Enthaltungen: 2
Vorlage: 2-0497/23/01-222
Beschluss:
Der
Verbandsgemeinderat erklärt sich mit der Teilfortschreibung des FNP
einverstanden und beauftragt die Verwaltung, die landesplanerische
Stellungnahme zusammen mit der Offenlage nach §§ 3 II und 4 II BauGB
durchzuführen.
Auf
die frühzeitige Offenlage nach §§ 3 I und 4 I BauGB wird aufgrund der
besonderen Situation im vorliegenden Fall verzichtet.
Sachverhalt:
Der Bebauungsplan
„Gerolstein-Nord IV – Sandborn“ wurde bereits 2018 von der Stadt Gerolstein mit
einem Aufstellungsbeschluss auf den Weg gebracht.
Die betroffenen Grundstücke
liegen zwar in unmittelbarem Anschluss an bereits bebaute Grundstücke entlang
der Straße „Zum Sandborn“, befinden sich aber im Außenbereich. Daher wurde der
Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren ohne Umweltprüfung gem. § 13 b BauGB
aufgestellt.
Der Bebauungsplan
„Gerolstein-Nord IV“ wurde erstmals im März 2022 zur Rechtkraft geführt. Gegen
diesen Bebauungsplan wurde dann vor dem OVG Rheinland-Pfalz Normenkontrollklage
erhoben. Der Bebauungsplan wurde im vergangenen Jahr im Rahmen eines
ergänzenden Verfahrens geringfügig geändert.
§ 13 b BauGB wurde mit Urteil
des BVerwG am 18.07.2023 für unwirksam und europarechtswidrig erklärt, wenn
über diese Vorschrift – wie vorliegend – Außenbereichsgrundstücke im
vereinfachten Verfahren ohne Umweltprüfung für Wohnzwecke beplant werden
sollen.
Das OVG Rheinland-Pfalz hat
bereits angekündigt, den Bebauungsplan – aufgrund des Urteils BVerwG für
rechtswidrig zu erklären und aufzuheben. Um dem zuvorzukommen, ist die Stadt
Gerolstein gehalten, den Bebauungsplan in einem weiteren ergänzenden Verfahren
auf das reguläre Verfahren umzustellen. Hierfür ist jedoch zwingend
erforderlich, dass der Bebauungsplan – anders als bei § 13 b BauGB – aus dem
Flächennutzungsplan zu entwickeln ist.
Der derzeit gültige
Flächennutzungsplan sieht für diesen Bereich Mischgebiet vor (siehe
nachstehenden Auszug).
Dieses Mischgebiet ist in eine
Wohngebietsfläche (lila Markierung) umzuwandeln. Aufgrund der
Schwellenwertproblematik hat die Stadt Gerolstein bereits beschlossen, die
nördlich der Mischgebietsfläche dargestellte Wohngebietsfläche ersatzlos zu
streichen. Durch die wegfallende WA-Fläche kann die Änderung der Mischgebietsfläche
in Wohnbaufläche durchgeführt werden.
Nach Rechtskraft des Bebauungsplanes im
März 2022 haben die Investoren des Baugebietes bereits verschiedene Aufträge
zur Erschließung des Baugebietes erteilt, welche derzeit ausgeführt werden. Aufgrund
des anhängigen Normenkontrollverfahrens soll der Bebauungsplan und auch der
Flächennutzungsplan möglichst zeitnah geändert werden.
Für die Änderung des
Flächennutzungsplanes soll auf die frühzeitige Beteiligung nach §§ 3 I u. 4 I
BauGB verzichtet werden. Ein Verzicht ist nach § 214 BauGB für die
Rechtswirksamkeit des Flächennutzungsplanes unschädlich. Die landesplanerische
Stellungnahme soll zusammen mit der Offenlage nach §§ 3 II bzw. 4 II BauGB
durchgeführt werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Der Verbandsgemeinde
Gerolstein entstehen keine Kosten.