Sitzung: 11.10.2023 Ortsgemeinderat
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Sachverhalt:
Nutzungsvereinbarung muss zu Punkt 17
Schäden wie folgt ergänzt werden:
Bei mutwilliger Beschädigung von
Eigentum des offenen Kinder- und Jungendtreffs oder einzelner Nutzergruppen,
hat der Verursacher den Neuwert der beschädigten Sache zu ersetzen inklusive
der Kosten für Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit.