Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

 

Nutzungsvereinbarung muss zu Punkt 17 Schäden wie folgt ergänzt werden:

 

Bei mutwilliger Beschädigung von Eigentum des offenen Kinder- und Jungendtreffs oder einzelner Nutzergruppen, hat der Verursacher den Neuwert der beschädigten Sache zu ersetzen inklusive der Kosten für Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit.