Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Enthaltungen: 1

Finanzielle Auswirkungen:

 

Im Bereich der Zweitwohnungssteuer könnte mit Erträgen gerechnet werden in Höhe von:

 

7.000,00-9.000,00 Euro bei einem Steuersatz von 10 Prozent des jährlichen Mietaufwandes bei ca. 20-25 Steuerpflichtigen

 

oder:

 

9.000 Euro-11.000 Euro bei einem Steuersatz von 12 Prozent des jährlichen Mietaufwandes bei ca. 20-25 Steuerpflichtigen

 

 

Beschluss:

 

Der Ortsgemeinderat beschließt nach eingehender Beratung die Satzung über die Erhebung der Zweit-wohnungssteuer in der Ortsgemeinde Salm ab dem 01.01.2024 in der Fassung des vorgelegten Satzungsentwurfs mit einem Steuersatz von 12 Prozent.

 


Sachverhalt:

 

Der Ortsbürgermeister beauftragte die Verwaltung um Einleitung des Satzungsverfahrens zur Einführung einer Zweitwohnungssteuer in der Ortsgemeinde Salm. Bei der Zweitwohnungssteuer handelt es sich um eine sogenannte örtliche Aufwandsteuer gemäß Artikel 105 Absatz 2a des Grundgesetzes, bei der der besondere Aufwand besteuert wird, der über die Befriedigung des allgemeinen Lebensbedarfs hinausgeht und damit die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen ausdrückt.


Nach dem vorliegenden Satzungsmuster ist Steuerpflichtiger, wer im Gemeindegebiet eine Zweitwohnung innehat. Darunter versteht man jede Wohnung, die jemand neben seiner Hauptwohnung zu Zwecken des persönlichen Lebensbedarfes innehat, dabei ist die Hauptwohnung die vorwiegend genutzte, von mehreren im In- oder Ausland gelegenen Wohnungen eines Einwohners. Inhaber einer steuerpflichtigen Zweitwohnung kann nur der Eigentümer, Mieter oder sonst Nutzungsberechtigte sein. Auch der Leerstand der Wohnung ohne tatsächliche Inanspruchnahme schließt die Erhebung der Zweitwohnungssteuer nicht aus.

 

Ausweislich der aktuellen Einwohnerliste sind in Salm sind 319 Personen mit Hauptwohnung gemeldet und 52 mit Nebenwohnung. Es gibt 47 Grundsteuerzahler, die nicht mit Hauptwohnung in der Ortsgemeinde gemeldet sind. Hiervon könnten 20 -25 auswärtige Grundsteuerzahler potenziell zweitwohnungssteuerpflichtig werden. 

 

Vom Ortsgemeinderat müsste der Steuersatz festgelegt werden.

 

Im Vergleich:

In der Verbandsgemeinde Gerolstein erheben 15 Ortsgemeinden und die Stadt Hillesheim Zweitwohnungssteuer in Höhe von 10 Prozent des jährlichen Mietaufwands, 8 Ortsgemeinden und die Stadt Gerolstein erheben 12 Prozent und eine Ortsgemeinde 13 Prozent. Eingeführt wird die Zweitwohnungssteuer in der Ortsgemeinde Mürlenbach ab 01.01.2024 mit 12 Prozent.

 

(Präsentation zur Einführung der Zweitwohnungssteuer in der Ortsgemeinde Salm durch Frau Bianca Plützer, Sachbearbeiterin VG Gerolstein, Organisation u. Finanzen, Bereich: Steuern und Abgaben)