Sitzung: 16.10.2023 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Enthaltungen: 1
Finanzielle
Auswirkungen:
Im
Bereich der Zweitwohnungssteuer könnte mit Erträgen gerechnet werden in Höhe
von:
7.000,00-9.000,00
Euro
bei einem Steuersatz von 10 Prozent des jährlichen Mietaufwandes bei ca.
20-25 Steuerpflichtigen
oder:
9.000
Euro-11.000 Euro bei einem Steuersatz von 12 Prozent des
jährlichen Mietaufwandes bei ca. 20-25 Steuerpflichtigen
Beschluss:
Der
Ortsgemeinderat beschließt nach eingehender Beratung die Satzung über die
Erhebung der Zweit-wohnungssteuer in der Ortsgemeinde Salm ab dem 01.01.2024 in
der Fassung des vorgelegten Satzungsentwurfs mit einem Steuersatz von 12
Prozent.
Sachverhalt:
Der Ortsbürgermeister beauftragte die
Verwaltung um Einleitung des Satzungsverfahrens zur Einführung einer
Zweitwohnungssteuer in der Ortsgemeinde Salm. Bei der Zweitwohnungssteuer
handelt es sich um eine sogenannte örtliche Aufwandsteuer gemäß Artikel 105
Absatz 2a des Grundgesetzes, bei der der besondere Aufwand besteuert wird, der
über die Befriedigung des allgemeinen Lebensbedarfs hinausgeht und damit die
wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen ausdrückt.
Nach dem vorliegenden Satzungsmuster ist Steuerpflichtiger, wer im
Gemeindegebiet eine Zweitwohnung innehat. Darunter versteht man jede Wohnung,
die jemand neben seiner Hauptwohnung zu Zwecken des persönlichen Lebensbedarfes
innehat, dabei ist die Hauptwohnung die vorwiegend genutzte, von mehreren im
In- oder Ausland gelegenen Wohnungen eines Einwohners. Inhaber einer
steuerpflichtigen Zweitwohnung kann nur der Eigentümer, Mieter oder sonst
Nutzungsberechtigte sein. Auch der Leerstand der Wohnung ohne tatsächliche
Inanspruchnahme schließt die Erhebung der Zweitwohnungssteuer nicht aus.
Ausweislich
der aktuellen Einwohnerliste sind in Salm sind 319 Personen mit Hauptwohnung gemeldet
und 52 mit Nebenwohnung. Es gibt 47 Grundsteuerzahler, die nicht mit
Hauptwohnung in der Ortsgemeinde gemeldet sind. Hiervon könnten 20 -25 auswärtige
Grundsteuerzahler potenziell zweitwohnungssteuerpflichtig werden.
Vom Ortsgemeinderat müsste der
Steuersatz festgelegt werden.
Im Vergleich:
In der Verbandsgemeinde Gerolstein
erheben 15 Ortsgemeinden und die Stadt Hillesheim Zweitwohnungssteuer in Höhe
von 10 Prozent des jährlichen Mietaufwands, 8 Ortsgemeinden und die Stadt
Gerolstein erheben 12 Prozent und eine Ortsgemeinde 13 Prozent. Eingeführt wird
die Zweitwohnungssteuer in der Ortsgemeinde Mürlenbach ab 01.01.2024 mit 12
Prozent.
(Präsentation zur Einführung der
Zweitwohnungssteuer in der Ortsgemeinde Salm durch Frau Bianca Plützer,
Sachbearbeiterin VG Gerolstein, Organisation u. Finanzen, Bereich: Steuern und
Abgaben)