Sitzung: 11.10.2023 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 22
Vorlage: 2-0492/23/12-135
Beschluss:
Der Stadtrat nimmt die Hinweise der
Verwaltung zur Kenntnis und bittet die Verwaltung, eine frühzeitige Beteiligung
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange – insbesondere im
Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung
– durchzuführen.
Sachverhalt:
Der Ortsbeirat Müllenborn
macht sich bereits seit längerer Zeit Gedanken zur baulichen Entwicklung im
Stadtteil Müllenborn, insbesondere auch hinsichtlich des möglichen Neubaus der
KiTa.
Seitens des Ortsvorstehers
Dahm ist folgender Antrag an die Stadt Gerolstein herangetragen worden:
Sehr geehrter
Herr Stadtbürgermeister Schneider,
die vorhandene
Situation bezüglich der Existenz von bebaubaren Flächen insbesondere für
Eigenheime/Wohnhäuser ist in Müllenborn unbefriedigend. Das hat mehrere Gründe:
Zum einen ist die Topografie von Müllenborn infolge der Tal- und Hanglage
schwieriger als in anderen Gemeinden, zum anderen sind die vorhandenen
Baugrundstücke in Privathand und stehen nicht zum Erwerb durch Bauwillige zur
Verfügung.
Ferner geht die
allgemeine Flächennutzungsplanung auch zunehmend davon ab, außerhalb der
bebauten Ortskerne weitere Flächen auszuweisen, um eine Zersiedelung zu
vermeiden und auch den Leerstand und Verfall innerhalb der Ortschaften zu
verhindern.
Eine Alternative
für Müllenborn könnte sein, eine Bebauungszeile entlang der Hauptstraße
zwischen dem „Förster-Colell-Weg“ bis zum Waldweg (u.a. Zuwegung zum
Wasserhaus) hinter dem Anwesen Behrens auszuweisen. Die Fläche steht im
Eigentum der Stadt und würde auch innerhalb der Ortslage liegen. Hier könnten
nach derzeitigen groben Erkenntnissen zwischen 6-8 Baustellen ausgewiesen
werden. Auch die Erschließung dürfte kein großes Problem darstellen.
Der Ortsbeirat
hat mich am 28.08.2022 beauftragt, baldmöglichst mit dem Stadtbürgermeister die
notwendigen Maßnahmen zur Entwicklung von neuem Bauland in die Wege zu leiten.
Bei dem vom Ortsbeirat beschriebenen Bereich
handelt es sich um den im nachstehenden Flurkartenauszug markierten Bereich.
Bis auf zwei einzelne Grundstücke
befinden sich die markierten Bereiche im Eigentum der Stadt Gerolstein.
Die Ortsdurchfahrtsgrenze
entlang der L 24 endet hinter dem Grundstück Müllenborner Straße 139 (siehe
gelbe Linie). Somit würde noch etwa die Hälfte der Vorschlagsfläche des OB
Müllenborn innerhalb, die andere Hälfte außerhalb der OD-Grenze liegen. Seitens
des LBM wurde bereits dem Vorschlag vom OB Müllenborn dahingehend zugestimmt,
dass sich die Zufahrt zu den Baugrundstücken innerhalb der ODGrenze befinden
muss.
Im Flächennutzungsplan ist der markierte
Bereich bereits als Wohnbaufläche dargestellt.
Es handelt sich hier um
eine Fläche im Außenbereich. Durch das Urteil des BVerwG vom 18.07.2023 ist die
Ausweisung von Wohnbauflächen über den § 13b BauGB nicht mehr möglich. Somit
wäre die Aufstellung eines Bebauungsplanes im Regelverfahren (zweistufiges
Verfahren) erforderlich. Auch ist zwingend eine Umweltprüfung erforderlich.
Bei der markierten Fläche
handelt es sich um Waldfläche. Bei Waldflächen muss zwingend das Forstamt
Gerolstein entsprechend beteiligt werden. Seitens der Verwaltung wird
vorgeschlagen, im Vorfeld einer Beauftragung eines Planungsbüros mit dem
Forstamt Gerolstein in Kontakt zu treten.
Weiterhin müssen im Haushalt 2024
entsprechende Planungskosten eingestellt werden.
Der Bauausschuss hat sich in seiner Sitzung
am 06.09.2023 mit der Thematik befasst und beschlossen, das Forstamt Gerolstein
im Vorfeld mit in die Planung einzubeziehen. Durch das Urteil des BVerwG werden
inzwischen bei der Ausweisung von Außenbereichsgrundstücken zu Wohnbauzwecken
großer Augenmerk auf die Umweltprüfung gelegt.
Nach § 4 Abs. 1 BauGB sind die Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung
berührt werden können, entsprechend zu unterrichten und zur Äußerung – auch im
Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung
– aufzufordern.
In Ergänzung des Beschlusses vom Bauausschuss
wird daher seitens der Verwaltung vorgeschlagen, eine frühzeitige
Behördenbeteiligung analog § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Hierfür ist noch
kein Planungsbüro erforderlich.