Beschluss:

 

Nach eingehender Beratung fasst der Ortsgemeinderat folgende Beschlüsse:

 

         Die Ortsgemeinde möchte in die Planung zur Errichtung von Windenergieanlagen auf gemeindeeigenen Flächen einsteigen.

         Diese Planung soll gemeinsam mit den Ortsgemeinden Üxheim und Berndorf erfolgen. Die Verwaltung wird gebeten, einen Vereinbarungsentwurf i.S.d. Sachverhaltes für eine Sitzung des Ortsgemeinderates vorzubereiten. Ebenso soll mit der Forstverwaltung des Landes Rheinland-Pfalz in diesem Thema Kontakt aufgenommen werden.

         Ein zentrales Element für die Akzeptanz des Projektes stellt die Transparenz gegenüber den Einwohner:innen dar. Da diese bereits über die grds. Überlegungen informiert worden sind, wird festgehalten, dass ein Rats- oder Bürgerbegehren nach der Durchführung des Interessenbekundungsverfahrens erfolgen soll, jedoch vor dem Abschluss von Verträgen.


Sachverhalt:

 

Die Verbandsgemeinde Gerolstein schreibt den Flächennutzungsplan für den Teilbereich der Windenergie fort. Für diese Teilfortschreibung hat zwischenzeitlich die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung stattgefunden. Nach aktuellem Planungsstand werden auf dem Gemeindegebiet Kerpen Eignungsflächen für die Errichtung von Windenergieanlagen ausgewiesen.

 

In der Einwohnerversammlung am 08.11.2023 wurden die Grundlagen der Planungen aufgezeigt und dargelegt, in welchem Bereich sich die Eignungsflächen nach dem aktuellen Sachstand befinden. Ein erster Überblick ist aus dem beigefügten Lageplan ersichtlich.

 

Der Verfahrensstand bietet an, dass die Ortsgemeinde eine Entscheidung herbeiführt, ob sie die Flächen, welche in Ihrem Eigentum stehen, grundsätzlich für die Errichtung von Windenergieanlagen zur Verfügung stellen möchte oder nicht.

 

Wie aus dem beigefügten Lageplan ersichtlich, erstreckt sich die voraussichtliche Eignungsfläche über die Gemarkung Kerpen hinweg. Auch in den Ortsgemeinden Berndorf und Üxheim werden Eignungsflächen für die Nutzung von Windenergie ausgewiesen. Sofern man sich dazu entscheiden sollte, die eigenen Flächen zu vermarkten, wäre es sinnvoll, die Fläche gemeinsam mit den kommunalen Partnern zu betrachten. Neben den Ortsgemeinden hat auch das Land Rheinland-Pfalz Eigentum in den Eignungsflächen. Die Verwaltung empfiehlt der Ortsgemeinde Kerpen, in eine gemeinsame Planung mit den Ortsgemeinden Berndorf und Üxheim und Landesforsten einzusteigen. Die Gründe wurden am 08.11.2023 ebenfalls eingehend dargelegt und erörtert.

 

Die Ortsgemeinderäte Berndorf und Üxheim haben diese Frage in ihren Gremien beraten und sich grds. positiv zu einem gemeinsamen Vorgehen positioniert. Wenn Kerpen den Weg nun ebenfalls einschlägt, sollte man eine Vereinbarung abschließen, in der u. a. folgende Punkte festgehalten werden:

 

-        grundsätzliches Bekenntnis, dass man den Windpark gemeinsam entwickeln möchte.

-        Zusammensetzung der Arbeitsgruppe, die das Projekt vorbereitet und die Interessen im Grundsatz abwägt.

-        Abstimmungsquoren in der Arbeitsgruppe

-        Regelungen über finale Beschlussfassungen in den kommunalen Gremien

 

Die Verwaltung würde in Zusammenarbeit mit den Ortsbürgermeistern den Entwurf einer Vereinbarung erstellen, über den dann in den Ortsgemeinderäten beraten und entschieden werden soll.

 

Des Weiteren erläuterte die Verwaltung, wie ein mögliches Interessenbekundungsverfahren zur Vermarktung der gemeindeeigenen Grundstücke aussehen könnte.

 

 

Ein weiterer wichtiger Punkt stellt die Beteiligung der Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde dar. Seitens der Ortsgemeinde Kerpen hat man sich entschieden, die Bürger:innen bereits im Vorfeld zu der ersten Beratung im Ortsgemeinderat über den Stand der Planungen zu informieren. Diese Information erfolgte am 08.11.2023 im Rahmen einer Einwohnerversammlung. In den Ortsgemeinden Berndorf und Üxheim soll dies erst erfolgen, wenn man sich auf einen gemeinsamen Weg verständigt hat.

 

Es wird aktuell immer wieder gefordert, die Bürgerinnen und Bürger im Rahmen eines Begehrens mitentscheiden zu lassen. Ein solches Begehren sollte aus Sicht der Verwaltung erst durchgeführt werden, wenn die tatsächlichen Fakten vorliegen und sich die Bevölkerung auf Grundlage einer konkreten Konzeption ein Bild vom geplanten Windpark machen kann.