Sitzung: 15.11.2023 Ortsgemeinderat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 4, Nein: 1, Enthaltungen: 2
Vorlage: 1-0422/23/19-024
Beschluss:
Nach eingehender Beratung fasst der Ortsgemeinderat folgende
Beschlüsse:
⮚
Die Ortsgemeinde möchte in die
Planung zur Errichtung von Windenergieanlagen auf gemeindeeigenen Flächen
einsteigen.
⮚
Diese Planung soll gemeinsam mit
den Ortsgemeinden Üxheim und Berndorf erfolgen. Die Verwaltung wird gebeten, einen Vereinbarungsentwurf i.S.d.
Sachverhaltes für eine Sitzung des Ortsgemeinderates vorzubereiten. Ebenso soll
mit der Forstverwaltung des Landes Rheinland-Pfalz in diesem Thema Kontakt
aufgenommen werden.
⮚
Ein zentrales Element für die
Akzeptanz des Projektes stellt die Transparenz gegenüber den Einwohner:innen
dar. Da diese bereits über die grds. Überlegungen informiert worden sind, wird
festgehalten, dass ein Rats- oder Bürgerbegehren nach der Durchführung des
Interessenbekundungsverfahrens erfolgen soll, jedoch vor dem Abschluss von Verträgen.
Sachverhalt:
Die
Verbandsgemeinde Gerolstein schreibt den Flächennutzungsplan für den
Teilbereich der Windenergie fort. Für diese Teilfortschreibung hat
zwischenzeitlich die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung stattgefunden. Nach
aktuellem Planungsstand werden auf dem Gemeindegebiet Kerpen Eignungsflächen
für die Errichtung von Windenergieanlagen ausgewiesen.
In der
Einwohnerversammlung am 08.11.2023 wurden die Grundlagen der Planungen
aufgezeigt und dargelegt, in welchem Bereich sich die Eignungsflächen nach dem
aktuellen Sachstand befinden. Ein erster Überblick ist aus dem beigefügten
Lageplan ersichtlich.
Der
Verfahrensstand bietet an, dass die Ortsgemeinde eine Entscheidung herbeiführt,
ob sie die Flächen, welche in Ihrem Eigentum stehen, grundsätzlich für die
Errichtung von Windenergieanlagen zur Verfügung stellen möchte oder nicht.
Wie
aus dem beigefügten Lageplan ersichtlich, erstreckt sich die voraussichtliche
Eignungsfläche über die Gemarkung Kerpen hinweg. Auch in den Ortsgemeinden
Berndorf und Üxheim werden Eignungsflächen für die Nutzung von Windenergie
ausgewiesen. Sofern man sich dazu entscheiden sollte, die eigenen Flächen zu
vermarkten, wäre es sinnvoll, die Fläche gemeinsam mit den kommunalen Partnern
zu betrachten. Neben den Ortsgemeinden hat auch das Land Rheinland-Pfalz
Eigentum in den Eignungsflächen. Die Verwaltung empfiehlt der Ortsgemeinde
Kerpen, in eine gemeinsame Planung mit den
Ortsgemeinden Berndorf und Üxheim und Landesforsten einzusteigen. Die Gründe
wurden am 08.11.2023 ebenfalls eingehend dargelegt und erörtert.
Die
Ortsgemeinderäte Berndorf und Üxheim haben diese Frage in ihren Gremien beraten
und sich grds. positiv zu einem gemeinsamen Vorgehen positioniert. Wenn Kerpen
den Weg nun ebenfalls einschlägt, sollte man eine Vereinbarung abschließen, in
der u. a. folgende Punkte festgehalten werden:
-
grundsätzliches
Bekenntnis, dass man den Windpark gemeinsam entwickeln möchte.
-
Zusammensetzung
der Arbeitsgruppe, die das Projekt vorbereitet und die Interessen im Grundsatz
abwägt.
-
Abstimmungsquoren
in der Arbeitsgruppe
-
Regelungen
über finale Beschlussfassungen in den kommunalen Gremien
Die
Verwaltung würde in Zusammenarbeit mit den Ortsbürgermeistern den Entwurf einer
Vereinbarung erstellen, über den dann in den Ortsgemeinderäten beraten und
entschieden werden soll.
Des
Weiteren erläuterte die Verwaltung, wie ein mögliches Interessenbekundungsverfahren
zur Vermarktung der gemeindeeigenen Grundstücke aussehen könnte.
Ein
weiterer wichtiger Punkt stellt die Beteiligung der Einwohnerinnen und
Einwohner der Ortsgemeinde dar. Seitens der Ortsgemeinde Kerpen hat man sich
entschieden, die Bürger:innen bereits im Vorfeld zu der ersten Beratung im
Ortsgemeinderat über den Stand der Planungen zu informieren. Diese Information
erfolgte am 08.11.2023 im Rahmen einer Einwohnerversammlung. In den
Ortsgemeinden Berndorf und Üxheim soll dies erst erfolgen, wenn man sich auf
einen gemeinsamen Weg verständigt hat.
Es
wird aktuell immer wieder gefordert, die Bürgerinnen und Bürger im Rahmen eines
Begehrens mitentscheiden zu lassen. Ein solches Begehren sollte aus Sicht der
Verwaltung erst durchgeführt werden, wenn die tatsächlichen Fakten vorliegen
und sich die Bevölkerung auf Grundlage einer konkreten Konzeption ein Bild vom
geplanten Windpark machen kann.