Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 6

Beschluss:

 

Der Ortsgemeinderat nimmt die Zuwendung unter der Wertgrenze zur Kenntnis:

 

Art der

Zuwendung

Zuwendungsgeber

Eingang der

Zuwendung

Umfang der Zuwendung

Zuwendungszweck

Geldspende

Friseursalon Diamonds

Barber Stylist

Hauptstraße 36

54586 Gerolstein

14.08.2023

100,00 €

Grünanlagen

Rockeskyll

 

 

 


Sachverhalt:

 

Die Annahme und Einwerbung von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen bedarf nach § 94 Absatz 3 GemO der Genehmigung durch den Gemeinderat wobei die genannte Vorschrift erst dann Anwendung findet, wenn die Zuwendung im Einzelfall eine Wertgrenze von 100,00 € übersteigt.

 

Zur Wahrung des Transparenzgebotes erfolgt die Beratung über die Genehmigung solcher Zuwendungen grundsätzlich in öffentlicher Sitzung, es sei denn, dass der Geber aus berechtigtem Interesse um vertrauliche Behandlung seines Namens gebeten hat.