Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7

Beschluss:

 

Nach Beratung beschließt der Ortsgemeinderat die I. Nachtragshaushaltssatzung und den Plan für das Haushaltsjahr 2023 in der Fassung des vorgelegten Entwurfs.


Sachverhalt:

 

Die I. Nachtragshaushaltssatzung nebst Plan für das Haushaltsjahr 2023 wurde dem Ortsgemeinderat durch den Ortsbürgermeister am 20.09.2023 zugeleitet.

 

In der Zeit vom 23.09.2023 bis zum 06.10.2023 hat der Plan gemäß § 97 Abs. 1 GemO zur Einsichtnahme durch die Einwohner offen gelegen.

 

Es wurden keine Vorschläge durch Einwohner eingebracht.

 

Der Entwurf der I. Nachtragshaushaltssatzung und des Planes für das Jahr 2023 weist im Ergebnishaushalt unverändert Erträge in Höhe von 447.990 € und Aufwendungen in Höhe von 448.200 € aus, so dass ein unveränderter Jahresfehlbetrag von 210 € erwartet wird.

 

Der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen beträgt unverändert 12.440 €

 

Die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit betragen unverändert 2.100 € und die Auszahlungen erhöhen sich um 50.000_€ auf nunmehr 50.400 €, sodass ein neuer Saldo von 48.300 € erwartet wird.

 

Der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit verändert sich ebenfalls um 50.000_€ und beträgt nun minus 35.860 €.  

 

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen werden nicht festgesetzt.