Sitzung: 12.10.2023 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: 1-0489/23/34-014
Beschluss:
Nach
Beratung beschließt der Ortsgemeinderat die I. Nachtragshaushaltssatzung und
den Plan für das Haushaltsjahr 2023 in der Fassung des vorgelegten Entwurfs.
Sachverhalt:
Die I.
Nachtragshaushaltssatzung nebst Plan für das Haushaltsjahr 2023 wurde dem
Ortsgemeinderat durch den Ortsbürgermeister am 20.09.2023 zugeleitet.
In der
Zeit vom 23.09.2023 bis zum 06.10.2023 hat der Plan gemäß § 97 Abs. 1 GemO zur
Einsichtnahme durch die Einwohner offen gelegen.
Es
wurden keine Vorschläge durch Einwohner eingebracht.
Der
Entwurf der I. Nachtragshaushaltssatzung und des Planes für das Jahr 2023 weist
im Ergebnishaushalt unverändert Erträge in Höhe von 447.990 € und Aufwendungen
in Höhe von 448.200 € aus, so dass ein unveränderter Jahresfehlbetrag von 210 €
erwartet wird.
Der
Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen beträgt unverändert 12.440 €
Die
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit betragen unverändert 2.100 € und die
Auszahlungen erhöhen sich um 50.000_€ auf nunmehr 50.400 €, sodass ein neuer Saldo von 48.300
€ erwartet wird.
Der
Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit verändert sich ebenfalls
um 50.000_€ und beträgt
nun minus 35.860 €.
Kredite
zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen werden nicht
festgesetzt.