Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10

Beschluss:

 

Zu Ziffer 1:

Hier ist kein Beschluss erforderlich

 

Zu Ziffer 2:

Der Bauausschuss nimmt die Hinweise der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, den Auftrag zur Straßenplanung an das Büro Scheuch zum Angebotspreis von 11.322,68 € (netto) zu erteilen. Der Stadtbürgermeister wird beauftragt, den Auftrag zu erteilen.

 

Zu Ziffer 3:

Der Bauausschuss nimmt die Hinweise der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, den Auftrag zur Erstellung des Entwässerungskonzeptes an das Büro Scheuch zum Angebotspreis von 3.500,00 €, netto, zzgl. 5% Nebenkosten, zu erteilen. Der Stadtbürgermeister wird beauftragt, den Auftrag zu erteilen.


Sachverhalt:

 

1.: Rodungsantrag

 

Das Forstamt Gerolstein hat mit Bescheid vom 09.08.2023 den Antrag der Stadt Gerolstein auf Rodung und Umwandlung in eine andere Bodennutzungsart genehmigt.

 

Die Genehmigung ist unter folgenden Nebenbestimmungen erteilt worden:

 

·         Die Rodung der Fläche muss bis 01.10.2026 erfolgt sein.

·         Mit der Rodung darf erst begonnen werden, wenn das Bebauungsplanverfahren abgeschlossen ist.

·         Für die zu rodende Fläche ist eine waldverbessernde Maßnahme im Stadtwald Gerolstein durchzuführen. Die Maßnahme besteht aus der Entnahme von Fichten aus einer Bachsohle und dient somit der Rückführung des Bereiches in eine natürliche Bestockung und damit der Verbesserung des Wasserrückhalts in der Fläche. Die Bestockung ist dauerhaft zu erhalten und ggfls. durch Pflegemaßnahmen zu sichern. Die Umsetzung muss spätestens ein Jahr nach dem Beginn der Waldumwandlung erfolgen.

 

2. Verkehrsplanung

 

Zur Vorbereitung des Bebauungsplanes wurde eine Honoraranfrage bei 3 Ingenieurbüros zwecks Erstellung der Straßenplanung gestellt.

 

Zwei Büros haben ein Angebot abgegeben, das dritte Büro hat sich nicht zurückgemeldet.

 

Die Honorarangebote wurden in nachstehender Tabelle gegenübergestellt:

 

Ein Bild, das Text, Screenshot, Zahl, Schrift enthält.

Automatisch generierte Beschreibung

 

3. Entwässerungskonzept

 

Zur Vorbereitung des Bebauungsplanes wurde auch eine Honoraranfrage bei 3 Ingenieurbüros zwecks Aufstellung eines Entwässerungskonzeptes gestellt.

 

Zwei Büros haben ein Angebot abgegeben, das dritte Büro hat sich nicht zurückgemeldet.

 

Das Büro 1 hat ein Pauschalangebot in Höhe von netto 3.500 € zzgl. 5 % Nebenkosten, insgesamt somit über netto 3.675,00 € abgegeben.

 

Das Büro 2 hat im Angebot lediglich die Honorarzone und den Honorarsatz angegeben. Dieser ist identisch mit dem Honorarsatz der Verkehrsplanung. Im HOAI-Rechner kann ohne die Angabe einer Investitionssumme kein Honorar errechnet werden.