Sitzung: 04.10.2023 Bauausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10
Vorlage: 2-0490/23/12-133
Beschluss:
Zu Ziffer 1:
Hier ist kein Beschluss erforderlich
Zu Ziffer 2:
Der Bauausschuss nimmt die Hinweise
der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, den Auftrag zur Straßenplanung an
das Büro Scheuch zum Angebotspreis von 11.322,68 € (netto) zu erteilen. Der
Stadtbürgermeister wird beauftragt, den Auftrag zu erteilen.
Zu Ziffer 3:
Der Bauausschuss nimmt die Hinweise
der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, den Auftrag zur Erstellung des
Entwässerungskonzeptes an das Büro Scheuch zum Angebotspreis von 3.500,00 €,
netto, zzgl. 5% Nebenkosten, zu erteilen. Der Stadtbürgermeister wird
beauftragt, den Auftrag zu erteilen.
Sachverhalt:
1.: Rodungsantrag
Das Forstamt Gerolstein hat mit Bescheid vom 09.08.2023
den Antrag der Stadt Gerolstein auf Rodung und Umwandlung in eine andere
Bodennutzungsart genehmigt.
Die Genehmigung ist unter folgenden Nebenbestimmungen
erteilt worden:
·
Die Rodung der Fläche muss bis 01.10.2026
erfolgt sein.
·
Mit der Rodung darf erst begonnen werden,
wenn das Bebauungsplanverfahren abgeschlossen ist.
·
Für die zu rodende Fläche ist eine
waldverbessernde Maßnahme im Stadtwald Gerolstein durchzuführen. Die Maßnahme
besteht aus der Entnahme von Fichten aus einer Bachsohle und dient somit der
Rückführung des Bereiches in eine natürliche Bestockung und damit der
Verbesserung des Wasserrückhalts in der Fläche. Die Bestockung ist dauerhaft zu
erhalten und ggfls. durch Pflegemaßnahmen zu sichern. Die Umsetzung muss
spätestens ein Jahr nach dem Beginn der Waldumwandlung erfolgen.
2. Verkehrsplanung
Zur Vorbereitung des Bebauungsplanes wurde eine
Honoraranfrage bei 3 Ingenieurbüros zwecks Erstellung der Straßenplanung
gestellt.
Zwei Büros haben ein Angebot abgegeben, das dritte Büro
hat sich nicht zurückgemeldet.
Die Honorarangebote wurden in nachstehender Tabelle
gegenübergestellt:
3. Entwässerungskonzept
Zur Vorbereitung des Bebauungsplanes wurde auch eine
Honoraranfrage bei 3 Ingenieurbüros zwecks Aufstellung eines
Entwässerungskonzeptes gestellt.
Zwei Büros haben ein Angebot abgegeben, das dritte Büro
hat sich nicht zurückgemeldet.
Das Büro 1 hat ein Pauschalangebot in Höhe von netto
3.500 € zzgl. 5 % Nebenkosten, insgesamt somit über netto 3.675,00 € abgegeben.
Das Büro 2 hat im Angebot lediglich die Honorarzone und
den Honorarsatz angegeben. Dieser ist identisch mit dem Honorarsatz der
Verkehrsplanung. Im HOAI-Rechner kann ohne die Angabe einer Investitionssumme
kein Honorar errechnet werden.