Beschluss:
Der Stadtrat nimmt die Anregungen und
Hinweise zur Kenntnis. Sie werden im Sinne des jeweiligen Abwägungsvorschlages
umfassend gewürdigt und beantwortet und im Übrigen mit Begründung
zurückgewiesen. Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept wird in der vorliegenden
Fassung vom Stadtrat angenommen.
Dem Verbandsgemeinderat Gerolstein
wird empfohlen, das Einzelhandels- und Zentrenkonzept in der fortgeschriebenen
Fassung formell zu beschließen.
Es wird in Abwesenheit von Judith
Kästner-Hontheim abgestimmt.
Abstimmungsergebnis: mehrheitlich
beschlossen
Ja: 16
Nein: 1 Enthaltungen: 4
Sachverhalt:
Frau Schreiber vom Büro Planung1 präsentiert das Einzelhandels-
und Zentrenkonzept in der Sitzung.
Das Einzelhandels- und
Zentrenkonzept (EZK) in der Stadt Gerolstein ist aufgrund des Wegfalls des
Brunnengeländes als möglichen Standort für Einzelhandelsnutzung sowie im
Hinblick auf die Nachnutzung freiwerdender Immobilien im Bereich Sarresdorf
fortzuschreiben.
Die Stadt Gerolstein hat das Büro
Planung1 aus Wittlich beauftragt mit der Fortschreibung des EZK beauftragt.
Nachdem der Entwurf der
Fortschreibung in den betroffenen Gremien (Stadtrat, VG-Rat) beraten wurde,
sind die Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt worden. In der
heutigen Sitzung sind die eingegangenen Stellungnahmen entsprechend abzuwägen.
Die Abwägungstabelle ist als
Anlage zu dieser Sitzungsvorlage im Ratsinfosystem eingestellt.
Der Bauausschuss hat die Thematik
in seiner Sitzung am 04.09.2023 beraten. Über das Ergebnis wird in der Sitzung
informiert.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
beantragt bei der Beratung der Stellungnahme der IHK Trier zur Fortschreibung
des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes folgendes zu beschließen:
„Für die Grüne Fraktion beantrage
ich bei der Beratung den Stellungnahmen der IHK Tier zur Fortschreibung des
Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes folgendes zu beschließen:
Das Konzept wird beim zentralen
Versorgungsbereich (ZVB) Sarresdorf wie folgt ergänzt:
Innenstadtrelevante Ansiedlungen
sind im eingeschränkten ZVB Sarresdorf nur zulässig, wenn es sich um eine
moderate Ausweitung der Verkaufsflächen bestehender Betriebe handelt, die einem
flexiblen Bestandsschutz dienen, sowie wenn es sich um Neuansiedlungen mit
Sortimenten handelt, die im ZVB Innenstadt nicht oder kaum vorhanden sind -
also eine sehr niedrige Kaufkraftbindungsquote aufweisen - und für die es dort
auch keine passenden Ansiedlungsmöglichkeiten gibt.
Begründung:
Wie die Verwaltung schreibt hierzu
"Der nebenstehend formulierte Nachweis der Verträglichkeit von
Entwicklungen mit der Innenstadt ist bereits gesetzlich gegeben. Das Konzept
beachtet diese Vorgaben." Die explizite Aufnahme der im Antrag
formulierten Bedingung - die Formulierung ist im Prinzip aus der Stellungnahme
der IHK entnommen - stellt somit keine weiter Einschränkung des Konzeptes dar,
sondern dient der Klarstellung für die Verwaltung und insbesondere der
Ratsmitglieder, die zukünftig mit dem Konzept arbeiten werden.
Die Notwendigkeit diese
Klarstellung explizit im Konzept aufzunehmen, zeigt nicht nur die Stellungnahme
der IHK, sondern auch die Stellungnahme der Planungsgemeinschaft, beides
Institutionen, die sich professionell mit dem Thema Einzelhandelskonzepte
beschäftigen. Die Planungsgemeinschaft stimmt dem Konzept darüber hinaus nur
unter dem Vorbehalt zu, dass u.a. die Anregung für den Zentralen
Versorgungsbereich Sarresdorf "eine Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben
mit diesen Sortimenten allenfalls als Ausnahme ermöglicht werden." Mit den
Sortimentlisten sind an dieser Stelle die "klassischen
innenstadtrelevanten Warengruppen .." gemeint. Mit dieser Klarstellung
soll vor allem einem Funktionsverlust der Innenstadt vorgebeugt werden.
Inhaltlich fordert auch der
Gewerbeverein GeroTeam in seiner Stellungnahme einen entsprechenden
Kriterienkatalog, damit zukünftige Entscheidungen zu Ansiedlungen in Sarresdorf
nachvollziehbar sind.“
Von der Verwaltung und von Frau
Schreiber wird nochmals darauf hingewiesen, dass es mit diesem Antrag zu einer
Dopplung kommen würde. Über zukünftige etwaige Anträge wird sowieso im
Einzelfall entschieden.
Abstimmungsergebnis: mehrheitlich
abgelehnt
Ja: 6 Nein: 15
Enthaltungen: 1