Beschluss: siehe einzelne Beschlüsse

Beschluss:

 

Der Stadtrat nimmt die Anregungen und Hinweise zur Kenntnis. Sie werden im Sinne des jeweiligen Abwägungsvorschlages umfassend gewürdigt und beantwortet und im Übrigen mit Begründung zurückgewiesen. Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept wird in der vorliegenden Fassung vom Stadtrat angenommen.

 

Dem Verbandsgemeinderat Gerolstein wird empfohlen, das Einzelhandels- und Zentrenkonzept in der fortgeschriebenen Fassung formell zu beschließen.

 

Es wird in Abwesenheit von Judith Kästner-Hontheim abgestimmt.

 

Abstimmungsergebnis: mehrheitlich beschlossen

Ja: 16  Nein: 1  Enthaltungen: 4


Sachverhalt:

 

Frau Schreiber vom Büro Planung1 präsentiert das Einzelhandels- und Zentrenkonzept in der Sitzung.

 

Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept (EZK) in der Stadt Gerolstein ist aufgrund des Wegfalls des Brunnengeländes als möglichen Standort für Einzelhandelsnutzung sowie im Hinblick auf die Nachnutzung freiwerdender Immobilien im Bereich Sarresdorf fortzuschreiben.

 

Die Stadt Gerolstein hat das Büro Planung1 aus Wittlich beauftragt mit der Fortschreibung des EZK beauftragt.

 

Nachdem der Entwurf der Fortschreibung in den betroffenen Gremien (Stadtrat, VG-Rat) beraten wurde, sind die Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt worden. In der heutigen Sitzung sind die eingegangenen Stellungnahmen entsprechend abzuwägen.

 

Die Abwägungstabelle ist als Anlage zu dieser Sitzungsvorlage im Ratsinfosystem eingestellt.

 

Der Bauausschuss hat die Thematik in seiner Sitzung am 04.09.2023 beraten. Über das Ergebnis wird in der Sitzung informiert.

 

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt bei der Beratung der Stellungnahme der IHK Trier zur Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes folgendes zu beschließen:

 

„Für die Grüne Fraktion beantrage ich bei der Beratung den Stellungnahmen der IHK Tier zur Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes folgendes zu beschließen:

 

Das Konzept wird beim zentralen Versorgungsbereich (ZVB) Sarresdorf wie folgt ergänzt:

Innenstadtrelevante Ansiedlungen sind im eingeschränkten ZVB Sarresdorf nur zulässig, wenn es sich um eine moderate Ausweitung der Verkaufsflächen bestehender Betriebe handelt, die einem flexiblen Bestandsschutz dienen, sowie wenn es sich um Neuansiedlungen mit Sortimenten handelt, die im ZVB Innenstadt nicht oder kaum vorhanden sind - also eine sehr niedrige Kaufkraftbindungsquote aufweisen - und für die es dort auch keine passenden Ansiedlungsmöglichkeiten gibt.

 

Begründung:

Wie die Verwaltung schreibt hierzu "Der nebenstehend formulierte Nachweis der Verträglichkeit von Entwicklungen mit der Innenstadt ist bereits gesetzlich gegeben. Das Konzept beachtet diese Vorgaben." Die explizite Aufnahme der im Antrag formulierten Bedingung - die Formulierung ist im Prinzip aus der Stellungnahme der IHK entnommen - stellt somit keine weiter Einschränkung des Konzeptes dar, sondern dient der Klarstellung für die Verwaltung und insbesondere der Ratsmitglieder, die zukünftig mit dem Konzept arbeiten werden.

 

Die Notwendigkeit diese Klarstellung explizit im Konzept aufzunehmen, zeigt nicht nur die Stellungnahme der IHK, sondern auch die Stellungnahme der Planungsgemeinschaft, beides Institutionen, die sich professionell mit dem Thema Einzelhandelskonzepte beschäftigen. Die Planungsgemeinschaft stimmt dem Konzept darüber hinaus nur unter dem Vorbehalt zu, dass u.a. die Anregung für den Zentralen Versorgungsbereich Sarresdorf "eine Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben mit diesen Sortimenten allenfalls als Ausnahme ermöglicht werden." Mit den Sortimentlisten sind an dieser Stelle die "klassischen innenstadtrelevanten Warengruppen .." gemeint. Mit dieser Klarstellung soll vor allem einem Funktionsverlust der Innenstadt vorgebeugt werden.

 

Inhaltlich fordert auch der Gewerbeverein GeroTeam in seiner Stellungnahme einen entsprechenden Kriterienkatalog, damit zukünftige Entscheidungen zu Ansiedlungen in Sarresdorf nachvollziehbar sind.“

 

Von der Verwaltung und von Frau Schreiber wird nochmals darauf hingewiesen, dass es mit diesem Antrag zu einer Dopplung kommen würde. Über zukünftige etwaige Anträge wird sowieso im Einzelfall entschieden.

 

Abstimmungsergebnis: mehrheitlich abgelehnt

Ja: 6  Nein: 15  Enthaltungen: 1