Sitzung: 18.10.2023 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 8
Vorlage: 1-0392/23/24-018
Beschluss:
Nach ausführlicher Beratung beschließt
der Ortsgemeinderat das Brennholz 2023/2024 zu folgenden Konditionen zu
veräußern:
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Laubhartholz bis zu 5 Fm zum Bruttopreis von
73,00 € / Fm für Ortsansässige
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Nadelbrennholz bis zu 10 Fm zum Bruttopreis
von 53,00 € / Fm für Ortsansässige
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Jeder Haushalt kann maximal 5 Fm Laubholz und
maximal 10 Fm Nadelbrennholz bestellen
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Derjenige, der Holz bestellt, muss eine
Kehrbescheinigung vorlegen. Somit soll gewährleistet werden, dass er diesen
Brennstoff auch benötigt.
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An auswärtige Interessenten kann kein
Brennholz veräußert werden.
Sachverhalt:
Gemäß § 32 Absatz 2 Ziffer 10 der
Gemeindeordnung beschließt der Ortsgemeinderat über die Festsetzung
privatrechtlicher Entgelte, hierzu gehört auch die Festsetzung des
Brennholzpreises.
Im Vorjahr wurde das Brennholz zu
folgenden Konditionen verkauft:
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Laubhartholz bis zu 5 Fm zum Nettopreis
von 60,00 €/Fm zzgl. 7 % Umsatzsteuer = Bruttopreis 64,20 €/Fm für
Ortsansässige
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Laubhartholz über 5 bis 10 Fm
hinausgehende Bestellgrößen zum Nettopreis von 68 €/Fm zzgl.
7 %
Umsatzsteuer = Bruttopreis 72,76 €/Fm für Ortsansässige
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Laubhartholz über 10 Fm
hinausgehende Bestellgrößen zum Nettopreis von 75 €/Fm zzgl. 7 % Umsatzsteuer =
Bruttopreis 80,25 €/Fm für Ortsansässige
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Laubhartholz bis zu 10 Fm zum Nettopreis
von 75 €/Fm zzgl. 7 % Umsatzsteuer = Bruttopreis 80,25 €/Fm für Auswärtige
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Nadelbrennholz bis zu 10 Fm zum Nettopreis
von 50 €/Fm zzgl. 7 % Umsatzsteuer = Bruttopreis 53,50 €/Fm für Ortsansässige
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Nadelbrennholz bis zu 10 Fm zum Nettopreis
von 55 €/Fm zzgl. 7 % Umsatzsteuer = Bruttopreis 58,85 €/Fm für Auswärtige
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Jedem Haushalt werden 5 Fm seitens
der OG zur Verfügung gestellt, darüber hinaus gelten die vorgegebenen Preise
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Derjenige, der Holz bestellt, muss
eine Kehrbescheinigung vorlegen. Somit soll gewährleistet werden, dass er diesen
Brennstoff auch benötigt.