Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

 

Am 08.08.2023 hat der Stadtbürgermeister mit den Beigeordneten folgende Eilentscheidung getroffen, um die Frist für die Einlegung des Widerspruchs wahren zu können:

 

Eilentscheidung

gemäß § 48 Gemeindeordnung (GemO)

 

Einlegung Widerspruch gegen den teilweisen Widerruf des Bewilligungsbescheides vom 23. Oktober 2012 über eine Förderung zu den Bau- und Ausstattungskosten nach dem Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2008-2013 für Kinder unter drei Jahren für die Kindertagesstätte Kleine Helden, Gerolstein und Festsetzung der Erstattung

 

Beschluss:

Nach Beratung zwischen dem Stadtbürgermeister und den Beigeordneten der Stadt Gerolstein wird folgende Eilentscheidung nach § 48 GemO getroffen:

 

Gegen den o.g. (Teil)Widerrufsbescheid vom 14.07.2023 – eingegangen am 18.07.2023 – wird zur Fristwahrung Widerspruch eingelegt. Mit der Durchführung des Widerspruchsverfahrens wird Frau Dr. Bolinski, Rae Seibel & Partner Trier, beauftragt.

 

Frau Dr. Bolinski befindet sich bis einschließlich 11.08.2023 im Urlaub.

 

Der Widerspruch ist durch die Verbandsgemeindeverwaltung Gerolstein gemäß VV Nr. 5.1 zu § 68 GemO im Namen und im Auftrag der Stadt Gerolstein zur Fristwahrung einzulegen.

 

Die Begründung wird nachgereicht.

 

Begründung:

Folgender Sachverhalt liegt der o.g. Eilentscheidung zu Grunde:

 

Mit Schreiben des Landesjugendamtes vom 17.03.2023 wurde die Stadt Gerolstein im Rahmen des Anhörungsverfahrens aufgefordert, eine Stellungnahme abzugeben. Nach Prüfung des Landesrechnungshofes wurden statt der 50 zusätzlichen U-3-Plätze lediglich 32 seit der Eröffnung der Kita Kleine Helden in Betrieb genommen. Für jeden U-3-Platz wurde eine Förderung i.H.v. 4.000 € gezahlt; hierbei handelte es sich damals um Bundesmittel, die durch das Land ausgezahlt wurden.

 

In einem gemeinsamen Termin am 18.04.2023 mit dem Stadtbürgermeister, den Beigeordneten und Fraktionsvorsitzenden wurde über die Problematik informiert. Sollte es zu einer Rückzahlung anteiliger Fördermittel kommen, müsste die Stadt Gerolstein einen Betrag i.H.v. 72.000 € erstatten zzgl. Zinsen von rd. 28.000 €.

 

Am 25.04.2023 wurde die Stellungnahme an das Landesjugendamt versandt, die im Wesentlichen folgenden Inhalt hatte:

 

·         Tatsächlich wurden nur 32 zusätzliche U-3-Plätze in Betrieb genommen.

·         Die Planungen basieren auf der damaligen Bedarfsplanung des Kreisjugendamtes.

·         Im Verwendungsnachweis vom 16.01.2014 wurde auf den Umstand hingewiesen, dass zum 31.12.2013 nur 32 U-3-Plätze in Betrieb genommen wurden; zum damaligen Zeitpunkt sollten voraussichtlich bis zum 31.07.2014 die restlichen 18 in Betrieb gehen.

o   Ebenso im Schreiben an LJA vom 16.01.2013

o   Ebenso im Antrag auf Umbewilligung bzw. Antrag auf Bundesmittel 2013/2014 vom 13.03.2013

·         Vertrauensschutz der Stadt Gerolstein, da die Förderung komplett auszahlt wurde.

·         Verweis auf VV Nr. 1.3, 3. Absatz vom 15.08.2008, wonach von einer Rückforderung abgesehen werden könnte, wenn die Kita weiterhin für Kinder ab 3 Jahren genutzt wird.

·         Finanzlage der Stadt Gerolstein

·         geringe Förderquote

 

Mit Bescheid vom 14.07.2023 – hier eingegangen am 18.07.2023 – erfolgt nun der teilweise Widerruf des Bewilligungsbescheides vom 23.10.2012 über eine Förderung zu den Bau- und Ausstattungskosten nach dem Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2008-2013 für Kinder unter drei Jahren für die Kindertagesstätte Kleine Helden, Gerolstein und Festsetzung der Erstattung. Hierbei handelt es sich um den Betrag i.H.v. 72.000 €; für die Verzinsung ergeht ein gesonderter Bescheid. Hauptargument für die Rückzahlung ist der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, der das Interesse des Zuschussempfängers den Zuschuss behalten zu dürfen, überwiegt. Darüber hinaus sei die VV Nr. 1.3, 3. Absatz vom 15.08.2008 nicht anwendbar, da die Plätze nie in Betrieb gegangen seien.

 

Die Verwaltung hat sich durch Frau Dr. Bolinski, Seibel & Partner Trier, rechtlich beraten lassen. Die Kosten, die durch die Einlegung des Widerspruches durch Frau Dr. Bolinski entstehen würden, betragen rd. 2.300 €. Sollte man ein gerichtliches Verfahren in Betracht ziehen, entstehen weitere Kosten von rd. 16.200 €.

 

Die Eilentscheidung über die Einlegung des Widerspruches muss erfolgen, um die Monatsfrist/Widerspruchsfrist zu wahren.

 

Die Stadtratsmitglieder nehmen die Eilentscheidung zur Kenntnis.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Für das Widerspruchsverfahren entstehen für die Vertretung durch Frau Dr. Bolinski, Seibel & Partner Trier, Kosten von rd. 2.300 €.

 

Im Falle eines gerichtlichen Verfahrens entstehen Kosten für die Vertretung durch Frau Dr. Bolinski, Seibel & Partner Trier, von insgesamt rd. 18.500 €.