Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 1

Beschluss:

 

Der Stadtrat nimmt die geänderten Bebauungsplanunterlagen zur Kenntnis und beschließt, den Bebauungsplan im ergänzenden Verfahren gem. § 214 Abs. 4 BauGB auf das Regelverfahren umzustellen und die geänderten Planungsunterlagen öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind am Verfahren zu beteiligen.

 

Der Stadtrat beantragt weiterhin bei der Verbandsgemeinde Gerolstein die Teilfortschreibung des FNP.


Sachverhalt:

 

Der Schießsportverein Gerolstein hatte im vergangenen Jahr gegen den Bebauungsplan in der Urfassung Normenkontrollklage erhoben. Die erste mündliche Verhandlung vor dem Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz hat am 19.07.2023 stattgefunden.

 

Da das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einen Tag vor der mündlichen Verhandlung den § 13b BauGB für europarechtswidrig erklärt hat, wenn Bebauungspläne nach dieser Vorschrift im vereinfachten Verfahren ohne Umweltprüfung und Ausgleichsmaßnahmen aufgestellt werden. Der vorsitzende Richter am OVG hat daher die Entscheidung über die Normenkontrollklage vertagt, bis die schriftliche Begründung zum Urteil des BVerwG vorliegt.

 

Der Bauausschuss wurde bereits in der Sitzung am 19.07.2023 hierüber in Kenntnis gesetzt. In Absprache mit allen Beteiligten wurde sich darauf verständigt, dass eine Umweltprüfung beauftragt wird bzw. werden soll. Dies hat jedoch zur Folge, dass der Bebauungsplan erneut öffentlich ausgelegt werden muss.

 

Die Umweltprüfung wurde inzwischen durchgeführt und auch die Planunterlagen entsprechend angepasst. Die geänderte Planung ist somit erneut öffentlich auszulegen.

 

Die schriftliche Urteil des BVerwG liegt inzwischen vor. Hiernach darf § 13b BauGB aufgrund Unvereinbarkeit mit höherrangigem Recht nicht mehr angewandt werden. Dies bezieht sich nicht nur auf laufende Bebauungsplanverfahren, sondern bezieht sich auch auf alle bereits zur Rechtskraft geführten Bebauungspläne.

 

Der hier zu besprechende Bebauungsplan „Gerolstein-Nord IV – Sandborn“ ist somit in einem ergänzenden Verfahren gem. § 214 Abs. 4 BauGB auf das Regelverfahren umzustellen. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln ist. Der FNP sieht – wie bereits mehrfach erläutert – für das betroffene Gebiet Mischgebiet vor, so dass nun auch der FNP entsprechend in einem Parallelverfahren fortgeschrieben werden muss.

 

Der Bauausschuss hat die Thematik in seiner Sitzung am 04.10.2023 beraten und dem Stadtrat empfohlen, den Bebauungsplan im ergänzenden Verfahren auf das Regelverfahren umzustellen und bei der Verbandsgemeinde die Teilfortschreibung des FNP zu beantragen.

 

Winfried Schegner von der Verwaltung erklärt die ganze Thematik nochmal anhand einer Präsentation. Diese Präsentation ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

Ratsmitglied Lodde erfragt ob noch weitere Verfahren von der Umstellung des § 13b BauGB betroffen sind. Herr Schegner bejaht, es seien 12 Verfahren innerhalb der gesamten Verbandsgemeinde betroffen.

 

Auf Rückfrage von Ratsmitglied Grewe erklärt Herr Schegner, dass die Dauer der Offenlage beim neuen Verfahren gleichbleibt.

 

Es wird auf Nachfrage von Ratsmitglied Simon erläutert, dass der Bebauungsplan in Gänze Ungültig wird, wenn das Normenkontrollverfahren vom Gericht gewürdigt wird. Nach der Umstellung auf das Regelverfahren werden die Kosten weiterhin von den Investoren getragen und nicht von der Stadt. Die Planungshoheit war immer und verbleibt auch bei der Stadt.

 

Ratsmitglied Kerner stellt einen Antrag zur Geschäftsordnung und bittet um Abstimmung. Ratsmitglied Simon darf seinen Wortbeitrag vor der Abstimmung noch fertig ausführen, im Anschluss wird abgestimmt.