Sitzung: 11.10.2023 Stadtrat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 21, Nein: 1
Vorlage: 2-0485/23/12-130
Beschluss:
Der Stadtrat nimmt die geänderten
Bebauungsplanunterlagen zur Kenntnis und beschließt, den Bebauungsplan im
ergänzenden Verfahren gem. § 214 Abs. 4 BauGB auf das Regelverfahren
umzustellen und die geänderten Planungsunterlagen öffentlich auszulegen. Die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind am Verfahren zu
beteiligen.
Der Stadtrat beantragt weiterhin bei
der Verbandsgemeinde Gerolstein die Teilfortschreibung des FNP.
Sachverhalt:
Der Schießsportverein Gerolstein
hatte im vergangenen Jahr gegen den Bebauungsplan in der Urfassung
Normenkontrollklage erhoben. Die erste mündliche Verhandlung vor dem
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz hat am 19.07.2023 stattgefunden.
Da das Bundesverwaltungsgericht in
Leipzig einen Tag vor der mündlichen Verhandlung den § 13b BauGB für
europarechtswidrig erklärt hat, wenn Bebauungspläne nach dieser Vorschrift im
vereinfachten Verfahren ohne Umweltprüfung und Ausgleichsmaßnahmen aufgestellt
werden. Der vorsitzende Richter am OVG hat daher die Entscheidung über die
Normenkontrollklage vertagt, bis die schriftliche Begründung zum Urteil des
BVerwG vorliegt.
Der Bauausschuss wurde bereits in
der Sitzung am 19.07.2023 hierüber in Kenntnis gesetzt. In Absprache mit allen
Beteiligten wurde sich darauf verständigt, dass eine Umweltprüfung beauftragt
wird bzw. werden soll. Dies hat jedoch zur Folge, dass der Bebauungsplan erneut
öffentlich ausgelegt werden muss.
Die Umweltprüfung wurde inzwischen
durchgeführt und auch die Planunterlagen entsprechend angepasst. Die geänderte
Planung ist somit erneut öffentlich auszulegen.
Die schriftliche Urteil des BVerwG
liegt inzwischen vor. Hiernach darf § 13b BauGB aufgrund Unvereinbarkeit mit
höherrangigem Recht nicht mehr angewandt werden. Dies bezieht sich nicht nur
auf laufende Bebauungsplanverfahren, sondern bezieht sich auch auf alle bereits
zur Rechtskraft geführten Bebauungspläne.
Der
hier zu besprechende Bebauungsplan „Gerolstein-Nord IV – Sandborn“ ist somit in
einem ergänzenden Verfahren gem. § 214 Abs. 4 BauGB auf das Regelverfahren
umzustellen. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass der Bebauungsplan aus dem
Flächennutzungsplan zu entwickeln ist. Der FNP sieht – wie bereits mehrfach
erläutert – für das betroffene Gebiet Mischgebiet vor, so dass nun auch der FNP
entsprechend in einem Parallelverfahren fortgeschrieben werden muss.
Der
Bauausschuss hat die Thematik in seiner Sitzung am 04.10.2023 beraten und dem
Stadtrat empfohlen, den Bebauungsplan im ergänzenden Verfahren auf das
Regelverfahren umzustellen und bei der Verbandsgemeinde die Teilfortschreibung
des FNP zu beantragen.
Winfried
Schegner von der Verwaltung erklärt die ganze Thematik nochmal anhand einer
Präsentation. Diese Präsentation ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.
Ratsmitglied
Lodde erfragt ob noch weitere Verfahren von der Umstellung des § 13b BauGB
betroffen sind. Herr Schegner bejaht, es seien 12 Verfahren innerhalb der
gesamten Verbandsgemeinde betroffen.
Auf
Rückfrage von Ratsmitglied Grewe erklärt Herr Schegner, dass die Dauer der
Offenlage beim neuen Verfahren gleichbleibt.
Es
wird auf Nachfrage von Ratsmitglied Simon erläutert, dass der Bebauungsplan in
Gänze Ungültig wird, wenn das Normenkontrollverfahren vom Gericht gewürdigt
wird. Nach der Umstellung auf das Regelverfahren werden die Kosten weiterhin
von den Investoren getragen und nicht von der Stadt. Die Planungshoheit war
immer und verbleibt auch bei der Stadt.
Ratsmitglied
Kerner stellt einen Antrag zur Geschäftsordnung und bittet um Abstimmung.
Ratsmitglied Simon darf seinen Wortbeitrag vor der Abstimmung noch fertig
ausführen, im Anschluss wird abgestimmt.