Sitzung: 12.10.2023 Verbandsgemeinderat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 26, Nein: 1
Vorlage: 3-0051/23/01-218
Beschluss:
Der
Verbandsgemeinderat folgt der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses und beschließt die Risikoklasseneinteilung
in der vorliegenden Fassung (siehe Anlage).
Die Anlage ist Bestandteil
des Beschlusses.
Sachverhalt:
Gemäß § 1 Abs. 1 der Feuerwehrverordnung (FwVO) ist die Feuerwehr
so aufzustellen, dass sie in der Regel zu jeder Zeit und an jedem an einer
öffentlichen Straße gelegenen Ort ihres Zuständigkeitsbereichs innerhalb von 10
Minuten (da die Feuerwehren in der VG Gerolstein durch die Integrierte
Leitstelle Trier alarmiert werden) nach der Alarmierung (Einsatzgrundzeit)
wirksame Hilfe einleiten kann.
Fahrzeuge und Sonderausrüstungen sind den örtlichen Erfordernissen
entsprechend vorzuhalten. Diese werden nach Risikoklassen ermittelt. Die
Verbandsgemeinde ordnet jedem Ausrückebereich, dies sind in der Regel die
Ortsteile / Ortsgemeinden / Städte, in eine Stufe der Risikoklasse ein.
Folgende Risikoklassen werden unterschieden:
-
Brandgefahren der Stufe B 1 bis B 5
-
Technische Gefahren und Gefahren durch
Naturereignisse der Stufe T 1 bis T 5
-
Gefahren durch Gefahrstoffe einschließlich
radioaktiver Stoffe (ABC-Gefahren)
der Stufe ABC 1 bis ABC 5
-
Gefahren auf und in Gewässern sowie durch
Gewässer der Stufe W 1 bis W 5
Die Einordnung in eine Risikoklasse richtet sich nicht nach
Einzelobjekten, sondern in der Regel nach der Gesamtstruktur des
Ausrückebereiches (§ 3 Abs. 2 FwVO).
Aus der Einordnung in eine bestimmte Risikoklasse ergibt sich folglich
der Mindestbedarf an vorzuhaltenden Fahrzeugen und Sonderausrüstungen. Im Zuge
der Erstellung des Feuerwehrbedarfsplans wurde gemeinsam mit der Firma Lülf+
Sicherheitsberatung GmbH die Risikoklasseneinteilung überarbeitet und mit der
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier und der Kreisverwaltung
Vulkaneifel abschließend besprochen.
In der Sitzung erläutert Herr Zens vom Beratungsbüro Lülf+
Sicherheitsberatung GmbH die nachfolgenden Punkte und beantwortet
Fragestellungen aus dem Gremium:
-
Darstellung der Risikoklassen und Erläuterung
der Definition der Stufen
-
Bedeutung der Risikoklasseneinstufung für die
Mindestausrüstung der Feuerwehr
-
Gefahrenpotenziale in der VG Gerolstein
-
Bedeutung der Hilfeleistungsfristen und
Eintreffzeiten
-
Vorschlag für die Neueinteilung der
Risikoklassen
Am 26.09.2023 hat der Haupt- und Finanzausschuss dem
Verbandsgemeinderat einstimmig empfohlen, die Risikoklasseneinteilung in der
vorliegenden Fassung (siehe Anlage) zu beschließen.