Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 26, Nein: 1

Beschluss:

 

Der Verbandsgemeinderat folgt der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses und beschließt die Risikoklasseneinteilung in der vorliegenden Fassung (siehe Anlage).

 

Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.


Sachverhalt:

 

Gemäß § 1 Abs. 1 der Feuerwehrverordnung (FwVO) ist die Feuerwehr so aufzustellen, dass sie in der Regel zu jeder Zeit und an jedem an einer öffentlichen Straße gelegenen Ort ihres Zuständigkeitsbereichs innerhalb von 10 Minuten (da die Feuerwehren in der VG Gerolstein durch die Integrierte Leitstelle Trier alarmiert werden) nach der Alarmierung (Einsatzgrundzeit) wirksame Hilfe einleiten kann.

 

Fahrzeuge und Sonderausrüstungen sind den örtlichen Erfordernissen entsprechend vorzuhalten. Diese werden nach Risikoklassen ermittelt. Die Verbandsgemeinde ordnet jedem Ausrückebereich, dies sind in der Regel die Ortsteile / Ortsgemeinden / Städte, in eine Stufe der Risikoklasse ein. Folgende Risikoklassen werden unterschieden:

 

-          Brandgefahren der Stufe B 1 bis B 5

-          Technische Gefahren und Gefahren durch Naturereignisse der Stufe T 1 bis T 5

-          Gefahren durch Gefahrstoffe einschließlich radioaktiver Stoffe (ABC-Gefahren)

der Stufe ABC 1 bis ABC 5

-          Gefahren auf und in Gewässern sowie durch Gewässer der Stufe W 1 bis W 5

 

Die Einordnung in eine Risikoklasse richtet sich nicht nach Einzelobjekten, sondern in der Regel nach der Gesamtstruktur des Ausrückebereiches (§ 3 Abs. 2 FwVO).

 

Aus der Einordnung in eine bestimmte Risikoklasse ergibt sich folglich der Mindestbedarf an vorzuhaltenden Fahrzeugen und Sonderausrüstungen. Im Zuge der Erstellung des Feuerwehrbedarfsplans wurde gemeinsam mit der Firma Lülf+ Sicherheitsberatung GmbH die Risikoklasseneinteilung überarbeitet und mit der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier und der Kreisverwaltung Vulkaneifel abschließend besprochen.

 

In der Sitzung erläutert Herr Zens vom Beratungsbüro Lülf+ Sicherheitsberatung GmbH die nachfolgenden Punkte und beantwortet Fragestellungen aus dem Gremium:

 

-          Darstellung der Risikoklassen und Erläuterung der Definition der Stufen

-          Bedeutung der Risikoklasseneinstufung für die Mindestausrüstung der Feuerwehr

-          Gefahrenpotenziale in der VG Gerolstein

-          Bedeutung der Hilfeleistungsfristen und Eintreffzeiten

-          Vorschlag für die Neueinteilung der Risikoklassen

 

Am 26.09.2023 hat der Haupt- und Finanzausschuss dem Verbandsgemeinderat einstimmig empfohlen, die Risikoklasseneinteilung in der vorliegenden Fassung (siehe Anlage) zu beschließen.