Sitzung: 12.10.2023 Verbandsgemeinderat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 24, Nein: 1, Enthaltungen: 3
Vorlage: 2-0486/23/01-219
Beschluss:
Der
Verbandsgemeinderat beschließt das vorgestellte landschaftsplanerische Konzept
in Form des Landschaftsplanes zur Integration in die Teilfortschreibung
Flächennutzungsplan Windenergie.
Sachverhalt:
Für die Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes „Erneuerbare
Energien“ ist es, wie in den eingegangenen Stellungnahmen gefordert,
erforderlich, den Landschaftsplan für diesen Bereich des Flächennutzungsplanes
fortzuschreiben.
Der Landschaftsplan bildet den naturschutzfachlichen
Beitrag zum Flächennutzungsplan. Er fasst die naturschutzfachlichen
Informationen zu Biotopen und Arten, Boden, Wasser, Klima, Luft und zur Landschaft
(insbesondere Landschaftsbild) für den Planungsraum zusammen, stellt sie
flächendeckend dar und leitet landschaftspflegerische Planungsempfehlungen
daraus ab.
Der Landschaftsplan hat keine eigenständige Rechtskraft,
sondern entfaltet diese erst mit Übernahme in den Flächennutzungsplan.
Zwei Vertreter des mit der Landschaftsplanung
beauftragten Planungsbüros BGHPlan stellen die wesentlichen Elemente des
Landschaftsplanes für die Teilfortschreibung Windenergie in der Sitzung vor und
beantworten Rückfragen aus dem Gremium.
Ratsmitglied Kleppe kritisiert die erarbeitete
Landschaftsplanung, da aus seiner Sicht schutzwürdige Flächen keine
Berücksichtigung gefunden haben bzw. teilweise gar nicht erst dargestellt oder
aus dem „Geoportal der Naturschutzverwaltung Rheinland-Pfalz – Lanis“ falsch
übernommen wurden. Die Vertreter des BGHPlan-Büro bietet Herrn Kleppe an, seine
Erkenntnisse dem Planungsbüro mitzuteilen, damit diese einer Prüfung unterzogen
werden.