Sitzung: 04.10.2023 Bauausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: 2-0348/23/12-092
Beschluss:
Der Bauausschuss nimmt die Hinweise
der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, Honorarangebote für
die Aufstellung des Bebauungsplanes sowie die artenschutzrechtliche
Untersuchung wie auch die Umweltprüfung einzuholen.
Der Stadtbürgermeister wird
ermächtigt, zusammen mit den Beigeordneten die Aufträge für die Erstellung des
Bebauungsplanes, die artenschutzrechtliche Untersuchung sowie die Umweltprüfung
zu erteilen, wenn die Finanzierung gesichert ist.
Sachverhalt:
Der Stadtrat Gerolstein hat in seiner Sitzung am
15.03.2023 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Auf Henk“ im
Stadtteil Lissingen gefasst, um Baugrundstücke für Bauwillige bereitstellen zu
können.
Das Bebauungsplangebiet schließt sich unmittelbar
nördlich an das Baugebiet „Vorderste Dell“ an. Die Fläche befindet sich im
Eigentum der Stadt Gerolstein, ist im Flächennutzungsplan noch als
landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen, befindet sich aber in der
Teilfortschreibung des FNP zur Ausweisung von Baugebieten.
Aufgrund des Urteils vom 18.07.2023 des
Bundesverwaltungsgerichtes in Leipzig zu § 13b BauGB kann dieses Verfahren auf
das hier anstehende Verfahren nicht mehr angewandt werden. Hieraus folgt, dass
für das Gelände eine Umweltprüfung und die Ausweisung von Ausgleichsflächen
zwingend erforderlich sind.
Der Bebauungsplan kann somit nur im Regelverfahren im
sog. 2stufigen Verfahren aufgestellt werden und ist aus dem Flächennutzungsplan
zu entwickeln.
Die Änderung des Flächennutzungsplanes ist bereits über
die Teilfortschreibung angestoßen. Um eine Planung voranzutreiben, sollte in
Planungsbüro beauftragt werden.