Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Beschluss:

 

Der Bauausschuss nimmt die Hinweise der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, Honorarangebote für die Aufstellung des Bebauungsplanes sowie die artenschutzrechtliche Untersuchung wie auch die Umweltprüfung einzuholen.

 

Der Stadtbürgermeister wird ermächtigt, zusammen mit den Beigeordneten die Aufträge für die Erstellung des Bebauungsplanes, die artenschutzrechtliche Untersuchung sowie die Umweltprüfung zu erteilen, wenn die Finanzierung gesichert ist.


Sachverhalt:

 

Der Stadtrat Gerolstein hat in seiner Sitzung am 15.03.2023 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Auf Henk“ im Stadtteil Lissingen gefasst, um Baugrundstücke für Bauwillige bereitstellen zu können.

 

Ein Bild, das Zeichnung, Karte enthält.

Automatisch generierte Beschreibung

 

Das Bebauungsplangebiet schließt sich unmittelbar nördlich an das Baugebiet „Vorderste Dell“ an. Die Fläche befindet sich im Eigentum der Stadt Gerolstein, ist im Flächennutzungsplan noch als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen, befindet sich aber in der Teilfortschreibung des FNP zur Ausweisung von Baugebieten.

 

Aufgrund des Urteils vom 18.07.2023 des Bundesverwaltungsgerichtes in Leipzig zu § 13b BauGB kann dieses Verfahren auf das hier anstehende Verfahren nicht mehr angewandt werden. Hieraus folgt, dass für das Gelände eine Umweltprüfung und die Ausweisung von Ausgleichsflächen zwingend erforderlich sind.

 

Der Bebauungsplan kann somit nur im Regelverfahren im sog. 2stufigen Verfahren aufgestellt werden und ist aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln.

 

Die Änderung des Flächennutzungsplanes ist bereits über die Teilfortschreibung angestoßen. Um eine Planung voranzutreiben, sollte in Planungsbüro beauftragt werden.