Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

 

-          Helmut Michels beanstandet, dass vermehrt Autos im Blumenbeet am Kriegsdenkmal parken und dieses somit teilweise zerstört ist. Es ist eine angedacht eine Lösung für dieses Problem zu finden. Eine Möglichkeit ist es dort größere Blumenkübel aufzustellen oder Steine zu platzieren. Eine geeignete Lösung ist für das Frühjahr 2024 vorgesehen.

 

-          Helmut Michels macht auf die Unfallgefahr durch Bäume am Burgberg aufmerksam. Herr Mathey berichtet, dass Herr Norbert Bischof bereits informiert ist.

 

-          Joachim Mommer berichtet, dass er mehrfach von Leuten aus dem Dorf angesprochen wurde, die behaupten, dass die Aufträge an die Firma Mommer bevorzugt vergeben werden und dies nicht nach Vergaberecht läuft. Er ist sehr erbost und enttäuscht über diese Aussagen, da die Firma Mommer sehr hilfsbereit gegenüber der Gemeinde Lissendorf ist.  Herr Mathey bestätigt, dass alle Aufträge nach dem Vergaberecht vergeben werden und somit die Beauftragung korrekt ausgeführt wird. Sollte sich dieses Problem nicht lösen, wird Herr Mommer sein Amt als 2. Beigeordneter niederlegen und keine ehrenamtlichen Tätigkeiten mehr für die Gemeinde Lissendorf ausführen. Herr Mathey macht ausdrücklich klar, dass er auf solche Unstimmigkeiten angesprochen werden möchte. Es soll ein Gesprächstermin mit allen Beteiligten stattfinden, um sachlich die Unstimmigkeiten aufzuklären. Herr Mommer stimmt diesem Gespräch zu und wird Herrn Mathey die beteiligten Personen nennen. Herr Mathey bringt deutlich zum Ausdruck, dass die Zusammenarbeit mit der Firma Mommer weiter bestehen bleiben sollte. Sowohl wirtschaftlich als auch von der spontanen Verfügbarkeit, für Kleinaufträge, gibt es keine wirkliche Alternative.

 

-          Herr Mathey erfragt ein allgemeines Meinungsbild zur Auftragsvergabe der Straßenschäden. Die Allgemeinheit ist dafür, dass die Auftragsabwicklung weiterhin durch Herrn Mathey in Kleinaufträgen abgehandelt wird. Selbstverständlich transparent und nach dem Vergaberecht.