Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11

Beschluss:

 

Nach ausführlicher Beratung beschließt der Ortsgemeinderat das Brennholz 2023/2024 zu folgenden Konditionen zu veräußern:

 

-          Einheimische Bürger je fm / Laub-Hartholz, am Weg gerückt, zum Preis von 65,00€

-          Auswertige Bürger je fm / Laub-Hartholz, am Weg gerückt, zum Preis von 78,00€

-          Keine Kontingentierung

-          Nadel-Restholz auf Anfrage, Preisfestlegung durch den Revierbeamten/Ortsbürgermeister


Sachverhalt:

 

Gemäß § 32 Absatz 2 Ziffer 10 der Gemeindeordnung beschließt der Ortsgemeinderat über die Festsetzung privatrechtlicher Entgelte, hierzu gehört auch die Festsetzung des Brennholzpreises.

 

Im Vorjahr wurde das Brennholz zu folgenden Konditionen verkauft:

 

-          Einheimische Bürger je fm / Laub-Hartholz, am Weg gerückt, zum Preis von 65,00€

-          Auswertige Bürger je fm / Laub-Hartholz, am Weg gerückt, zum Preis von 78,00€

-          Keine Kontingentierung

-          Nadel-Restholz auf Anfrage, Preisfestlegung durch den Revierbeamten/Ortsbürgermeister