Sitzung: 19.10.2023 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11
Vorlage: 1-0387/23/17-025
Beschluss:
Nach ausführlicher Beratung beschließt
der Ortsgemeinderat das Brennholz 2023/2024 zu folgenden Konditionen zu
veräußern:
-
Einheimische Bürger je fm /
Laub-Hartholz, am Weg gerückt, zum Preis von 65,00€
-
Auswertige Bürger je fm /
Laub-Hartholz, am Weg gerückt, zum Preis von 78,00€
-
Keine Kontingentierung
-
Nadel-Restholz auf Anfrage,
Preisfestlegung durch den Revierbeamten/Ortsbürgermeister
Sachverhalt:
Gemäß § 32 Absatz 2 Ziffer 10 der
Gemeindeordnung beschließt der Ortsgemeinderat über die Festsetzung
privatrechtlicher Entgelte, hierzu gehört auch die Festsetzung des
Brennholzpreises.
Im Vorjahr wurde das Brennholz zu
folgenden Konditionen verkauft:
-
Einheimische Bürger je fm /
Laub-Hartholz, am Weg gerückt, zum Preis von 65,00€
-
Auswertige Bürger je fm /
Laub-Hartholz, am Weg gerückt, zum Preis von 78,00€
-
Keine Kontingentierung
-
Nadel-Restholz auf Anfrage,
Preisfestlegung durch den Revierbeamten/Ortsbürgermeister