Sitzung: 04.10.2023 Bauausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10
Vorlage: 2-0478/23/12-125
Beschluss:
Der Bauausschuss stimmt dem Vorhaben
zu und erteilt das Einvernehmen nach § 36 BauGB. Die Kreisverwaltung beteiligt
die Fachbehörden und entscheidet über die Baugenehmigung.
Sachverhalt:
Es liegt ein Bauantrag zum Anbau eines Geräteraums in
Holzständerbauweise auf dem Grundstück Gemarkung Gees, Flur 6, Flurstück 464/1
und 466/1 (Außenbereich), vor. Gemäß § 35 BauGB ist ein Vorhaben im
Außenbereich nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die
ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es einem land- oder
forstwirtschaftlichen Betrieb dient.“
Die Kreisverwaltung als Untere Bauaufsichtsbehörde ist
zuständig für die Baugenehmigung und prüft die Privilegierung des Vorhabens.
In der
Baubeschreibung erläutert der Bauherr das Vorhaben:
„Zur Bewirtschaftung unseres Grundstückes Parz. Nr. 466/1
mit wasserrechtlich genehmigter Weiheranlage wurde nach Baugenehmigung vom
15.05.2006 ein Geräteraum errichtet. Mit Baugenehmigung vom 17.12.2012 wurde
2013 auf der Parz.-Nr. 464/1 ein Pferdeunterstand mit Futterlager gebaut und
2016 um einen überbauten Heu- und Strohlagerplatz erweitert. Dadurch vergrößerte
sich die überbaute Fläche von 50 m² um 40 m² auf 90 m².
Durch die Tätigkeit in der Brennholzbearbeitung,
hauptsächlich aus unserem Privatbesitz, beabsichtigen wird zur Unterstellung
der hierzu erforderlichen Geräte, sowie Traktor, Holzspalter, Anhänger etc. den
Anbau eines Geräteraumes. Der geplante Anbau ist wie die vorhandenen Gebäude in
Holzbauweise vorgesehen.“