Beschluss 1:
Der Stadtrat nimmt die Anregungen und Hinweise zur Kenntnis. Sie
werden im Sinne des jeweiligen Abwägungsvorschlages umfassend gewürdigt und
beantwortet und im Übrigen mit Begründung zurückgewiesen. Der Stadtrat schließt
sich den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung in Gänze an. Die Planung wird
aufgrund der Stellungnahme nicht geändert.
Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Ja: 22
Beschluss 2:
Unter Bezugnahme auf den Abwägungsbeschluss des Stadtrates
beschließt der Stadtrat die vorliegende 1. Änderung des Bebauungsplanes
„Sarresdorfer Straße West – Nördlicher Teil“ als Satzung gem. § 10
Baugesetzbuch. Der Geltungsbereich der 1. Änderung ist nachstehend als Auszug
abgedruckt. Maßgebend ist die Darstellung in der Planurkunde.
Abstimmungsergebnis: mehrheitlich beschlossen
Ja: 21 Nein: 1
Sachverhalt:
Der Bebauungsplan „Sarresdorfer Straße West – Nördlicher Teil“
wurde einem Änderungsverfahren unterzogen, um die Zulässigkeit von
Fremdwerbeanlagen zu regeln.
Der Stadtrat hatte hierzu in seiner Sitzung am 11.08.2021 den
Änderungsbeschluss gefasst. Die vom beauftragten Planungsbüro erarbeiteten
Unterlagen zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Sarresdorfer Straße West – Nördlicher
Teil“ wurden nach vorheriger Beratung im Bauausschuss in der Sitzung des
Stadtrates am 10.05.2023 gebilligt und die Offenlage der Unterlagen sowie die
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange beschlossen.
In diesem Änderungsverfahren werden lediglich die
Textfestsetzungen geändert. Die Planurkunde sowie der Geltungsbereich des
Bebauungsplanes „Sarresdorfer Straße West – Nördlicher Teil“ bleiben
unverändert.
Die Unterlagen haben in der Zeit vom 26.06.2023 bis einschl.
28.07.2023 zu jedermanns Einsicht im Rathaus Gerolstein öffentlich ausgelegen.
Die Träger öffentlicher Belange wurden zeitgleich schriftlich am Verfahren
beteiligt.
Die Übersicht der abgegebenen Stellungnahmen sowie die
entsprechenden Abwägungsvorschläge entnehmen Sie bitte der beigefügten
Abwägungsübersicht.
Der Bauausschuss der Stadt Gerolstein hat sich in seiner Sitzung
am 06.09.2023 mit den Stellungnahmen befasst und dem Stadtrat empfohlen, den
Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB zu fassen.