Beschluss 1:
Der Stadtrat nimmt die Anregungen und Hinweise zur Kenntnis. Sie
werden im Sinne des jeweiligen Abwägungsvorschlages umfassend gewürdigt und
beantwortet und im Übrigen mit Begründung zurückgewiesen. Der Stadtrat schließt
sich den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung in Gänze an. Die Planung wird
aufgrund der Stellungnahme nicht geändert.
Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Ja: 22
Beschluss 2:
Unter Bezugnahme auf den Abwägungsbeschluss des Stadtrates
beschließt der Stadtrat die vorliegende 4. Änderung des Bebauungsplanes
„Sarresdorfer Straße West / Lindenstraße“ als Satzung gem. § 10 Baugesetzbuch.
Der Geltungsbereich der 4. Änderung ist nachstehend als Auszug abgedruckt.
Maßgebend ist die Darstellung in der Planurkunde.
Abstimmungsergebnis: mehrheitlich beschlossen
Ja: 21 Nein: 1
Sachverhalt:
Der Bebauungsplan „Sarresdorfer Straße West / Lindenstraße“ wurde
einem weiteren Änderungsverfahren unterzogen, um die Zulässigkeit von
Fremdwerbeanlagen zu regeln.
Der Stadtrat hatte hierzu in seiner Sitzung am 11.08.2021 den
Änderungsbeschluss gefasst. Die vom beauftragten Planungsbüro erarbeiteten
Unterlagen zur 4. Änderung des Bebauungsplanes „Sarresdorfer Straße /
LIndenstraße“ wurden nach vorheriger Beratung im Bauausschuss in der Sitzung
des Stadtrates am 10.05.2023 gebilligt und die Offenlage der Unterlagen sowie
die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange beschlossen.
In diesem Änderungsverfahren werden lediglich die
Textfestsetzungen geändert. Die Planurkunde sowie der Geltungsbereich des
Bebauungsplanes „Sarresdorfer Straße West / Lindenstraße“ einschl. der 1.
Änderung bleiben unverändert.
Die Unterlagen haben in der Zeit vom 26.06.2023 bis einschl.
28.07.2023 zu jedermanns Einsicht im Rathaus Gerolstein öffentlich ausgelegen.
Die Träger öffentlicher Belange wurden zeitgleich schriftlich am Verfahren
beteiligt.
Die Übersicht der abgegebenen Stellungnahmen sowie die
entsprechenden Abwägungsvorschläge entnehmen Sie bitte der beigefügten
Abwägungsübersicht.
Der Bauausschuss der Stadt Gerolstein hat sich in seiner Sitzung
am 06.09.2023 mit den Stellungnahmen befasst und dem Stadtrat empfohlen, den
Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB zu fassen.