Beschluss 1:

 

Der Stadtrat nimmt die Anregungen und Hinweise zur Kenntnis. Sie werden im Sinne des jeweiligen Abwägungsvorschlages umfassend gewürdigt und beantwortet und im Übrigen mit Begründung zurückgewiesen. Der Stadtrat schließt sich den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung in Gänze an. Die Planung wird aufgrund der Stellungnahme nicht geändert.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Ja: 22

 

 

Beschluss 2:

 

Unter Bezugnahme auf den Abwägungsbeschluss des Stadtrates beschließt der Stadtrat die vorliegende 2. Änderung des Bebauungsplanes „Sarresdorfer Straße West – Südlicher Teil“ als Satzung gem. § 10 Baugesetzbuch. Der Geltungsbereich der 2. Änderung ist nachstehend als Auszug abgedruckt. Maßgebend ist die Darstellung in der Planurkunde.

 

Abstimmungsergebnis: mehrheitlich beschlossen

Ja: 20  Nein: 2


Sachverhalt:

 

Der Bebauungsplan „Sarresdorfer Straße West – Südlicher Teil“ wurde einem Änderungsverfahren unterzogen, um die Zulässigkeit von Fremdwerbeanlagen zu regeln.

 

Der Stadtrat hatte hierzu in seiner Sitzung am 11.08.2021 den Änderungsbeschluss gefasst. Die vom beauftragten Planungsbüro erarbeiteten Unterlagen zur 2. Änderung des Bebauungsplanes „Sarresdorfer Straße West – Südlicher Teil“ wurden nach vorheriger Beratung im Bauausschuss in der Sitzung des Stadtrates am 10.05.2023 gebilligt und die Offenlage der Unterlagen sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange beschlossen.

 

In diesem Änderungsverfahren werden lediglich die Textfestsetzungen geändert. Die Planurkunde sowie der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Sarresdorfer Straße West – Südlicher Teil“ bleiben unverändert.

 

Die Unterlagen haben in der Zeit vom 26.06.2023 bis einschl. 28.07.2023 zu jedermanns Einsicht im Rathaus Gerolstein öffentlich ausgelegen. Die Träger öffentlicher Belange wurden zeitgleich schriftlich am Verfahren beteiligt.

 

Die Übersicht der abgegebenen Stellungnahmen sowie die entsprechenden Abwägungsvorschläge entnehmen Sie bitte der beigefügten Abwägungsübersicht.

 

Der Bauausschuss der Stadt Gerolstein hat sich in seiner Sitzung am 06.09.2023 mit den Stellungnahmen befasst und dem Stadtrat empfohlen, den Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB zu fassen.