Beschluss 1:
Der Stadtrat nimmt die Anregungen und
Hinweise zur Kenntnis. Sie werden im Sinne des jeweiligen Abwägungsvorschlages
umfassend gewürdigt und beantwortet und im Übrigen mit Begründung
zurückgewiesen. Der Stadtrat schließt sich den Abwägungsvorschlägen der
Verwaltung in Gänze an. Die Planung wird aufgrund der Stellungnahme nicht
geändert.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
beschlossen
Ja:
22
Beschluss 2:
Unter Bezugnahme auf den
Abwägungsbeschluss des Stadtrates beschließt der Stadtrat die vorliegende 2.
Änderung des Bebauungsplanes „Sarresdorfer Straße West – Südlicher Teil“ als
Satzung gem. § 10 Baugesetzbuch. Der Geltungsbereich der 2. Änderung ist nachstehend
als Auszug abgedruckt. Maßgebend ist die Darstellung in der Planurkunde.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich
beschlossen
Ja:
20 Nein: 2
Sachverhalt:
Der Bebauungsplan „Sarresdorfer Straße West – Südlicher Teil“
wurde einem Änderungsverfahren unterzogen, um die Zulässigkeit von
Fremdwerbeanlagen zu regeln.
Der Stadtrat hatte hierzu in seiner Sitzung am 11.08.2021 den
Änderungsbeschluss gefasst. Die vom beauftragten Planungsbüro erarbeiteten
Unterlagen zur 2. Änderung des Bebauungsplanes „Sarresdorfer Straße West –
Südlicher Teil“ wurden nach vorheriger Beratung im Bauausschuss in der Sitzung
des Stadtrates am 10.05.2023 gebilligt und die Offenlage der Unterlagen sowie
die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange beschlossen.
In diesem Änderungsverfahren werden lediglich die
Textfestsetzungen geändert. Die Planurkunde sowie der Geltungsbereich des
Bebauungsplanes „Sarresdorfer Straße West – Südlicher Teil“ bleiben
unverändert.
Die Unterlagen haben in der Zeit vom 26.06.2023 bis einschl.
28.07.2023 zu jedermanns Einsicht im Rathaus Gerolstein öffentlich ausgelegen.
Die Träger öffentlicher Belange wurden zeitgleich schriftlich am Verfahren
beteiligt.
Die Übersicht der abgegebenen Stellungnahmen sowie die
entsprechenden Abwägungsvorschläge entnehmen Sie bitte der beigefügten
Abwägungsübersicht.
Der Bauausschuss der Stadt Gerolstein hat sich in seiner Sitzung
am 06.09.2023 mit den Stellungnahmen befasst und dem Stadtrat empfohlen, den
Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB zu fassen.