Beschluss:
Der Ortsgemeinderat erteilt das
Einvernehmen nach § 36 BauGB für die Errichtung von Fertiggaragen auf dem
Grundstück. Der Ortsbürgermeister wird die Planunterlagen, sobald diese
vorliegen, dem Gemeinderat zukommen lassen.
Sachverhalt:
Der Bauantrag der Kettel Vermietungs
GbR zum Vorhaben von Standard Fertiggaragen auf den Grundstücken Flur 6,
Parzellen 33/1 und 28/3 entlang der Hecke in Richtung Hoffeld zum Zwecke der
Vermietung an Motorsportfans des Nürburgrings (Abstellen von Fahrzeugen) liegt
noch nicht vor. Es sind ca. 10 Garagen geplant. Die Flächen sind im Flächennutzungsplan
als Gewerbeflächen ausgewiesen.