Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 1, Enthaltungen: 1

Beschluss:

 

Ein Mitglied des Gemeinderates fragte den OB wieviel die gesamte Baumaßnahme genau kosten soll. Der OB konnte keine aktuellen Zahlen nennen. Der OB teilte aber mit, dass es in 2014 bereits eine Kalkulation der VG Obere Kyll (Edgar Steffes) gab, sie belief sich auf ca. 55.000 €.

Aufgrund der hohen Kosten hat sich der OGR auf folgenden Kompromiss geeinigt: Es werden vorab erstmal 2 Firmen, die auf den Ausbau von Forstwirtschaftswegen spezialisiert sind angefragt:

 

1.       Fa. Stefan Schümer Hürtgenwald

2.       Fa. Thomas Krumpen Hürtgenwald.

 

Der OB bestand jedoch darauf, dass die Angebote auch die Entwässerung des Weges Enthalten müssen, ansonsten sei die Maßnahme nur von kurzer Dauer.

In der Vergangenheit wurden bereits andere Maßnahmen durchgeführt, um das Wasser vom Weg fernzuhalten, wie Krotzenlöcher anlegen oder Anlegen von Sickergruben durch Fa. Schleicher.

Alle bisherigen Maßnahmen waren nicht zielführend. Außerdem hat der Ortsbürgermeister bei dieser Wegstrecke ausdrücklich auf die Verkehrssicherungspflicht der Ortsgemeinde hingewiesen, da dieser Weg als Fahrrad-/Wander- und Pilgerweg ausgewiesen ist


Sachverhalt:

 

Bereits 2015 wurde seitens der Ortsgemeinde Esch die Bauabteilung der Verbandsgemeinde Obere Kyll mit der Planung des Ausbaus des Wirtschaftswegs beauftragt. Seitens der Verwaltung wurde der Bestand aufgemessen und eine Planung erstellt. Im Anschluss wurde die Ausführung aber seitens der Ortsgemeinde Esch auf einen späteren Zeitpunkt vertagt.

 

Ein Bild, das Diagramm, Karte, Plan, technische Zeichnung enthält.

Automatisch generierte Beschreibung

Entwurfsplanung 2015

 

Da sich der Zustand des Wirtschaftsweges seitdem maßgeblich verschlechtert hat und der Weg seit einigen Jahren durch den Aufschluss der Römerstraße auch touristisch als Fahrrad- und Wanderweg stark frequentiert wird, kann der Zustand seitens der Gemeinde im Sinne der Verkehrssicherungspflicht nicht länger herausgezögert werden. Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen den Wirtschaftsweg in 3,50m Breite mit Asphaltbelag ausbauen. Von einer Sanierung der Einzelschäden wird abgeraten.

 

Seitens des DLR wurde der Sanierungsbedarf ebenfalls erkannt und in die Priorität 2 als Weg mit gemarkungsübergreifender Verbindungsfunktion eine Förderung von 65 % in Aussicht gestellt. Über das LEADER Förderprogramm auf Basis von „Lokalen, Integrierten, Ländlichen Entwicklungsstrategien“ (LILE) ist eine Bonusförderung in Höhe von 10% möglich, wenn in der LAG-Sitzung ein positives Votum abgegeben wird.

 

Zur Wiederaufnahme des Projektes soll nun zunächst ein Ingenieurbüro für die weiteren Leistungen beauftragt werden. Hierzu wurde seitens der Verwaltung ein Angebot der Linscheidt Ingenieure GmbH, Schleiden angefragt. Im Angebot vom 19.09.2023 in Höhe von 7.833,94 € (brutto) sind die noch zu erbringenden Leistungen der Lph 3 (Entwurfsplanung anteilig) sowie die Lph 6-9 (Vergabe bis Objektbetreuung) einschl. der örtlichen Bauüberwachung enthalten.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Für die Maßnahme wurde unter Investitions-Nr. 10-5559-03 Planungskosten in Höhe von 25.000,- € im Haushaltsplan 2023 angesetzt.