Sitzung: 26.09.2023 Ortsgemeinderat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 1, Enthaltungen: 1
Vorlage: 2-0475/23/10-014
Beschluss:
Ein Mitglied des Gemeinderates fragte
den OB wieviel die gesamte Baumaßnahme genau kosten soll. Der OB konnte keine
aktuellen Zahlen nennen. Der OB teilte aber mit, dass es in 2014 bereits eine
Kalkulation der VG Obere Kyll (Edgar Steffes) gab, sie belief sich auf ca.
55.000 €.
Aufgrund der hohen Kosten hat sich der
OGR auf folgenden Kompromiss geeinigt: Es werden vorab erstmal 2 Firmen, die
auf den Ausbau von Forstwirtschaftswegen spezialisiert sind angefragt:
1.
Fa. Stefan Schümer Hürtgenwald
2.
Fa. Thomas Krumpen Hürtgenwald.
Der OB bestand jedoch darauf, dass die
Angebote auch die Entwässerung des Weges Enthalten müssen, ansonsten sei die
Maßnahme nur von kurzer Dauer.
In der Vergangenheit wurden bereits
andere Maßnahmen durchgeführt, um das Wasser vom Weg fernzuhalten, wie
Krotzenlöcher anlegen oder Anlegen von Sickergruben durch Fa. Schleicher.
Alle bisherigen Maßnahmen waren nicht
zielführend. Außerdem hat der Ortsbürgermeister bei dieser Wegstrecke
ausdrücklich auf die Verkehrssicherungspflicht der Ortsgemeinde hingewiesen, da
dieser Weg als Fahrrad-/Wander- und Pilgerweg ausgewiesen ist
Sachverhalt:
Bereits 2015 wurde seitens der Ortsgemeinde Esch die
Bauabteilung der Verbandsgemeinde Obere Kyll mit der Planung des Ausbaus des
Wirtschaftswegs beauftragt. Seitens der Verwaltung wurde der Bestand
aufgemessen und eine Planung erstellt. Im Anschluss wurde die Ausführung aber
seitens der Ortsgemeinde Esch auf einen späteren Zeitpunkt vertagt.
Entwurfsplanung 2015
Da sich der Zustand des Wirtschaftsweges seitdem
maßgeblich verschlechtert hat und der Weg seit einigen Jahren durch den
Aufschluss der Römerstraße auch touristisch als Fahrrad- und Wanderweg stark
frequentiert wird, kann der Zustand seitens der Gemeinde im Sinne der
Verkehrssicherungspflicht nicht länger herausgezögert werden. Seitens der
Verwaltung wird vorgeschlagen den Wirtschaftsweg in 3,50m Breite mit
Asphaltbelag ausbauen. Von einer Sanierung der Einzelschäden wird abgeraten.
Seitens des DLR wurde der Sanierungsbedarf ebenfalls
erkannt und in die Priorität 2 als Weg mit gemarkungsübergreifender
Verbindungsfunktion eine Förderung von 65 % in Aussicht gestellt. Über das
LEADER Förderprogramm auf Basis von „Lokalen, Integrierten, Ländlichen
Entwicklungsstrategien“ (LILE) ist eine Bonusförderung in Höhe von 10% möglich,
wenn in der LAG-Sitzung ein positives Votum abgegeben wird.
Zur Wiederaufnahme des Projektes soll nun zunächst ein
Ingenieurbüro für die weiteren Leistungen beauftragt werden. Hierzu wurde
seitens der Verwaltung ein Angebot der Linscheidt Ingenieure GmbH, Schleiden
angefragt. Im Angebot vom 19.09.2023 in Höhe von 7.833,94 € (brutto) sind die
noch zu erbringenden Leistungen der Lph 3 (Entwurfsplanung anteilig) sowie die
Lph 6-9 (Vergabe bis Objektbetreuung) einschl. der örtlichen Bauüberwachung
enthalten.
Finanzielle
Auswirkungen:
Für die Maßnahme wurde unter
Investitions-Nr. 10-5559-03 Planungskosten in Höhe von 25.000,- € im
Haushaltsplan 2023 angesetzt.