Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11

Beschluss:

 

Nach sehr ausführlicher Diskussion befürwortet der Ortsgemeinderat die vorgelegt Planung und beschließt diese, wie vorgetragen, umsetzen zu wollen.

 

Die Verwaltung wird gebeten, die Förderung auf Grundlage der vorgelegten Planung zu beantragen.

 

Außerdem wird die Vorsitzende ermächtigt, die Bauantragsunterlagen bei der Bauaufsichtsbehörde einzureichen, damit das erforderliche Baurecht rechtzeitig vorliegt.

 

Sobald die Baugenehmigung und der Förderbescheid vorliegen, wird die Vorsitzende ermächtigt, die weiteren Leistungsphasen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel zu erteilen. Die Ausführungsplanung soll dann nochmal im Rat abgestimmt werden, bevor die erforderlichen Ausschreibungen auf den Weg gebracht werden.


Sachverhalt:

 

Nachdem der Gemeinderat am 27.06.2023 über den Sachstand zur Planung des neuen Dorfgemeinschaftshauses informiert wurde, konnte die Entwurfsplanung im Bereich Architektur und Gebäudetechnik weiter vorangetrieben werden. Hierzu wurden zahlreiche Abstimmungstermine mit Vereinen, Fachbehörden sowie den Planern durchgeführt. In der heuteigen Sitzung wird die Planung samt zugehöriger Kostenermittlung detailliert vom Architekturbüro HGH vorgestellt. Die Unterlagen dienen im nächsten Schritt zur Beantragung der Fördermittel und der Baugenehmigung, sodass der aktuelle Planungsstand am heutigen Tag festgeschrieben werden muss.

 

Die Gesamtkosten des Projekts betragen zum jetzigen Zeitpunkt nach den Kostenberechnungen der Planer 3.460.703,44 €. Hierin sind bereits Eigenleistungen in Höhe von EUR 148.906,73 € berücksichtigt. Mögliche Preiserhöhungen bis zum Ausschreibungszeitpunkt Mai 2024 werden geschätzt auf 8%, in Summe 237.721,14 €. Demnach ergeben sich nach ausführlicher Erläuterung das Planungsbüro HGH, Herrn P. Linden, sowie vorgenannte Ergänzungen durch die Vorsitzende, Gesamtkosten in Höhe von 3.847.331,31 €. Diese beinhalten sämtliche Kosten inkl. Abbruch, Außenanlagen und Nebenkosten wie Honorare usw.

Mit dem Fördermittel I-Stock beantrage die OG 60% dieser Kosten. Hierbei gehe man davon aus, dass der Eigenanteil der Ortsgemeinde höher als 1.500.000,00 € sein wird. Einem positiven Abstimmungsergebnis vorausgesetzt, bereitet die Kommunalaufsicht den Antrag für die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) vor, welche bis spätestens zum 15.11.2023 vorgelegt werden müssen. Letztendlich würde das Gremium des Innenministeriums in Mainz über den Antrag entscheiden.

 

In einem vorläufigen Entwurf werden die jährlichen Einnahmen durch die Vermietung der Räumlichkeiten des neuen DGH konservativ mit rund 9.000,00 € beziffert, darin nicht enthalten sind Stromverbrauch und Reinigung.

Zudem muss erwähnt werden, dass bereits beschlossene Maßnahmen noch in diesem Jahr umgesetzt werden. Darunter fallen beispielsweise Bepflanzungen Ortsstraßenausbau, Heizungsanlage Bürgerhaus Mirbach, Maßnahmen rund um die Wirtschaftswege, die Brücke über den Kirrebach, sowie die Montage von Leuchten in Mirbach. Zum Jahresende rechne man mit einem Stand der liquiden Mittel i.H.v. 800.000 €.

Ratsmitglied A. Bell regt an, sich erneut nach dem Rückhalt der Vereine zu erkundigen, da die durch die Nutzung (Mieteinahmen) des neuen DGH fundamental zur Finanzierung beitragen. Die Vorsitzende erklärt, dass die Vereine weiterhin eingebunden werden.

Ratsmitglied H. Stuck erinnert an die aktuelle Kostenentwicklung und dass die Ausgangsituation zur Umsetzung eines solchen Projekts in absehbarer Zeit nicht komfortabler wird. Zudem gebe es keine vergleichbare geeignetere Alternative zum allgemeinen Erhalt der Ortsgemeinde. Ratsmitglied B. Jakoby fügt an dieser Stelle hinzu, dass auch die Förderungen zur Umsetzung solcher Projekte voraussichtlich nicht immer zur Verfügung stehen werden und gleichzeitig aber die Auflagen verschärft werden könnten. 

Ratsmitglied T. Jakoby betont die detaillierte Kostenaufstellung und dass diese auch zum Zeitpunkt des Baubeginns realistisch sei. Im Allgemeinen stimmt Hr. Jakoby den Ausführungen von Ratsmitglied H. Stuck zu.

Ein Bild, das Haus, Gebäude, Eigentum, Fenster enthält.

Automatisch generierte Beschreibung

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Finanzierung soll über den Haushalt 2024 abgebildet werden und sich an der vorgelegten Kostenermittlung (als Anlage beigefügt) orientieren.