Beschluss:
Nach sehr ausführlicher Diskussion
befürwortet der Ortsgemeinderat die vorgelegt Planung und beschließt diese, wie
vorgetragen, umsetzen zu wollen.
Die
Verwaltung wird gebeten, die Förderung auf Grundlage der vorgelegten Planung zu
beantragen.
Außerdem wird die Vorsitzende
ermächtigt, die Bauantragsunterlagen bei der Bauaufsichtsbehörde einzureichen,
damit das erforderliche Baurecht rechtzeitig vorliegt.
Sobald die Baugenehmigung und der
Förderbescheid vorliegen, wird die Vorsitzende ermächtigt, die weiteren
Leistungsphasen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel zu
erteilen. Die Ausführungsplanung soll dann nochmal im Rat abgestimmt werden,
bevor die erforderlichen Ausschreibungen auf den Weg gebracht werden.
Sachverhalt:
Nachdem der Gemeinderat am
27.06.2023 über den Sachstand zur Planung des neuen Dorfgemeinschaftshauses
informiert wurde, konnte die Entwurfsplanung im Bereich Architektur und
Gebäudetechnik weiter vorangetrieben werden. Hierzu wurden zahlreiche
Abstimmungstermine mit Vereinen, Fachbehörden sowie den Planern durchgeführt.
In der heuteigen Sitzung wird die Planung samt zugehöriger Kostenermittlung
detailliert vom Architekturbüro HGH vorgestellt. Die Unterlagen dienen im
nächsten Schritt zur Beantragung der Fördermittel und der Baugenehmigung,
sodass der aktuelle Planungsstand am heutigen Tag festgeschrieben werden muss.
Die Gesamtkosten des Projekts betragen zum jetzigen Zeitpunkt nach
den Kostenberechnungen der Planer 3.460.703,44 €. Hierin sind bereits
Eigenleistungen in Höhe von EUR 148.906,73 € berücksichtigt. Mögliche
Preiserhöhungen bis zum Ausschreibungszeitpunkt Mai 2024 werden geschätzt auf
8%, in Summe 237.721,14 €. Demnach ergeben sich nach ausführlicher Erläuterung das
Planungsbüro HGH, Herrn P. Linden, sowie vorgenannte Ergänzungen durch die
Vorsitzende, Gesamtkosten in Höhe von 3.847.331,31 €. Diese beinhalten sämtliche Kosten inkl.
Abbruch, Außenanlagen und Nebenkosten wie Honorare usw.
Mit dem Fördermittel I-Stock beantrage die OG 60% dieser
Kosten. Hierbei gehe man davon aus, dass der Eigenanteil der Ortsgemeinde höher
als 1.500.000,00 € sein wird. Einem positiven Abstimmungsergebnis
vorausgesetzt, bereitet die Kommunalaufsicht den Antrag für die Aufsichts- und
Dienstleistungsdirektion (ADD) vor, welche bis spätestens zum 15.11.2023
vorgelegt werden müssen. Letztendlich würde das Gremium des Innenministeriums
in Mainz über den Antrag entscheiden.
In einem
vorläufigen Entwurf werden die jährlichen Einnahmen durch die Vermietung der
Räumlichkeiten des neuen DGH konservativ mit rund 9.000,00 € beziffert, darin
nicht enthalten sind Stromverbrauch und Reinigung.
Zudem muss
erwähnt werden, dass bereits beschlossene Maßnahmen noch in diesem Jahr
umgesetzt werden. Darunter fallen beispielsweise Bepflanzungen
Ortsstraßenausbau, Heizungsanlage Bürgerhaus Mirbach, Maßnahmen rund um die
Wirtschaftswege, die Brücke über den Kirrebach, sowie die Montage von Leuchten
in Mirbach. Zum Jahresende rechne man mit einem Stand der liquiden Mittel
i.H.v. 800.000 €.
Ratsmitglied A. Bell regt an, sich erneut nach dem
Rückhalt der Vereine zu erkundigen, da die durch die Nutzung (Mieteinahmen) des
neuen DGH fundamental zur Finanzierung beitragen. Die Vorsitzende erklärt, dass
die Vereine weiterhin eingebunden werden.
Ratsmitglied H. Stuck erinnert an die aktuelle
Kostenentwicklung und dass die Ausgangsituation zur Umsetzung eines solchen
Projekts in absehbarer Zeit nicht komfortabler wird. Zudem gebe es keine
vergleichbare geeignetere Alternative zum allgemeinen Erhalt der Ortsgemeinde.
Ratsmitglied B. Jakoby fügt an dieser Stelle hinzu, dass auch die Förderungen
zur Umsetzung solcher Projekte voraussichtlich nicht immer zur Verfügung stehen
werden und gleichzeitig aber die Auflagen verschärft werden könnten.
Ratsmitglied T. Jakoby betont die detaillierte
Kostenaufstellung und dass diese auch zum Zeitpunkt des Baubeginns realistisch
sei. Im Allgemeinen stimmt Hr. Jakoby den Ausführungen von Ratsmitglied H.
Stuck zu.
Finanzielle
Auswirkungen:
Die Finanzierung soll über den
Haushalt 2024 abgebildet werden und sich an der vorgelegten Kostenermittlung (als
Anlage beigefügt) orientieren.