Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15

Beschluss:

 

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat die Durchführung der Wärmeplanung und der Aufstellung eines Wärmeplanes für die Verbandsgemeinde Gerolstein zuzustimmen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, für die Fördermittelbeantragung entsprechende Richtpreisangebote einzuholen und die Fördermittel bis zum 31. Dezember 2023 zu beantragen.


Sachverhalt:

 

Der Kommunalen Wärmeplanung kommt für den Klimaschutz, die regionale Wertschöpfung und Strukturentwicklung eine entscheidende Rolle zu.

 

Mit dem Gesetzesentwurf der Bundesregierung vom 01. Juni 2023 für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze wurde festgelegt, dass in Gebieten mit einer Einwohnerzahl zwischen 10.000 und 100.000 spätestens bis zum 31. Dezember 2028 Wärmepläne zu erstellen sind.

 

Diese Wärmeplanung soll eine Bestands- und Potenzialanalyse, die Entwicklung und Beschreibung eines Zielszenarios, die Einteilung des beplanten Gebiets in Wärmeversorgungsgebiete sowie die Darstellung von Versorgungsoptionen umfassen.

 

Ziel ist es, eine Entwicklung hin zu einer Wärmeversorgung zu erreichen, die unter Berücksichtigung vorhandener Gegebenheiten und festgelegter Indikatoren auf erneuerbaren Energien bzw. Nutzung von unvermeidbarer Abwärme basiert.

 

Um dieses Ziel zu erreichen, sollen ganzheitliche Konzepte zur Wärmeeffizienz und -versorgung erstellt werden und konkrete ortsteil- oder gebäudespezifische Umsetzungsmaßnahmen entwickelt werden. Diese tragen auch zur Planungs- und Investitionssicherheit bei. Im Folgenden sollen die entwickelten Maßnahmen auch in vorhandene Instrumente wie Flächennutzungs- und Bauleitpläne integriert werden.

 

Finanziell bezuschusst werden entsprechend der Kommunalrichtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz Ausgaben für fachkundige externe Dienstleister*innen zur Planerstellung, Organisation und Durchführung der Beteiligung von Akteur*innen sowie begleitende Öffentlichkeitsarbeit. Der Zuschuss beträgt 90 % der förderfähigen Gesamtausgaben, bei Antragstellung bis zum 31. Dezember 2023.  Ab 2024 sinkt die Förderquote von 90 % auf 60 %.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Die erforderlichen Mittel werden im Haushalt 2024 vorgesehen.