Sitzung: 27.09.2023 Bau-, Planungs- und Umweltausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 15
Vorlage: 2-0467/23/01-213
Beschluss:
Der Bau-,
Planungs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat die
Durchführung der Wärmeplanung und der Aufstellung eines Wärmeplanes für die
Verbandsgemeinde Gerolstein zuzustimmen.
Die
Verwaltung wird beauftragt, für die Fördermittelbeantragung entsprechende
Richtpreisangebote einzuholen und die Fördermittel bis zum 31. Dezember 2023 zu
beantragen.
Sachverhalt:
Der Kommunalen Wärmeplanung kommt für den Klimaschutz,
die regionale Wertschöpfung und Strukturentwicklung eine entscheidende Rolle
zu.
Mit dem Gesetzesentwurf der Bundesregierung vom 01. Juni
2023 für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze wurde
festgelegt, dass in Gebieten mit einer Einwohnerzahl zwischen 10.000 und
100.000 spätestens bis zum 31. Dezember 2028 Wärmepläne zu erstellen sind.
Diese Wärmeplanung soll eine Bestands- und
Potenzialanalyse, die Entwicklung und Beschreibung eines Zielszenarios, die
Einteilung des beplanten Gebiets in Wärmeversorgungsgebiete sowie die
Darstellung von Versorgungsoptionen umfassen.
Ziel ist es, eine Entwicklung hin zu einer
Wärmeversorgung zu erreichen, die unter Berücksichtigung vorhandener
Gegebenheiten und festgelegter Indikatoren auf erneuerbaren Energien bzw.
Nutzung von unvermeidbarer Abwärme basiert.
Um dieses Ziel zu erreichen, sollen ganzheitliche
Konzepte zur Wärmeeffizienz und -versorgung erstellt werden und konkrete
ortsteil- oder gebäudespezifische Umsetzungsmaßnahmen entwickelt werden. Diese
tragen auch zur Planungs- und Investitionssicherheit bei. Im Folgenden sollen
die entwickelten Maßnahmen auch in vorhandene Instrumente wie Flächennutzungs-
und Bauleitpläne integriert werden.
Finanziell bezuschusst werden entsprechend der
Kommunalrichtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz
Ausgaben für fachkundige externe Dienstleister*innen zur Planerstellung,
Organisation und Durchführung der Beteiligung von Akteur*innen sowie
begleitende Öffentlichkeitsarbeit. Der Zuschuss beträgt 90 % der förderfähigen
Gesamtausgaben, bei Antragstellung bis zum 31. Dezember 2023. Ab 2024 sinkt die Förderquote von 90 % auf 60
%.
Finanzielle Auswirkungen:
Die
erforderlichen Mittel werden im Haushalt 2024 vorgesehen.