Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 27

Beschluss:

 

Der Verbandsgemeinderat folgt der Empfehlung des Werkausschusses und beschließt die I. Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde Gerolstein in der Fassung des vorgelegten Entwurfs.


Sachverhalt:

 

Mit dem I. Nachtragswirtschaftsplan der Verbandsgemeindewerke Gerolstein für das Wirtschaftsjahr 2023, den der Werkausschuss in seiner Sitzung am 28.09.2023 beraten hat, wird der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, die in künftigen Wirtschaftsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen führen können, von bisher 622.000 € auf 2.187.000 € festgesetzt.

 

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich verzinsliche Investitionskredite aufgenommen werden müssen, ändert sich ebenfalls von bisher 622.000 € auf 2.187.000 €.

 

Diese Festsetzungsänderungen erfordern gemäß § 102 Abs. 1 Satz 1 Gemeindeordnung den Erlass einer I. Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde Gerolstein für das Haushaltsjahr 2023, in der § 5 diese Änderungen berücksichtigt und beinhaltet.

 

Eine weitergehende Änderung der Haushaltssatzung bzw. eine Änderung des Haushaltsplans der Verbandsgemeinde Gerolstein sind nicht erforderlich, da die Änderung keine Auswirkungen darauf hat.

 

Ratsmitglied und Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Oberbettingen, Herr Hans-Jakob Meyer, weist die Verwaltung nochmals daraufhin, dass die Rückständigen Jahresabschlüsse der Ortsgemeinden und Städte schnellstmöglich aufgearbeitet werden müssen.

 

Die Ratsmitglieder Kleppe und Schell hatten den Sitzungssaal, während der Beschlussfassung, kurzzeitig verlassen.