Sitzung: 12.10.2023 Verbandsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 27
Vorlage: 1-0481/23/01-211
Der Verbandsgemeinderat folgt der
Empfehlung des Werkausschusses und beschließt die I. Nachtragshaushaltssatzung
der Verbandsgemeinde Gerolstein in der Fassung des vorgelegten Entwurfs.
Sachverhalt:
Mit dem I. Nachtragswirtschaftsplan der Verbandsgemeindewerke Gerolstein für
das Wirtschaftsjahr 2023, den der Werkausschuss in seiner Sitzung am 28.09.2023
beraten hat, wird der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, die in künftigen
Wirtschaftsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen führen können, von bisher 622.000 € auf
2.187.000 € festgesetzt.
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen
Haushaltsjahren voraussichtlich verzinsliche Investitionskredite aufgenommen
werden müssen, ändert sich ebenfalls von bisher 622.000 € auf 2.187.000 €.
Diese Festsetzungsänderungen erfordern gemäß § 102 Abs. 1 Satz 1
Gemeindeordnung den Erlass einer I. Nachtragshaushaltssatzung der
Verbandsgemeinde Gerolstein für das Haushaltsjahr 2023, in der § 5 diese
Änderungen berücksichtigt und beinhaltet.
Eine weitergehende Änderung der Haushaltssatzung bzw. eine Änderung des
Haushaltsplans der Verbandsgemeinde Gerolstein sind nicht erforderlich, da die
Änderung keine Auswirkungen darauf hat.
Ratsmitglied und
Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Oberbettingen, Herr Hans-Jakob Meyer, weist
die Verwaltung nochmals daraufhin, dass die Rückständigen Jahresabschlüsse der
Ortsgemeinden und Städte schnellstmöglich aufgearbeitet werden müssen.
Die Ratsmitglieder Kleppe und
Schell hatten den Sitzungssaal, während der Beschlussfassung, kurzzeitig
verlassen.