Sitzung: 26.09.2023 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 15
Vorlage: 1-0477/23/01-210
Beschluss:
Der
Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat die I.
Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde Gerolstein in der Fassung des
vorgelegten Entwurfs zu beschließen.
Sachverhalt:
Mit dem I.
Nachtragswirtschaftsplan der Verbandsgemeindewerke Gerolstein für das
Wirtschaftsjahr 2023, den der Werkausschuss in seiner Sitzung am 28.09.2023
berät, wird der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, die in künftigen
Wirtschaftsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen führen können, von bisher 622.000 € auf
2.187.000 € festgesetzt.
Die Summe der
Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren
voraussichtlich verzinsliche Investitionskredite aufgenommen werden müssen,
ändert sich ebenfalls von bisher 622.000 € auf 2.187.000 €.
Diese Festsetzungsänderungen
erfordern gemäß § 102 Abs. 1 Satz 1 Gemeindeordnung den Erlass einer I.
Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde Gerolstein für das Haushaltsjahr
2023, in der § 5 diese Änderungen berücksichtigt und beinhaltet.
Eine weitergehende Änderung der
Haushaltssatzung bzw. eine Änderung des Haushaltsplans der Verbandsgemeinde
Gerolstein sind nicht erforderlich, da die Änderung keine Auswirkungen darauf hat.