Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15

Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat die I. Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde Gerolstein in der Fassung des vorgelegten Entwurfs zu beschließen.


Sachverhalt:

 

Mit dem I. Nachtragswirtschaftsplan der Verbandsgemeindewerke Gerolstein für das Wirtschaftsjahr 2023, den der Werkausschuss in seiner Sitzung am 28.09.2023 berät, wird der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, die in künftigen Wirtschaftsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen führen können, von bisher 622.000 € auf 2.187.000 € festgesetzt.

 

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich verzinsliche Investitionskredite aufgenommen werden müssen, ändert sich ebenfalls von bisher 622.000 € auf 2.187.000 €.

 

Diese Festsetzungsänderungen erfordern gemäß § 102 Abs. 1 Satz 1 Gemeindeordnung den Erlass einer I. Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde Gerolstein für das Haushaltsjahr 2023, in der § 5 diese Änderungen berücksichtigt und beinhaltet.

 

Eine weitergehende Änderung der Haushaltssatzung bzw. eine Änderung des Haushaltsplans der Verbandsgemeinde Gerolstein sind nicht erforderlich, da die Änderung keine Auswirkungen darauf hat.