Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Befangen: 1

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat fasst die Abwägungsentscheidungen gem. der Übersicht, die im Rahmen der erneuten Offenlage / Behördenbeteiligung vorgebrachten Stellungnahmen beinhaltet und als Anlage diesem Beschluss beigefügt ist. Eine Planänderung ist demnach nicht erforderlich.

 

Aus diesem Grunde beschließt der Ortsgemeinderat den Entwurf des Bebauungsplanes „Im Bungert – OT Schönfeld“, bestehend aus der Planzeichnung und Text, als Satzung gem. §10 Abs. 1 BauGB und billigt die Begründung. Die örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung baulicher Anlagen sind gem. § 9 Abs. 4 BauGB i. V. m. § 88 Landesbauordnung in den Bebauungsplan als Festsetzungen aufgenommen worden und werden ebenfalls als Satzung beschlossen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan durch Bekanntmachung gem. § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft zu setzen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Keine finanziellen Auswirkungen

 

Sonderinteresse/Ruhen des Stimmrechts:

Es wird auf die Bestimmungen des § 22 Gemeindeordnung hingewiesen. Nach Erkenntnis der Verwaltung liegen bei folgenden Personen Ausschließungsgründe vor: Ratsmitglied Carmen Mies. Diese nahm im Zuhörerbereich platz.

 

Diese Aufzählung erhebt jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit, so dass alle Beteiligten ihre eigene Prüfung vornehmen sollten.

 


Sachverhalt:

Der Entwurf des Bebauungsplanes hat in der Zeit vom 22. März bis 23. April 2010 gem. § 4a Abs. 3 i. V. m. § 3 ABs. 2 BauGB erneut öffentlich ausgelegen. Gleichzeitig fand auch eine erneute Behördenbeteiligung gem. § 4a Abs. 3 i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB statt. Die in diesem Zeitraum eingegangenen Stellungnahmen sind diesem Beschlussvorschlag in einer Übersicht beigefügt.

 

Des Weiteren sind in der v.g. Übersicht Vorschläge für die Abwägungsentscheidungen dargestellt, über die der Rat entsprechend zu beraten und entscheiden hat.

 

Aus Sicht der Verwaltung ist eine weitere Änderung der Planung nicht notwendig, so dass der Satzungsbeschluss gefasst werden kann.