Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 6

Beschluss:

 

Der Ortsgemeinderat beschließt die als Anlage beigefügte Änderung zur Vorkaufsrechtsrechtssatzung als Satzung. Der Begründung wird zugestimmt.


Sachverhalt:

 

Im Rahmen der Fortschreibung des Dorferneuerungskonzeptes hatte sich der Ortsgemeinderat in seiner Sitzung am 30.05.2023 auf eine Ergänzung der Vorkaufsrechtssatzung um das Grundstück Hauptstraße 38 in Nohn verständigt.

 

Die Verwaltung hat hierzu die 1. Änderung der Satzung der Ortsgemeinde Nohn über ein besonderes gemeindliches Vorkaufsrecht gem. § 35 Abs. 1 Nr. 2 BauGB an Grundstück im Gebiet der Ortsgemeinde Nohn vorbereitet und als Anlage beigefügt.