Sitzung: 25.09.2023 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 6
Vorlage: 2-0456/23/25-023
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat beschließt die als
Anlage beigefügte Änderung zur Vorkaufsrechtsrechtssatzung als Satzung. Der
Begründung wird zugestimmt.
Sachverhalt:
Im Rahmen der Fortschreibung des Dorferneuerungskonzeptes
hatte sich der Ortsgemeinderat in seiner Sitzung am 30.05.2023 auf eine
Ergänzung der Vorkaufsrechtssatzung um das Grundstück Hauptstraße 38 in Nohn
verständigt.
Die Verwaltung hat hierzu die 1. Änderung der Satzung der
Ortsgemeinde Nohn über ein besonderes gemeindliches Vorkaufsrecht gem. § 35
Abs. 1 Nr. 2 BauGB an Grundstück im Gebiet der Ortsgemeinde Nohn vorbereitet
und als Anlage beigefügt.